Breadcrumb-Navigation

Zustandsbericht Lärm

Stadtstrasse neben Bahngleisen mit Verkehr und Graffiti.
© Kathrin Schulthess

Schall ist für uns Menschen wichtig in der Interaktion mit unserem Umfeld (Kommunikation, Warnung etc.) und Geräusche können mit positiven Gefühlen verknüpft sein. Demgegenüber kann Schall auch schädlich oder lästig sein. Dann spricht man in der Regel von Lärm. Das Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) und die Lärmschutz-Verordnung (LSV) legen die Grenzwerte fest, welche dazu beitragen, vor solchem Lärm zu schützen.

Der Lärm unterschiedlicher Quellen wird von der einzelnen Person subjektiv und nicht immer gleich wahrgenommen. So wirkt Lärm in der Nacht störender als am Tag, wo beispielsweise weitere Geräusche vorhanden sind, welche den störenden Lärm überdecken. Das Schutzbedürfnis vor Lärm ist in der Nacht höher und entsprechend sind in der LSV für die Nacht strengere Grenzwerte festgelegt als für den Tag.

Inhalte aktualisiert im Juni 2024.

Indikatoren

Ursachen

Die individuelle Mobilität der Bevölkerung und der Güterverkehr tragen massgeblich zur Lärmbelastung durch Flug-, Eisenbahn- und Strassenverkehr bei. In der Schweiz ist jede fünfte Person von Strassenverkehrslärm über den Immissionsgrenzwerten betroffen [1], von übermässigem Eisenbahn- oder Fluglärm ist es jeweils rund eine von hundert Personen [2].

Anlagen von Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft wie auch Heizungen, Lüftungen und Klimaanlagen unterliegen einer kontinuierlichen Erneuerung. Durch die technische Entwicklung und Anforderungen an vorsorgliche Lärmschutzmassnahmen kann auf die Lärmschutzbedürfnisse reagiert werden. Gleichzeitig kommt es durch die Verdichtung des Siedlungsraumes vermehrt zu Interessenskonflikten, da sich unterschiedliche Nutzungen und Bedürfnisse auf engerem Raum gegenüberstehen. So werden Wohnnutzungen näher bei lauten Lärmquellen oder neue Lärmquellen (z.B. Luft-Wasser-Wärmepumpen) in bisher ruhigen Wohngebieten erstellt.

Die 24-Stunden-Gesellschaft trägt ausserdem dazu bei, dass im Bereich der Freizeit Lärm immer häufiger zu allen Tages- und Nachtzeiten auftritt und insbesondere in der Nacht als störend empfunden wird.

Belastungen

Unterschiedliche Lärmquellen belasten das Siedlungsgebiet der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Die Hauptlärmquelle stellt der motorisierte Individualverkehr (MIV) [3,4] dar. Der Strassenverkehr führt entlang von Autobahnen, Kantonsstrassen und stark befahrenen Gemeindestrassen zu hohen Lärmbelastungen bei lärmempfindlichen Räumen in Wohnungen und bei Büroräumen in Betrieben.

Der Eisenbahnverkehr führt an den alpenquerenden Güterverkehrsachsen via Gotthard (Strecke Basel – Augst) respektive Lötschberg (Strecke Basel – Tecknau) [5] hauptsächlich nachts zu hohen Lärmbelastungen bei lärmempfindlichen Räumen in Wohnungen. Im Einflussgebiet dieser Lärmquellen können neue Gebäude nur erstellt werden, wenn mit geeigneten Massnahmen auf den bestehenden Lärm reagiert wird. Durch das Verbot lauter Güterwagen seit Anfang 2020 haben die Lärmemissionen in den letzten Jahren abgenommen.

Bei grösseren Industriearealen, von denen erheblicher Lärm ausgeht, wird die Lärmbelastung jeweils in einem Lärmkataster für Industrie- und Gewerbelärm festgehalten. Es bestehen Lärmkataster für die Schweizerischen Rheinhäfen, das Dreispitz-Areal und weitere Betriebsareale (z.B. Chemie).

Der maximal zulässige Fluglärm ist im Fluglärmkataster [6] des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) festgehalten. Die Fluglärmbelastung wird aufgrund von Berechnungen ermittelt. Die Lärmmessungen an den Messstationen des Flughafens haben nur orientierenden Charakter.

Im dichten Siedlungsgebiet ergeben sich Nutzungskonflikte zwischen Gastronomie und Wohnen. Die zunehmenden Aktivitäten im öffentlichen Raum beziehungsweise im Aussenraum privater Anlagen sowie das Freizeitverhalten insbesondere in den warmen Sommermonaten führen zu einer Beeinträchtigung der Lebensqualität der Wohnbevölkerung. Obwohl für den sogenannten Alltagslärm keine gesetzlichen Grenzwerte vorgegeben sind, muss dem Lärmschutz Rechnung getragen werden. Die Lärmbeurteilung und die Lärmschutzmassnahmen können sich daher direkt auf das Umweltschutzgesetz des Bundes abstützen.

