Verzeichnis der Verfahren mit Personendaten der Volksschulen
Hier finden Sie die Verfahren der Volksschulen, bei denen personenbezogene Daten bearbeitet werden.
Übersicht über die Verfahren mit Personendaten
Die Volksschule Basel-Stadt umfasst die gesamte obligatorische Schulzeit: vom Kindergarten über die Primarschule bis zur Sekundarschule.
Unterstützung von Kindern und Jugendlichen durch die Schulsozialarbeit
Bezeichnung | Unterstützung von Kindern und Jugendlichen durch die Schulsozialarbeit |
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Rechtsgrundlage(n) | § 144 des Schulgesetzes (SG 410.100) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Fachstelle Schulsozialarbeit |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung des Alltags und von sozialen Problemen; Unterstützung bei der Lösung von Konflikten zwischen den Kindern und Jugendlichen sowie innerhalb der Klassen und Schulen. |
Zuteilung von verstärkten Massnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf
Bezeichnung | Zuteilung von verstärkten Massnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf |
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Rechtsgrundlage(n) | § 64 des Schulgesetzes (SG 410.100) §§ 9 ff. der Sonderpädagogikverordnung (SG 412.750) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Stabsstelle Zusätzliche Unterstützung |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Koordination und Vorbereitung der Entscheide über verstärkte Massnahmen (zusätzliche Unterstützung) für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf in Zusammenarbeit mit dem schulpsychologischen Dienst (Abklärung) und der Leitung Volksschulen (Entscheid). |
Administration und Leitung einer Schule der Volksschulen (Kindergarten, Primarschule, Sekundarschule, inkl. Spezialangebote und Kriseninterventionsstelle)
Bezeichnung | Administration und Leitung einer Schule der Volksschulen (Kindergarten, Primarschule, Sekundarschule, inkl. Spezialangebote und Kriseninterventionsstelle) |
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Rechtsgrundlage(n) | §§ 4, 31, 34, 87c, 94, 97bis des Schulgesetzes (SG 410.100) Verordnung für die Schulleitungen der Volksschulen (SG 411.350) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Schulleitungen der Volksschulen |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Verwalten der Daten von Schülerinnen- und Schülern sowie Mitarbeitenden der Schule, Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler durch Zeugnisse und Lernberichte, Schullaufbahnentscheide, Leistungstests, Entscheide über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf, Absenzenwesen und Disziplinarmassnahmen, Platzierung in der Kriseninterventionsstelle, Personalrechtliche Aufgaben in Bezug auf die Mitarbeitenden der Schulen |
Leitung und Administration der Volksschulen
Bezeichnung | Leitung und Administration der Volksschulen |
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Rechtsgrundlage(n) | §§ 87a, 91 Abs. 8, 94, 97bis des Schulgesetzes (SG 410.100) Verordnung über die Volksschulleitung (SG 411.300) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Volksschulleitung |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Schülerinnen- und Schüleradministration, Entscheid über den Schulausschluss von Schülerinnen und Schülern, Organisation der Aufnahmeprüfungen in die Sekundarschule, Vorbereitung des Entscheids über Ordnungsbussen wegen Verletzung der elterlichen Pflichten, Vorbereitung des Entscheids über Homeschooling, Personalrechtliche Aufgaben in Bezug auf Lehr- und Fachpersonen und Schulleitungen, Lohnadministration und Absenzencontrolling |
Vermittlungsverfahren der Schulräte der Volksschulen
Bezeichnung | Vermittlungsverfahren der Schulräte der Volksschulen |
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Rechtsgrundlage(n) | § 79c des Schulgesetzes (SG 410.100) Verordnung betreffend die Tätigkeit der Schulräte an den Volksschulen (SG 411.150) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Schulräte der Volksschulen |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Verwaltung von Personendaten bei einem Vermittlungsverfahren |
Verfahren zur Verpflichtung zur frühen Deutschförderung
Bezeichnung | Verfahren zur Verpflichtung zur frühen Deutschförderung |
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Rechtsgrundlage(n) | § 56a des Schulgesetzes (SG 410.100) Verordnung über die sprachliche Förderung in Deutsch vor der Einschulung (SG 412.400) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Fachbereich Frühe Deutschförderung der Fachstelle Förderung und Integration der Volksschulleitung |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Erhebung des Sprachstandes der Kinder mittels eines Elternfragebogens, Verpflichtung der Erziehungsberechtigten, Vorbereitung von Verpflichtungsverfügungen |
Beratung und Abklärung von Schülerinnen und Schülern durch den schulpsychologischen Dienst (SPD)
Bezeichnung | Beratung und Abklärung von Schülerinnen und Schülern durch den schulpsychologischen Dienst (SPD) |
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Rechtsgrundlage(n) | § 141 des Schulgesetzes (SG 410.100) Verordnung für den Schulpsychologischen Dienst (SG 415.700) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Schulpsychologischer Dienst |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Psychologische Beratung der Kinder und Jugendlichen sowie Begleitung derer Familien; Feststellung des besonderen Bildungsbedarfs von Schülerinnen und Schülern; |
Bewilligung und Aufsicht Privatschulen und private Kindergärten
Bezeichnung | Bewilligung und Aufsicht Privatschulen und private Kindergärten |
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Rechtsgrundlage(n) | §§ 130-134a des Schulgesetzes (SG 410.100) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Bereichsleitung Volksschulen |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Bewilligung und Aufsicht Privatschulen und private Kindergärten; Registrierung von Schülerinnen und Schülern; Kontrolle der obligatorischen Schulpflicht |
Zuteilung von verstärkten Massnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf
Bezeichnung | Zuteilung von verstärkten Massnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf |
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Rechtsgrundlage(n) | § 64 des Schulgesetzes (SG 410.100) §§ 9 ff. der Sonderpädagogikverordnung (SG 412.750) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Stabsstelle Zusätzliche Unterstützung |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Koordination und Vorbereitung der Entscheide über verstärkte Massnahmen (zusätzliche Unterstützung) für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf in Zusammenarbeit mit dem schulpsychologischen Dienst (Abklärung) und der Leitung Volksschulen (Entscheid) |
Unterstützung von Kindern und Jugendlichen durch die Schulsozialarbeit
Bezeichnung | Unterstützung von Kindern und Jugendlichen durch die Schulsozialarbeit |
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Rechtsgrundlage(n) | § 87a des Schulgesetzes (SG 410.100) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Fachstelle Schulsozialarbeit |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung des Alltags und von sozialen Problemen; Unterstützung bei der Lösung von Konflikten zwischen den Kindern und Jugendlichen sowie innerhalb der Klassen und Schulen. |