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Notwohnungen und Sozialwohnungen

Steht Ihnen und Ihrer Familie die Zwangsräumung bevor oder finden Sie einfach keine günstige Wohnung? Für Notsituationen vermietet der Kanton Basel-Stadt eine begrenzte Anzahl Wohnungen.

Notwohnungen

Haben Sie minderjährige Kinder und die Räumung Ihrer Wohnung steht kurz bevor? Wenn Sie seit mindestens 2 Jahren in Basel-Stadt angemeldet sind, können Sie bei der Sozialhilfe eine Notwohnung beantragen.

Eine Notwohnung wird für ein paar Monate vermietet, so dass Sie Zeit haben, für sich und Ihre Familie eine neue Wohnung zu suchen.

Melden Sie sich persönlich bei der Sozialhilfe und bringen das Kündigungsschreiben oder den Räumungsbefehl mit.

Anne Göckel

Leiterin Immobilienbewirtschaftung

Sozialwohnungen

Wohnen Sie seit mindestens 2 Jahren in Basel-Stadt und sind dringend angewiesen auf eine günstige Wohnung? Die Sozialhilfe vermietet eine beschränkte Anzahl Wohnungen unbefristet an Personen, die auf dem Wohnungsmarkt mehrfach benachteiligt sind.

Melden Sie sich dafür persönlich bei der Sozialhilfe und bringen diese Unterlagen mit:

  • Nachweis, dass Sie  wenig Geld zur Verfügung haben, weil Sie ein tiefes Einkommen haben oder Sozialhilfe, IV oder Ergänzungsleistungen beziehen
  • Unterlagen, die Ihre Benachteiligung auf dem Wohnungsmarkt zeigen, wie zum Beispiel hohe Betreibungen, eingeschränkte Wohnkompetenz oder grosse Anzahl Familienmitglieder
  • Absageschreiben von Immobilienverwaltungen

Kontakt

Anne Göckel

Leiterin Wohnbewirtschaftung

Für dieses Thema zuständig

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