Zustand

Der Verkehr entlang von Autobahnen, Kantonsstrassen und stark befahrenen Gemeindestrassen führt zu Lärmbelastungen über den gesetzlich geltenden Immissionsgrenzwerten. Die Sanierung von Strassenabschnitten mit Grenzwertüberschreitungen ist im März 2018 abgelaufen. Mit dem Einbau von lärmmindernden Belägen, der Umsetzung von Geschwindigkeitsreduktionen und dem Bau von lärmabschirmenden Massnahmen auf dem Schallausbreitungsweg (z.B. Lärmschutzwände) konnte die Lärmbelastung in einzelnen Bereichen reduziert werden. Deutlich wird dies durch den sinkenden Anteil lärmbelasteter Personen. Daneben hat der subventionierte Einbau von Schallschutzfenstern als Ersatzmassnahme zu mehr Ruhe in Wohngebäuden geführt.

Die Lärmsanierung entlang von Eisenbahnlinien ist in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt bereits umgesetzt. Hierdurch konnten die Lärmemissionen deutlich reduziert werden. Wo möglich und verhältnismässig wurden Lärmschutzwände entlang der Bahnlinie erstellt. Dennoch gibt es heute weiterhin Gebiete mit Grenzwertüberschreitungen. Mit den Lärmschutzwänden konnten mehrheitlich nur die unteren Geschosse von angrenzenden Gebäuden geschützt werden. Der Lärm, welcher über die Lärmschutzwände hinweg abgestrahlt wird, führt in den oberen Geschossen weiterhin zu Grenzwertüberschreitungen. Mit den verschärften Emissionsgrenzwerten, die für Güterwagen gelten, und dem damit einhergehenden Verbot der Grauguss-Bremsen seit Anfang 2020, haben die Lärmemissionen in den letzten Jahren abgenommen.

Insbesondere im Kanton Basel-Landschaft, aber auch in Teilbereichen des Kantons Basel-Stadt ist die Wohnbevölkerung Lärmimmissionen durch den Betrieb des Flughafens Basel-Mulhouse EuroAirport ausgesetzt. Lärmmessungen an den Messstationen des Flughafens zeigen die Entwicklung der Fluglärmbelastung und haben orientierenden Charakter. Die Start- und Landevorgänge führen in den sensiblen Nachtstunden zu Lärmbelastungen im Bereich der Flugrouten. Die Immissionsgrenzwerte werden in beiden Kantonen grösstenteils eingehalten. Die COVID-19-Pandemie und der damit einhergehende starke Rückgang des Flugverkehrs trug in den Jahren 2021 und 2022 zu tieferen Messwerten gegenüber den Vorjahren bei. Seit 2023 sind die Lärmimmissionen auf einem vergleichbaren Niveau, wie vor der COVID-19-Pandemie.

Lärm von Industrie- und Gewerbearealen sind im Kanton Basel-Stadt grösstenteils und im Kanton Basel-Landschaft teilweise in Lärmkatastern erfasst. Mit diesen kann die Lärmbelastung in der Umgebung der Anlagen bei den nächstgelegenen lärmempfindlichen Räumen beurteilt werden. In Bereichen, wo die Lärmkataster eine Überschreitung der massgebenden Belastungsgrenzwerte aufweisen, werden Massnahmen zur Reduktion der Lärmemissionen geprüft und, wo verhältnismässig, auch angeordnet. 

In den letzten Jahren ist der Trend hin zu einer 24-Stunden-Gesellschaft erkennbar. Der Aussenraum wird durch das sich ändernde Freizeitverhalten stärker genutzt. Deutlich wird dies insbesondere in den warmen Sommermonaten. Die Nutzung des öffentlichen Raumes nimmt durch Boulevardrestaurants und Aussenveranstaltungen zu. Hierdurch entstehen neue Nutzungskonflikte mit der angrenzenden Wohnbevölkerung. [7]

Auswirkungen

Belastungen durch Lärm, insbesondere über einen längeren Zeitraum, wirken sich negativ auf die Gesundheit aus und können zu physischen oder psychischen Beeinträchtigungen führen. Zu nennen sind hier Depressionen, Stress, Herz-Kreislauf- und Schlafstörungen sowie eine Beeinträchtigung der kognitiven Entwicklung bei Kindern [8]. Das Gesundheitssystem der Schweiz wird wegen der negativen gesundheitlichen Auswirkungen von Verkehrslärm jährlich mit über 740 Mio. Franken belastet [9]. Zur Lärmbelastung auf Liegenschaften kommt der Wertverlust der Immobilien hinzu. Schweizweit liegt der Wertverlust von Immobilien aufgrund von Verkehrslärm bei über 1`000 Mio. Franken pro Jahr. Insgesamt verursacht der Strassenverkehr über 80% der lärmbedingten Kosten [10].

Bauen in lärmbelasteten Gebieten ist nur möglich, wenn die massgebenden Grenzwerte durch bauliche oder gestalterische Massnahmen eingehalten werden können. Das bedeutet, dass der planerische Aufwand zunimmt und die Kosten für eine Realisierung steigen.

