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Zustandsbericht Naturgefahren

Überschwemmtes Ufer der Stadt mit Strassenlaterne und Teil einer Brücke.
© Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt

Nur wo Naturereignisse wie Steinschlag, Hochwasser oder Erdbeben menschliches Leben, Gebäude oder Infrastrukturen bedrohen, werden sie zu gefährlichen Prozessen. Da sich der Siedlungsraum ausdehnt, immer intensiver genutzt wird und die Sachwerte zunehmen, nimmt auch das Risiko durch Naturgefahren zu. Zudem führen die Auswirkungen des Klimawandels im Zusammenhang mit gravitativen Naturgefahren (z.B. Rutschungen, Lawinen), Hochwasser und Stürmen voraussichtlich zu einer erhöhten Gefährdung durch Naturereignisse in der Schweiz.

Für die Sicherheit der Bevölkerung ergreifen die Kantone und Gebäudeversicherungen unterschiedliche Massnahmen: angepasste Raumplanung, Bauweise von Gebäuden, Verhaltensempfehlungen, Schutzwaldpflege, Schutzbauten und so weiter. Die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure und die zwischen öffentlicher Hand und Privatpersonen gewinnt an Bedeutung.

Der Schutz vor Naturgefahren wird in den nationalen und kantonalen Raumplanungs-, Wald- und Wasserbaugesetzen geregelt.

Inhalte aktualisiert im Mai 2023.

Indikatoren

Ursachen

Die Region Basel ist von Sturzprozessen (Stein- und Blockschlag, Felsstürze), Rutschungen, Hochwasser, Stürmen, Waldbrand und Erdbeben betroffen. In der Vergangenheit sind in der Region Basel starke Erdbeben aufgetreten, allerdings selten. Dennoch stellen sie eine nicht zu vernachlässigende Gefährdung dar.

Voraussichtlich führen die Auswirkungen des Klimawandels zu einer erhöhten Gefährdung durch Naturereignisse in der Schweiz und zu einer Häufung von Extremereignissen [1]. Dazu gehören beispielsweise intensive Regenperioden oder Stürme.

Belastungen

Damit auf Naturgefahren angemessen reagiert werden kann, muss zuerst die Gefährdung erkannt werden. Verschiedene Gefahrengrundlagen liefern entsprechende Informationen. Als zentrales Produkt zeigen die Gefahrenkarten [2,3] auf, wo, in welchem Ausmass und mit welcher Wahrscheinlichkeit Siedlungen und Verkehrswege durch Naturgefahren bedroht sind. Die regionalen Gefahrenkarten sind auf den Geoportalen der Kantone verfügbar.

Für Erdbeben wird die Gefahrenkarte vom Schweizerischen Erdbebendienst erstellt und auf dessen Webseiten publiziert [4]. Für die Region Basel existiert zudem eine Karte der Mikrozonierung, die den Einfluss der lokalen Geologie auf die Bodenbewegung abschätzt. Sie ist für die Erdbebeningenieure ein wichtiges Hilfsmittel zur Bemessung und Überprüfung von Bauwerken [2].

Aufgrund der intensiveren Raumnutzung (Zunahme von Bevölkerung, Siedlungsraum, Sachwerten und Infrastrukturbauten) und der Ausdehnung des Siedlungsraums in potenziell gefährdete Gebiete steigt das Schadenspotenzial durch Naturgefahren. Kenntnisse über die Nutzung des Raums sind deshalb eine weitere wichtige Grundlage für das integrale Risikomanagement zum Schutz von Menschen und Sachwerten vor Naturgefahren.

Zustand

Allgemein versteht man unter Risiko die Möglichkeit, dass durch ein bestimmtes Ereignis Schäden auftreten können. Risiken können ermittelt und bewertet werden. Analysierte Risiken dienen somit als Mass für die Sicherheit.

Im Kanton Basel-Landschaft beträgt der Naturgefahrenkarten-Projektperimeter im Siedlungsgebiet 15‘387 ha. Davon ist ein Drittel insbesondere durch Hochwasser und Steinschlag gefährdet. Im Kanton Basel-Stadt sind rund 3.5% des Siedlungsgebiets, in welchem rund 17‘500 Menschen leben, von Naturgefahren betroffen, hauptsächlich von Hochwasser. Die Wirkung von Erdbeben erstreckt sich hingegen über die ganze Region.

Der Erstellung von Risikoanalysen wird in den nächsten Jahren ein grosses Gewicht beigemessen. Denn nur wenn die Risiken bekannt sind, können sie auf ein akzeptables Mass reduziert, künftige Risiken im Rahmen gehalten und Schutzmassnahmen priorisiert werden. Eine Steuerung der Risiken kann primär über die Raumnutzung und -planung erfolgen.

Auswirkungen

Seit Menschengedenken ist die Region Basel immer wieder von Naturkatastrophen heimgesucht worden, wie beispielsweise vom Erdbeben im Jahr 1356 mit einer geschätzten Magnitude von 6,6. Auch heute verursachen Naturereignisse immer wieder grosse Schäden an Kulturland und Sachwerten oder sie fordern sogar Menschenleben.

