Breadcrumb-Navigation

Umsetzung Pflegeinitiative

Im November 2021 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» angenommen (Pflegeinitiative). Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gehen die Umsetzung des Verfassungsartikel Pflege (gemäss Art. 117 b Bundesverfassung) gemeinsam an. Sie finden nachfolgend vor allem Informationen, wie die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Jahr 2024 die Ausbildungsoffensive angehen.

Plakat für die Umsetzung der Pflegeinitiative mit Pflegekräften und Logos im Hintergrund.
Umsetzung Pflegeinitiative

Einleitung

Die Pflegeinitiative enthält zwei Etappen. Die erste umfasst eine Ausbildungsoffensive, die zweite die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Das haben Bundesrat und Parlament so entschieden. Sie finden nachfolgend vor allem Informationen, wie die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Jahr 2024 die Ausbildungsoffensive angehen.

Anfang 2023 haben die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gemeinsam die Umsetzungsarbeiten am Pflegeartikel begonnen. Im Frühling 2024 haben sie die Konzepte für die Beitragszahlungen an Studierende und Betriebe im Rahmen der Ausbildungsoffensive fertiggestellt und die rechtlichen Grundlagen für die kantonalen Umsetzungen in die Wege geleitet. 

Die Ausbildungsoffensive ist auf acht Jahre begrenzt. Eingesetzt werden sowohl Gelder des Bundes als auch der Kantone. Die Kantone müssen ihre Arbeiten und Berechnungen dem Bund vorlegen und erhalten auf dieser Basis Bundesgelder, welche die Kantonsbeiträge ergänzen. Die Mechanismen müssen sich erst einspielen. 

Die Ausbildungsoffensive setzt auf drei Ebenen an: individuelle Unterstützung für Studierende (Ausbildungsbeiträge), Förderung der praktischen Ausbildung in Betrieben und Beiträge an Höhere Fachschulen.

Individuelle Unterstützung für Studierende

Die individuelle Unterstützung in Form von Ausbildungsbeiträgen dient der Sicherung des Lebensunterhalts, damit die Ausbildung in Pflege HF und in Pflege FH absolviert werden kann. Die Berechtigung für Ausbildungsbeiträge Pflege hängt vom Alter, der Berufserfahrung und einer Betreuungspflicht für Kinder ab. Es sollen Personen unterstützt werden, die aufgrund des tiefen Ausbildungslohns die Ausbildung ansonsten nicht in Erwägung ziehen würden. Weiter sollen Personen mit entsprechender Vorbildung (Bereich Pflege/Betreuung), Quereinsteigende oder Personen mit geringem Haushaltseinkommen erreicht werden. 

Mehr über die Höhe der Ausbildungsbeiträge und das Vorgehen lesen Interessierte unter untenstehendem Button.

Förderung der praktischen Ausbildung in Betrieben

Neu werden Einrichtungen im Gesundheitswesen, die eine Ausbildungsverpflichtung haben (Ausbildungsstätten), eine Abgeltung für ihre Leistungen in der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen HF/FH erhalten. Während sich Spitäler und im Kanton Basel-Landschaft Pflegeheime bereits heute zur Ausbildung einer bestimmten Anzahl Pflegekräfte verpflichten, wird dies neu auch für Pflegeheime in Basel-Stadt und Spitex-Organisationen in beiden Kantonen gelten.

Die Ausbildungsstätten erhalten folgende Beiträge zur Förderung der praktischen Ausbildung:

  • 300 Franken pro geleistete Ausbildungswoche Pflege HF und FH
  • 1'800 Franken pro geleistetes Ausbildungsjahr FaGe EFZ

Um kantonale Beiträge für ihre Ausbildungsleistung zu erhalten, nehmen die Ausbildungsstätten folgende Pflichten wahr:

  • jährliche Teilnahme an der Ausbildungspotenzialberechnung (APB) (im Auftrag der Kantone durch die OdA Gesundheit beider Basel durchgeführt)
  • Erbringen von Ausbildungsleistungen im Bereich FaGe und Tertiär (Pflege HF und Pflege FH) gemäss den Ergebnissen der APB
  • jährliches Reporting der Ausbildungsleistung an die Kantone in Form eines Ausbildungskonzepts (Formulare werden den Ausbildungsbetrieben zur Verfügung gestellt)

Ausbildungsbetriebe, deren Ausbildungsleistung (Ist-Wert) weniger als 90 Prozent der zu erbringenden Ausbildungsleistung pro Bereich (Soll-Wert) gemäss der Ausbildungspotenzialberechnung (APB) beträgt, müssen jährlich eine Ausgleichszahlung für die Differenz zwischen der erbrachten und der zu erbringenden Ausbildungsleistung entrichten. Damit die Betriebe Zeit haben, sich auf die neue Systematik einzustellen, werden Ausgleichszahlungen erst ab dem Jahr 2026 gefordert.

Weitere Informationen zu den Pflichten und Rechten der Ausbildungsstätten können dem Informationsblatt «Förderung der praktischen Ausbildung FaGe, Pflege HF und FH» sowie den gesetzlichen Grundlagen des jeweiligen Kantons entnommen werden.

Beiträge an Höhere Fachschulen (HF)

In diesem Bereich wird es darum gehen, dass die HF (Ausbildung via BzG https://www.bzgbs.ch/) zusammen mit den Kantonen Projekte erarbeitet, um die Attraktivität der Studiengänge/des Studiengangs zu steigern, die Zahl der Studienabbrüche zu vermindern oder den Austausch zwischen Schulbetrieb und Praxis zu fördern. Die Schulen leisten bereits heute viel Arbeit in diese Richtung. Dennoch können mit den Geldern Projekte verwirklicht werden, die bisher an den Finanzen gescheitert sind.

Für Beiträge an Fachhochschulen (FH) bestehen im Bundesrecht bereits heute Rechtsgrundlagen, weshalb das neue Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege sich nur zu den kantonalen Beiträgen an ihre HF äussert. Auch bei den FH soll es aber Projekte im Rahmen der Umsetzung des Verfassungsartikels Pflege geben.

Verbesserung Arbeitsbedingungen

Parallel zur Ausbildungsoffensive gehen die beiden Basel gleichzeitig die zweite Etappe zu den Verbesserungen der Arbeitsumfeldfaktoren an. Gemeinsam mit den Branchenverbänden und Organisationen aus beiden Kantonen haben sie Verbesserungsvorschläge auf Basis einer Auslegeordnung und eines Positionspapiers der Oda Gesundheit beider Basel weiterbearbeitet. Im Vordergrund stehen aktuell Themen wie sogenannte Poollösungen, um kurzfristigen Personalengpässen entgegenzuwirken, oder das betriebliche Gesundheitsmanagement, um die zunehmenden (Langzeit-)Absenzen des Pflegepersonals in den Betrieben anzugehen.

Gesetzliche Grundlagen

Kanton Basel-Stadt

Kanton Basel-Landschaft