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Zustandsbericht Altlasten

Arbeiter in Schutzkleidung an einer Baustelle mit Aushub.
© Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt

In den beiden Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt sind 1'721 belastete Standorte registriert (Stand 2023). Der frühere Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen stellt heute ein Risiko dar. Die zahlreichen verfüllten Kiesgruben und belasteten Betriebs- und Unfallstandorte zeugen davon. Diese sind heute Quellen für die Belastungen von Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer und Luft und somit eine Gefährdung für die Umwelt und den Menschen.

Seit der Einführung der Altlasten-Verordnung im Jahr 1998 mussten in den beiden Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt bisher 33 aktive Standortsanierungen durchgeführt werden, weil von den Standorten unzulässig viele Schadstoffe in die Umwelt – meist ins Grundwasser – gelangt waren. 55 Standorte sind 2023 noch als sanierungsbedürftig eingestuft. In diesen Fällen spricht man von eigentlichen Altlasten. Bei untersuchungsbedürftigen Standorten muss noch durch eine altlastenrechtliche Voruntersuchung geklärt werden, ob ein Überwachungs- oder Sanierungsbedarf vorliegt. Alle anderen belasteten Standorte sind hingegen Areale, bei denen zwar Schadstoffe im Untergrund vorhanden sind, von denen aber in ihrem aktuellen Zustand keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Diese Areale werden je nach Schadstoffgehalt überwacht oder als "Bauherrenaltlast" bei Bautätigkeit saniert.

Inhalte aktualisiert im März 2024.

Indikatoren

Ursachen

Die Altlastenproblematik ist eng mit der Siedlungsentwicklung und der Entwicklung der Industrie- und Konsumgesellschaft verknüpft. Die jahrzehntelange mit Genehmigung der Behörden durchgeführte Ablagerung von Siedlungs- und Industrieabfällen haben ihre Spuren in der Umwelt hinterlassen.

Lange Zeit war die Ablagerung von Abfällen aller Art in Kiesgruben, Steinbrüchen oder auf Halden die gängigste Art der Abfallentsorgung. Vorkehrungen zum Schutz von Grund- oder Oberflächengewässer durch Basis- oder Oberflächenabdichtungen wurden nicht getroffen. So konnte Niederschlagswasser ungehindert in die Abfälle eindringen und Schadstoffe auswaschen. Die Deponiesickerwässer gelangten ungehindert ins Grundwasser und in angrenzende Bäche.

An den Standorten von Gewerbe- und Industriebetrieben, Tankstellen, chemischen Reinigungen etc. wurden teilweise grosse Mengen an umwelt- und wassergefährdenden Stoffen eingesetzt. Durch Handhabungsverluste, Leckagen und Unfälle ist es zu zahlreichen Verunreinigungen des Untergrunds und des Grundwassers gekommen.

Dank der gesetzlichen Vorschriften zum Umgang mit Abfällen und verbindlicher, neuer betrieblicher Umweltstandards seit den 1980er-Jahren nimmt die Anzahl der belasteten Standorte stetig ab.

Belastungen

Von Abfalldeponien, Betrieben oder Unfallstandorten können umweltgefährdende Stoffe in die Umwelt gelangen:

  • Schadstoffe werden mit dem Sickerwasser ausgewaschen und belasten damit das Grundwasser oder Oberflächengewässer.
  • Weiter gelangen Schadstoffe beispielsweise auch durch ausgasende Siedlungsabfalldeponien in die Luft 
  • oder Schwermetalle bei Schiessanlagen in den Boden.

Die gesetzliche Grundlage für die schweizweit einheitliche Beurteilung der Belastungen und der Gefährdung für Mensch und Umwelt liefert die Altlasten-Verordnung, die seit 1998 in Kraft ist.

Zustand

n den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt sind 1'721 Standorte im Kataster der belasteten Standorte eingetragen (Stand 2023). Die Eigentümer wurden vorgängig über den geplanten Eintrag informiert und konnten dazu Stellung nehmen, eigene Informationen zur Situation des Standortes einreichen oder auch Untersuchungen durchführen lassen.