Trotz stark verbesserten Schutzes vor Naturgefahren nimmt das Ausmass der Schäden bei Naturereignissen infolge der Nutzungsintensivierung, einer nicht angepassten Raumplanung und einer Häufung von Extremereignissen zu. Beispiele dafür sind die beiden Extremhochwasser im Sommer 2016 in der Gemeinde Muttenz. Im Hochwassersommer 2007 betrugen die Gebäudeschäden im Kanton Basel-Landschaft rund 52 Millionen Franken [5]. Dank geeigneter Prävention kamen in den letzten Jahren in der Region Basel kaum Menschen durch Naturgefahren zu Schaden.

Ausserordentliche Ereignisse bieten die Gelegenheit, die Ursachen und Auswirkungen solcher Ereignisse zu untersuchen. Somit können Lücken in den Gefahrengrundlagen erkannt und die Wirkung getroffener Schutzmassnahmen aufgezeigt werden. Ereignisanalysen bringen neue Erkenntnisse und zeigen, welche Lehren aus den Ereignissen für künftige Massnahmen im Umgang mit Naturgefahren gezogen werden können. Die Analysen bilden damit eine wichtige Grundlage für die Optimierung des integralen Risikomanagements.

Eine 100-prozentige Sicherheit vor Naturgefahren wird es nie geben können. Welche Risiken als tragbar erachtet werden, ist letztlich ein gesellschaftlicher Entscheid.

Massnahmen

Bund und Kantone haben den Auftrag, den Schutz der Bevölkerung und erheblicher Sachwerte vor Naturgefahren sicherzustellen. Der Schutz vor Naturgefahren erfolgt heute nach den Grundsätzen des integralen Risikomanagements. Mit einer geeigneten Kombination von verschiedenen Schutzmassnahmen werden bestehende Risiken auf ein akzeptables Mass reduziert und neue, inakzeptable Risiken wenn möglich verhindert.

Der Schutz vor Naturgefahren ist eine Verbundaufgabe, bei der alle Beteiligten ihren Beitrag zu leisten haben:

• In der Schweiz sind primär die Gemeinden und Kantone für den Schutz vor Naturgefahren verantwortlich.
• Der Bund nimmt seine strategische Führungsrolle wahr und unterstützt die Kantone finanziell und fachlich.
• Die Bevölkerung nimmt ihre Eigenverantwortung zum Schutz von persönlichen Gütern (Objektschutz) und der eigenen Gesundheit (angepasstes Verhalten im Ereignisfall) wahr.
• Die Versicherungen sichern potenzielle Elementarschäden ab.

Am effektivsten wird einer Gefährdung durch Naturgefahren mit Unterhalt, planerischen Massnahmen respektive einer risikobasierten Raumplanung begegnet. Die Erkenntnisse aus der Gefahrenkartierung fliessen in die kantonalen Richtpläne und die kommunalen Nutzungspläne ein. So können gefährdete Gebiete naturgefahrengerecht genutzt oder freigehalten werden. Denn wo nichts Wertvolles steht, verursacht ein Hochwasser auch keine Schäden an der Infrastruktur.

Wo dies nicht möglich ist, werden biologische (z.B. Schutzwald), organisatorische (Krisenstab, Notfallkonzepte) oder technische Massnahmen (z.B. Steinschlagschutznetze, Hochwasserdamm), getroffen, um die Gefahr abzuwenden oder die Schäden zu reduzieren. Dazu gehören auch eine zeitgerechte Warnung, Alarmierung und Information, die im Ereignisfall hilft, Schäden zu reduzieren.

Die bestehende Schutzwirkung soll durch einen sachgerechten Unterhalt und die Instandhaltung von Gewässern, Schutzwäldern und Schutzbauten langfristig gewährleistet werden. Im Vergleich zu technischen Verbauungen ist die Pflege eines stabilen Schutzwaldes um ein Vielfaches günstiger. Zudem erfüllt der Wald zusätzliche Funktionen.

Erdbeben
Die einzige Möglichkeit, Schäden bei Erdbeben zu mindern, besteht im erdbebengerechten Bauen von Neubauten sowie in der gezielten Verbesserung der Erdbebensicherheit bestehender Bauten. Im Kanton Basel-Stadt gelten für Neubauten seit 2001 die aktuellen SIA-Normen; bei Umbauten von bestehenden Gebäuden (Anbau, Aufbau oder Aufstockung, Eingriff in die Tragstruktur) müssen seit 2009 die entsprechenden SIA-Normen berücksichtigt werden [6].

Neben dem erdbebengerechten Bauen kann auch richtiges Verhalten bei einem Erdbeben Menschenleben retten. Im Kanton Basel-Stadt wird die Bevölkerung über die richtigen Verhaltensregeln durch den Notfallflyer der Kantonalen Krisenorganisation [7], durch eine Broschüre der Kantonalen Gebäudeversicherung [8] und durch ein spezielles Poster für die Schulen informiert[9].

Aussicht
Die Schutzmassnahmen der letzten Jahre haben sich vielerorts als wirksam erwiesen. Durch eine permanente Überwachung der Gefahrenprozesse wird sichergestellt, dass sowohl aktuell drohende Gefahren wie auch generelle Veränderungen der Gefährdungssituation frühzeitig erkannt werden.

Im Kanton Basel-Stadt werden in den nächsten Jahren einige Projekte im erweiterten Bereich der Hochwassersicherheit umgesetzt. So wird auch die Thematik des Oberflächenabflusses in eine Gesamtbetrachtung im Einzugsgebiet Riehen/Bettingen einfliessen.

Quellen

Weiterführende Informationen

Weiteres