Da für Alltagslärm keine Grenzwerte definiert sind, muss die Bevölkerung so geschützt werden, dass diese in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich gestört wird. Mit einem sich ändernden Freizeitverhalten und der damit einhergehenden verstärkten Nutzung des Aussenraumes, insbesondere in den sensiblen Nachtstunden, erhöht sich im Bereich des Alltagslärms das Konfliktpotenzial zwischen lärmiger und lärmempfindlicher Nutzung. Deutlich wird dies durch die Anzahl der Lärmreklamationen. Aufgrund von Beratungsgesprächen mit Gastronomen und Veranstaltern sowie durch Mediationsgespräche konnte eine Zunahme der Lärmreklamationen abgefedert werden.

Massnahmen

Gemäss Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) sind Sanierungen primär durch Massnahmen an der Quelle umzusetzen. Geschwindigkeitsreduktionen, der Einbau von lärmmindernden Strassenbelägen sowie lärmabschirmende Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg (z. B. Lärmschutzwände) stellen geeignete Massnahmen dar, um die Belastungen durch Strassenverkehrslärm zu reduzieren. Der Einbau von Schallschutzfenstern gilt als Ersatzmassnahme und erfolgt dort, wo trotz Sanierung hohe Lärmbelastungen bestehen bleiben.

Das Verbot lauter Güterwagons seit Anfang 2020 stellt eine wirkungsvolle Massnahme dar, welche die Immissionen durch den Schienenverkehr deutlich reduzieren wird.

Der Betrieb von Industrie- und Gewerbeanlagen führt insbesondere im innerstädtischen Bereich respektive am Rand zu Zonen mit Wohnnutzungen zu störenden Lärmimmissionen. Mit zunehmender Verdichtung wird der Konflikt zwischen lärmiger und lärmempfindlicher Nutzung weiterhin zunehmen. Industrielärm kann durch Massnahmen an der Quelle in Form von Schalldämpfern, Einhausungen und Quellenverlagerungen auf einem bestimmten Areal reduziert werden. Bereits in der Planung für neue oder wesentlich geänderte Industrie- und Gewerbeanlagen sind ausreichende Lärmschutzmassnahmen vorzusehen, um möglichen Nutzungskonflikten vorzubeugen.

Durch die Anordnung unterschiedlich empfindlicher Nutzungen kann zusätzlicher Schutz vor Strassenverkehrs- und Eisenbahnlärm wie auch vor Industrie- und Gewerbelärm erreicht werden. Ein direktes Nebeneinander von lärmiger und lärmempfindlicher Nutzung ist daher bereits in der Planung zu vermeiden. Gestützt auf Art. 31 der Lärmschutz-Verordnung (LSV) sind bei Neubauten in lärmbelasteten Gebieten Massnahmen immissionsseitig umzusetzen. Dies kann einerseits durch die Anordnung der lärmempfindlichen Räume auf der lärmabgewandten Seite des Gebäudes oder durch bauliche respektive gestalterische Massnahmen, welche das Gebäude gegen Lärm abschirmen, erreicht werden.

Bei Alltagslärm kann nicht auf Grenzwerte zurückgegriffen werden. Die Bevölkerung muss daher so geschützt werden, dass diese nicht in ihrem Wohlbefinden erheblich gestört wird. Massnahmen hierfür stellen die Einschränkung der Öffnungszeiten sowie die Festlegung von maximalen Schallpegeln bei Musikbetrieb dar. Die maximal möglichen Öffnungszeiten für Aussenrestaurants sind für Basel-Stadt im Boulevardplan Innenstadt festgehalten [11]. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es keine verordneten Öffnungszeiten. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse kann dem Konfliktpotenzial bereits in der Planung von Gastronomiebetrieben oder Veranstaltungsplätzen entgegengewirkt oder die Dauer und Intensität der Veranstaltungen beschränkt werden. Basel-Stadt beurteilt die zulässigen Bespielungskontingente von Veranstaltungsplätzen nach dem kantonalen Beurteilungsinstrument für schallintensive Veranstaltungen (BIV).

Ein geeignetes Mittel zur Reduzierung der Nutzungskonflikte im Aussenraum ist die Verbesserung der akustischen Aufenthaltsqualität. Hierzu bieten sich Massnahmen der Klangraumgestaltung an [12]. Klangraumgestaltung umfasst architektonische, freiraum- und stadtplanerische Massnahmen, um den öffentlichen Raum sowie Orte für Wohnen, Arbeiten und Erholung aufzuwerten. Die Klangraumgestaltung ist eine Ergänzung zur herkömmlichen Lärmbekämpfung. Sie hat primär Massnahmen an der Quelle zur Lärmreduzierung und zur Aufwertung der akustischen Qualität von Aussenräumen zum Ziel und stützt sich auf messtechnische Werte ab.

Quellen

Weiterführende Informationen

Weiteres