Verzeichnis der Verfahren mit Personendaten der Finanzkontrolle
Hier finden Sie die Verfahren der Finanzkontrolle, bei denen personenbezogene Daten bearbeitet werden.
Übersicht über die Verfahren mit Personendaten
Unabhängige Finanzaufsicht über die Haushaltsführung des Kantons
Bezeichnung | Unabhängige Finanzaufsicht über die Haushaltsführung des Kantons |
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Rechtsgrundlage(n) | §1, §3, §14 und §22 FVKG (Finanz- und Verwaltungskontrollgesetz vom 17. September 2003, SG 610.200) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Finanzkontrolle des Kantons Basel-Stadt |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Als interne und externe Revisionsstelle des Kantons BS prüfen wir die Ordnungsmässigkeit, die Rechtmässigkeit, die Wirtschaftlichkeit, die Zweckmässigkeit, die Sparsamkeit und die Wirksamkeit der Haushaltsführung im Kanton sowie bei Privaten, die öffentliche Aufgaben erfüllen oder Subventionen erhalten. |
Verwaltungskontrolltätigkeit
Bezeichnung | Verwaltungskontrolltätigkeit |
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Rechtsgrundlage(n) | §1, §3, §14 und §22 FVKG (Finanz- und Verwaltungskontrollgesetz vom 17. September 2003, SG 610.200) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Finanzkontrolle des Kantons Basel-Stadt |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Die Finanzkontrolle nimmt die Aufgabe einer Verwaltungskontrolle wahr, indem sie das staatliche Handeln auf seine Wirksamkeit und Effizienz überprüft. Die Kontrolle bezieht sich auch auf Private, die öffentliche Aufgaben erfüllen oder Subventionen empfangen. |
Ausführung besondere Aufträge und Beratung
Bezeichnung | Ausführung besondere Aufträge und Beratung |
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Rechtsgrundlage(n) | §1, §3, §14, §15 und §22 FVKG (Finanz- und Verwaltungskontrollgesetz vom 17. September 2003, SG 610.200) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Finanzkontrolle des Kantons Basel-Stadt |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Parlamentarische Kommissionen, der Regierungsrat, die Departemente, das Appellationsgericht und die selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten können der Finanzkontrolle besondere Prüfungsaufträge erteilen und sie als beratendes Organ in Fragen der Finanzaufsicht beiziehen. Bei diesen Prüfungstätigkeiten können personenbezogene Daten analysiert und ausgewertet werden. |
Supportprozesse
Bezeichnung | Supportprozesse |
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Rechtsgrundlage(n) | Personalgesetz (SG 162.100); Verordnung zum Personalgesetz (SG 162.110); Finanzhaushaltgesetz (SG 610.100); Verordnung zum Finanzhaushaltgesetz (SG 610.110) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Finanzkontrolle des Kantons Basel-Stadt |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Führen der Personaldossiers, Personaleinstellung, Absenzenwesen inkl. Arztzeugnisse, Personalaustritt. Erfassung und Weiterleitung Spesenabrechnungen. Vergabe von IT-Berechtigungen. |