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Taxibüro

Das Taxibüro der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt ist zuständig für die Erteilung von Taxifahr- und Taxibetriebsbewilligungen. Auf dieser Seite finden Sie alle nötigen Informationen, wenn Sie dem Taxigewerbe nachgehen wollen.

Einen Termin beim Taxibüro vereinbaren

Um den Schalter des Taxibüros zu besuchen, müssen Sie vorgängig online einen Termin vereinbaren

Öffnungszeiten:

Montag: 13:30 – 16:00 Uhr nur nach vorgängiger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag: 09:00 – 11:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag: 09:00 – 11:00 Uhr

Mittwoch: 09:00 – 11:00 Uhr

Kantonspolizei Basel-Stadt

Taxibüro
Clarastrasse 38 4058 Basel

Regeln und Anordnungen

Grundsätze für Taxifahrten in der motorfahrzeugfreien Kernzone der Basler Innenstadt

Für Taxifahrten in der motorfahrzeugfreien Kernzone der Basler Innenstadt gelten spezielle Regeln. Sie sind auf dem folgenden Merkblatt zusammengefasst.

Ferienabwesenheitsmeldung

Begibt sich ein Taxihalter mit seinem Taxi in den Urlaub, kann er in dieser Zeit davon entbunden werden, ein Einlageblatt einzulegen. Dazu muss er das offizielle Formular „Ferienabwesenheitsmeldung“ des Taxibüros ausfüllen und es vor Antritt des Urlaubs der Verkehrspolizei, Ressort Kontrollen, zukommen lassen.

Tragpflicht der Namensschilder

Das gut sichtbare Anbringen des Namensschildes am Armaturenbrett ist toleriert.

Zufahrt für Taxis bei Fussballspielen

Bei Fussballspielen im St. Jakobspark muss die Verkehrsachse Gellertstrasse / Brüglingerstrasse aus Sicherheitsgründen immer wieder gesperrt werden. Die Zufahrt für Taxis von der Gellertstrasse her ist dann nicht mehr möglich.

Die Zufahrt bei Fussballspielen vor die St. Jakobskirche ist von der Grosspeterstrasse her oder Autobahnausfahrt City via Güterbahnhof Wolf in die St. Jakobs-Strasse erlaubt. Die Wegfahrt erfolgt durch die St. Jakobs-Strasse in Richtung Zeughausstrasse.


Kantonale Taxifahrbewilligung

Um den Beruf Taxifahrerin/Taxifahrer in Basel-Stadt ausüben zu können und um den Baselstädtischen Taxifahrerausweis zu erlangen, bedarf es einer Taxifahrerprüfung.


Taxibetriebsbewilligung

Taxibetriebsbewilligungen sind nicht übertragbar

Wir möchten in Erinnerung rufen, dass gemäss § 4 Ziffer 2 des Gesetzes über den Betrieb von Taxis (Taxigesetz) des Kantons Basel-Stadt vom 17. Januar 1996 und gemäss § 5 der Verordnung zum Taxigesetz (Taxiverordnung) des Kantons Basel-Stadt vom 3. Dezember 1996, Taxibetriebsbewilligungen ohne Zustimmung der Verkehrsabteilung (Taxibüro) nicht übertragbar sind.

Der oder die bewilligten Taxis müssen entweder durch den Inhaber der Taxibetriebsbewilligung selbst oder durch bei ihm angestellte, unselbstständig erwerbende Fahrer/-innen geführt werden. Der Taxibetreiber muss nicht nur formell, sondern faktisch als Halter des Taxifahrzeuges und als Arbeitgeber des Fahrer/-in auftreten und somit auch die Arbeitgeberpflichten, wie Kontrolle des Arbeitnehmers, AHV- und SUVA-Abrechnungen übernehmen.

Der Inhaber einer Taxibetriebsbewilligung kann auch eine Handelsgenossenschaft, Genossenschaft oder ein Verein sein. Diese Firmen bezeichnen einen Vertreter, welche die allgemeinen Bewilligungsvoraussetzungen § 6 Abs. 1 lit. a bis d des Taxigesetzes erfüllt und im Handelsregister eingetragen und unterschriftsberechtigt ist (d.h. über Prokura verfügt).

Taxieinsatzzentralenbewilligung

Möchten Sie eine neue Taxieinsatzzentralenbewilligung beantragen? Bitte setzen Sie sich hierfür mit dem Taxibüro in Verbindung. Sie werden weitere Informationen von uns erhalten. 

Info für künftige Selbständigerwerbende / Firmengründer

Für die Prüfung der sozialversicherungsrechtlichen Stellung (Erwerbstatus im Sinne der Bundesgesetzgebung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist bei Transporttätigkeit die SUVA zuständig.
Wenn Sie vorhaben, in Zukunft als im sozialversicherungsrechtlichen Sinne selbständiger Taxibetreiber aufzutreten, so nehmen Sie bitte frühzeitig, spätestens mit der Gesuchsstellung an das Taxibüro, mit der SUVA Basel Kontakt auf.
Sie werden dort entsprechend beraten.

Für dieses Thema zuständig