Breadcrumb-Navigation

Aufbewahrungspflicht

Die Aufbewahrungspflicht gilt nur für Personen, welche Armeeangehörige sind.

Die persönliche Ausrüstung wird erstmals in der Rekrutenschule (RS) abgegeben und nach dem Dienst nach Hause genommen. Die Verantwortung für eine sorgfältige Aufbewahrung liegt bei der/dem Armeeangehörigen. Die persönliche Ausrüstung ist Eigentum des Bundes und muss bei der Entlassung aus der Armee grösstenteils zurückgegeben werden.

Für Anpassungen, Ersatz und Austausch an der persönlichen Ausrüstung, welche die Armeeangehörigen während ihrer Dienstpflicht besitzen, ist die nächstgelegende Retablierungsstelle zuständig. Bitte unbedingt Dienstbüchlein mitnehmen.

Retablierungsstelle im Zeughaus Basel

Für dieses Thema zuständig

Inhalt aktualisiert

Nicht was Sie suchen?