Halter- oder Fahrzeugwechsel/vorläufige Verkehrsberechtigung
Was ist bei einem Fahrzeugwechsel zu tun und wie treten Sie ein Fahrzeug und die Kontrollschilder an einen neuen Halter ab? Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen.
Sie möchten ein Fahrzeug durch ein anderes Fahrzeug ersetzen?
Sofern Sie mit dem Fahrzeug nicht ins Ausland fahren, können Sie uns den Fahrzeugwechsel mittels eFormular Fahrzeugwechsel mit aktivem Kontrollschild mitteilen, und erhalten direkt nach Absenden des eFormulars eine vorläufige Verkehrsberechtigung, mit welcher Sie bis zum Erhalt des neuen Fahrzeugausweises direkt mit dem neuen Fahrzeug in der Schweiz fahren dürfen.
Sie benötigen zum Ausfüllen des eFormulars:
- den Fahrzeugausweis des bisherigen Fahrzeuges
- den Fahrzeugausweis des neuen Fahrzeuges
- einen Versicherungsnachweis (ist bei der Haftpflichtversicherung zu bestellen und wird uns elektronisch übermittelt)
- allfällige Leasing-Löschung (Code 178) bzw. bei Übernahme des Leasingvertrages eine Halterwechselfreigabe (wird von der Leasingfirma elektronisch übermittelt)
Nach Absenden des eFormulars senden Sie uns die originalen Fahrzeugpapiere per Post zu.
Eintragen und Löschen des Codes 178
Für den manuellen Eintrag und das Löschen der Auflage "Code 178" finden Sie die entsprechenden Formulare hier zum Download.
In dringenden Fällen – oder muss mit dem Fahrzeug demnächst im Ausland gefahren werden – können Sie mit obengenannten Unterlagen den Fahrzeugwechsel bei der Motorfahrzeugkontrolle am Schalter im 1.Stock erledigen lassen.
Zur Bezahlung der Gebühren und einer allfälligen Steuerdifferenz erhalten Sie direkt mit dem Ausweis eine Rechnung. Unter besonderen Umständen wird die Herausgabe der Ausweise von der Sofortzahlung abhängig gemacht.
Rückerstattung Guthaben
Allfällige Guthaben überweisen wir direkt auf Bank- und Postkonti, sofern uns diese Verbindung bekannt ist.
Namensänderung Fahrzeugausweis
Bei einer Namensänderung (z.B. nach Heirat, Namensänderung einer Firma etc.) benötigen wir von Ihnen den originalen Fahrzeugausweis.
Der ebenfalls benötigte elektronische Versicherungsnachweis müssen Sie vorgängig bei Ihrem Haftpflichtversicherer bestellen und direkt übermitteln lassen.
Sie können uns die Unterlagen zusenden.
Zur Bezahlung der Gebühren von 30.– Franken für den Fahrzeugausweis erhalten Sie direkt mit dem Ausweis eine Rechnung. Unter besonderen Umständen wird die Herausgabe der Ausweise von der Sofortzahlung abhängig gemacht.
Halterwechsel
Unter einem Halterwechsel versteht man, dass ein Fahrzeug mit dem dazugehörenden Kontrollschild an eine andere Person oder Firma abgetreten wird. Eine solche Abtretung ist nur möglich
- Innerhalb des engeren Familienkreises.
- an Konkubinatspartner, welche seit mindestens 6 Monaten im gleichen Haushalt wohnen.
- Von Firmen auf unterschriftsberechtigte und im Handelsregister eingetragene Personen und umgekehrt.
- Von einer Firma auf eine andere Firma, wenn mindestens eine Person bei beiden Firmen unterschriftsberechtigt und im Handelsregister eingetragen ist.
Zur Umschreibung benötigen wir folgende Unterlagen:
- den/die originalen Fahrzeugausweis(e)
- allfällige Parkkarte(n) und/oder Zufahrtsbewilligung(en)
- eine Abtretungserklärung
- je Fahrzeug einen Versicherungsnachweis (bei der Haftpflichtversicherung zu bestellen, wird elektronisch übermittelt)
Sämtliche Unterlagen sind per Post einzureichen. Schon bezahlte Motorfahrzeugsteuern werden ebenfalls dem neuen Halter übertragen.
Zur Bezahlung der Gebühren von 30.– Franken (exkl. allfällige Depotgebühren von Kontrollschildern) für den Fahrzeugausweis erhalten Sie direkt mit dem Ausweis eine Rechnung. Unter besonderen Umständen wird die Herausgabe der Ausweise von der Sofortzahlung abhängig gemacht.
Kontakt
Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte nachstehendes Kontaktformular.
Das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Schalter- und Telefonöffnungszeiten. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein.
Verkehrszulassungen
Öffnungszeiten
Telefonöffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 09:00 Uhr - 11:00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schalteröffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr