Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Äste von Bäumen und Sträuchern, die das Strassenareal überragen, sind durch die jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer nach den gesetzlichen Vorgaben zurückzuschneiden.
Vorschriften
Äste müssen über eine Mindesthöhe von 4,5 Metern über der Fahrbahn oder Strasse und über eine Mindesthöhe von 2,5 Metern über dem Trottoir verfügen. Beleuchtungskandelaber, Verkehrs- und Strassenschilder, Hydranten sowie Randsteine sind wenn nötig freizulegen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften können Grundeigentümerinnen und -eigentümer im Falle eines Unfalls haftbar werden. Zudem kann die Gemeinde den Rückschnitt der Pflanzen auf Kosten der Besitzerinnen und Besitzer veranlassen.
Weitere Informationen zum Zurückschneiden
Hier finden Sie die genauen Masse, die eingehalten werden müssen.
Einwohnergemeinde Bettingen
Öffnungszeiten
Schalteröffnungszeiten:
Montag und Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr
Telefonzeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr