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Zustandsbericht Nichtionisierende Strahlung

Strommast mit Hochspannungsleitungen gegen blauen Himmel.
© AdobeStock

Anlagen zur Stromversorgung, Elektrogeräte sowie eine Vielzahl von Sendeanlagen für verschiedene Funkanwendungen erzeugen nichtionisierende Strahlung (NIS). Populärsprachlich nennt man diese NIS Elektrosmog.

Je nach Intensität kann Elektrosmog die menschliche Gesundheit beeinträchtigen. Mit der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) und den darin festgelegten Grenzwerten will der Bundesrat die Bevölkerung vor solchen negativen Auswirkungen schützen.

Inhalte aktualisiert im September 2021.

Indikatoren

Ursachen

Ohne elektrische Energie steht unsere Gesellschaft still: Bewegung, Wärme und Licht durch elektrische Energie sind grundlegend. Elektronische Datenverarbeitung und drahtlose Kommunikation prägen unseren Alltag, privat wie geschäftlich. Wir sind umgeben von elektrisch betriebenen Geräten.

Damit diese Geräte am gewünschten Ort jederzeit funktionieren, ist ein weit verzweigtes Verteilnetz erforderlich, mit welchem der elektrische Strom vom produzierenden Kraftwerk in ausreichender Menge zum Endverbraucher transportiert werden kann. Durch den Einsatz grosser Transformatoren werden die Verluste während des Transports reduziert. Selbst die Akkus, welche zur Mobilität beitragen, werden in vielen Fällen am Stromnetz geladen.

Belastungen

Elektrische und magnetische Felder sind unvermeidliche Nebenprodukte der Stromübertragung und Elektrizitätsnutzung. Die magnetischen Felder entlang von Stromübertragungsleitungen und im Umfeld von Transformatorenstationen hängen vom Stromverbrauch ab. Durch die Zunahme der Übertragung und der Nutzung elektrischer Energie nimmt auch die Belastung zu.

Die Magnetfelder entlang von Bahnlinien unterliegen beträchtlichen Schwankungen. Beschleunigende oder bremsende elektrisch betriebene Schienenfahrzeuge erhöhen den Stromfluss und verstärken dadurch die Felder. Je mehr Züge auf einer Strecke verkehren, desto grösser sind die Belastungen.

Bei Funkanwendungen ist die NIS nicht unvermeidliches Nebenprodukt, sondern das Transportmittel für die zu übertragenden Informationen.

Tausende von Mobilfunksendeanlagen ermöglichen in der Schweiz eine praktisch flächendeckende Mobilfunkversorgung. In den beiden Basel gibt es zurzeit ca. je 500 solcher Anlagen. Von erhöhten Standorten verbreiten Rundfunksendeanlagen Radio- und Fernsehprogramme. Die Folge ist die landesweite Zunahme der hochfrequenten Strahlung durch die Antennen. Im Wohn- und Arbeitsbereich kommen immer mehr elektrisch betriebene Geräte und Funkanwendungen (drahtlose Telefone und Computervernetzungen [DECT und WLAN]) zum Einsatz. Innerhalb von Wohnungen und an Büroarbeitsplätzen ist deshalb der meiste Elektrosmog hausgemacht.

Zustand

Die Grenzwerte für die Strahlenbelastung werden nur in seltenen Ausnahmefällen in unmittelbarer Nähe von emittierenden Anlagen erreicht oder gar überschritten. In den meisten Alltagssituationen liegt die Elektrosmog-Belastung durch Infrastrukturanlagen weit unter dem Immissionsgrenzwert.

Die individuelle Belastung jedoch hängt oft von körpernah betriebenen schwachen Sendern ab. So belasten Mobiltelefone wegen ihrer unmittelbaren Nähe die Benutzenden deutlich stärker als jede Basisstation der Umgebung.

Auswirkungen

Die Wirkung nichtionisierender Strahlung auf den Menschen hängt von der Intensität und der Frequenz der Strahlung ab.

Sehr intensive Strahlung niedriger Frequenz kann Nervenimpulse und unwillkürliche Muskelkontraktionen auslösen. Intensive hochfrequente Strahlung kann zu einer Erwärmung von Gewebe führen. International geltende Grenzwerte schützen vor Belastungen mit solchen Auswirkungen.

Verschiedene Studien liefern jedoch Hinweise auf biologische Effekte auch bei schwacher Strahlenbelastung unterhalb dieser Grenzwerte. So kann schwache hochfrequente Strahlung Hirnströme verändern sowie die Durchblutung und den Stoffwechsel des Gehirns beeinflussen. Ob diese Wirkungen für die Gesundheit von Bedeutung sind, ist derzeit noch ungewiss.

Aufgrund bisheriger Untersuchungen ist bei Belastung mit schwacher nichtionisierender Strahlung nicht mit kurz- bis mittelfristigen gesundheitlichen Schäden zu rechnen. Über die Auswirkungen einer langfristigen Exposition gibt es jedoch noch keine gesicherten Erkenntnisse.

Massnahmen

Um die Bevölkerung vor Elektrosmog zu schützen, hat der Bundesrat die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) erlassen. Sie setzt Grenzwerte fest für die Strahlung ortsfester Anlagen wie Hochspannungsleitungen, Mobil- oder Rundfunksender.

Die Immissionsgrenzwerte schützen mit ausreichender Sicherheit vor den wissenschaftlich anerkannten Gesundheitsauswirkungen (Wärmewirkung, Nervenreizungen, Muskelzuckungen) und müssen überall eingehalten werden, wo sich Menschen - auch nur kurzfristig - aufhalten.

Gestützt auf das Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes hat der Bundesrat beim Erlass der NIS-Verordnung zusätzlich zu den Immissionsgrenzwerten noch wesentlich strengere Anlagegrenzwerte festgelegt. Bis die Wissenschaft den Zusammenhang zwischen schwacher Strahlung und Gesundheitsfolgen geklärt hat, soll damit vor allem die Langzeitbelastung frühzeitig reduziert werden.

Die Schweiz verfügt damit für Orte, an denen sich Menschen längere Zeit aufhalten (Wohnungen, Schulen, Spitäler, Büros etc.), über eine der strengsten rechtsverbindlichen Regelungen weltweit.

Nicht in den Geltungsbereich der Umweltschutzgesetzgebung fallen elektrische Geräte wie Mobiltelefone oder Mikrowellenöfen, die in erster Linie die Benutzenden und weniger die Umwelt belasten.

Im Wohnbereich haben es die Bewohnerinnen und Bewohner in der Hand, ihre Belastung mit einfachen Massnahmen deutlich zu reduzieren. Mehr dazu in der Broschüre "Elektrosmog im Alltag".

Quellen

Weiterführende Informationen

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