Insgesamt wurden seit 2012 total 33 Standorte erfolgreich saniert. 24 Standorte werden zurzeit überwacht. Bei diesen Standorten wird der Verlauf der Schadstoffemissionen längere Zeit beobachtet, um über eine mögliche Sanierungsbedürftigkeit zu entscheiden. Betroffen von der Überwachung ist in der Regel das Grundwasser, aber auch die Oberflächengewässer, in seltenen Fällen auch die Raumluft, zum Beispiel in Kellern.

Bei 3% aller belasteten Standorte in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt liegt derzeit ein Sanierungsbedarf vor (sogenannte Altlasten).

Auswirkungen

Die Auswirkungen des Umgangs mit Abfällen im Laufe der letzten 150 Jahre haben zu Verunreinigungen des Bodens, des Grundwassers, des Oberflächengewässers und der Luft geführt. Dabei ist nicht das blosse Vorhandensein von Schadstoffen im Untergrund ausschlaggebend für die Gefährdung der Umwelt, vielmehr kommt es auf die Mobilität der Schadstoffe, die Beschaffenheit des Untergrunds und auf die Einwirkungen an, die von ihnen auf die betroffenen Schutzgüter ausgehen.

Gelangen gefährliche Stoffe einer Altlast in die Umwelt, stellen sie eine Bedrohung für den Menschen, für die Lebensgemeinschaften in den Gewässern und für die Fruchtbarkeit des Bodens dar.

Bei Bauvorhaben auf belasteten Standorten fallen wegen der speziellen Entsorgung des belasteten Aushubmaterials deutlich höhere Entsorgungskosten an.

Massnahmen

Mit der Altlasten-Verordnung 1998 wurden die Kantone verpflichtet, einen öffentlich zugänglichen «Kataster der belasteten Standorte» zu erstellen. In diesem Kataster werden alle Standorte verzeichnet, die nachgewiesen oder mit grosser Wahrscheinlichkeit belastet sind. Dabei werden sie unterteilt in unbedenkliche Standorte, die zwar registriert sind, aber keine weiteren altlastenrechtlichen Massnahmen erfordern, und in Standorte, die weiter untersucht und hinsichtlich ihrer Gefährdung abgeklärt werden müssen. In der Altlastenverordnung ist auch geregelt, wie und in welchen Schritten die Untersuchung eines im Kataster eingetragenen oder für den Eintrag vorgesehenen Standortes zu erfolgen hat. Sie gewährleistet eine schweizweit einheitliche Altlastenbearbeitung und Bewertung durch die kantonalen Behörden. Bauvorhaben auf belasteten Standorten haben in den letzten Jahren zugenommen.

Stellt sich bei der Untersuchung heraus, dass die Belastung bereits in unzulässiger Weise auf ein Schutzgut (Grundwasser, Oberflächengewässer, Luft, Boden) einwirkt, muss der Standort saniert oder mindestens überwacht werden. Derzeit werden in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt 25 altlastenrechtlich notwendige Standortsanierungen aktiv begleitet.

Ein Standort wird aus dem Kataster der belasteten Standorte wieder gelöscht, wenn Untersuchungen ergeben, dass keine Belastungen im Untergrund vorliegen, oder wenn die umweltgefährdenden Stoffe beseitigt worden sind (abgeschlossene Sanierungen).

Bei belasteten Standorten, von denen keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen auf Schutzgüter ausgehen, müssen bei Baumassnahmen die Vorschriften der Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) eingehalten werden. Damit wird verhindert, dass ausgehobenes, belastetes Untergrundmaterial an anderer Stelle wieder eingebaut wird und die Umwelt gefährdet. Belastetes Material muss gesetzeskonform verwertet oder in einer entsprechenden Deponie abgelagert werden.

Quellen und weitere Informationen

Weiterführende Informationen

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