Gewässer- und Grundwasserschutz
Gewässer und Grundwasservorkommen, die der Trinkwasserversorgung dienen, müssen vor jeglicher Verschmutzung geschützt werden. Deshalb unterliegen Freizeitgärten, die sich in deren Nähe befinden, besonderen Vorschriften.
Grundwasserschutzzonen Kanton Basel-Stadt
Im Kanton Basel-Stadt sind die folgenden Vereine in Grundwasserschutzzonen verortet:
- Spitalmatten und Erlensträsschen (Schutzzone S2a)
- Bäumlihof, Areal 2 (Schutzzone S3)
Merkblatt zur Bewirtschaftung
Hier können Sie nachlesen, nach welchen Richtlinien landwirtschaftliche Nutz- und Grünflächen in den Grundwasserschutzzonen des Kantons Basel-Stadt bewirtschaftet werden.
Gewässerraum Kanton Basel-Stadt
Derzeit läuft die Planauflage für den neuen Nutzungsplan «Gewässerraum Basel-Stadt», der die Vereine Birskopf, Kleinhüningen und Erlensträsschen tangieren wird. Nach dessen Inkrafttreten müssen sich die ansässigen Pächterinnen und Pächter bei der Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln an spezielle Bestimmungen halten.
Erlaubte Dünge- und Pflanzenschutzmittel
Die eingeschränkte Positivliste über die nach dem Inkrafttreten noch erlaubten Produkte wurde durch das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FIBL) erarbeitet.