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Was ist sexualisierte Gewalt?

Sexualisierte Gewalt liegt vor, wenn eine Person gezwungen wird, sexuelle Handlungen ohne ihr ausdrückliches Einverständnis zu erdulden, zu vollziehen oder mit ihnen konfrontiert wird. Sexualisierte Gewalt kann im öffentlichen Raum oder in den eigenen vier Wänden stattfinden.  Sie kommt in allen sozialen Schichten und Altersgruppen vor. Opfer sind vor allem Frauen, aber auch Männer, LGQBTI*-Personen und Kinder.

Welche Formen von Sexualisierter Gewalt gibt es?

  • Sexualisierte Gewalt mit vaginaler, analer oder oraler Penetration oder versuchter Penetration mit dem Penis, den Fingern oder einem Gegenstand. Beispiele: Vergewaltigung, Analverkehr, Fellatio, sexuelle Nötigung.
  • Sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt. Beispiele: Grabschen, erzwungene Zärtlichkeiten oder Küsse, erzwungene Masturbation, Zwang zu erniedrigenden Körperhaltungen. 
  • Sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt. Beispiele: Exhibitionismus, Nötigung pornographisches Material anzuschauen, Belästigung sexueller Natur per Telefon, E‑Mail oder über soziale Medien, obszöne Gesten, Worte oder Bemerkungen, sexistische Beleidigungen, unerwünschte sexuelle Annäherungen, Voyeurismus, Aufnahme oder Verbreitung von Bildern ohne das Wissen der betroffenen Person.

Weitere Formen sexualisierter Gewalt sind Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, sexuelle Ausbeutung (Menschenhandel und Sexgewerbe), jemanden zum Fortsetzen oder Abbrechen einer Schwangerschaft zwingen. Oder auf struktureller Ebene: die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechtsidentität oder der sexuellen Orientierung.

Das neue Sexualstrafrecht ab 1. Juli 2024

Das neue Sexualstrafrecht mit der neuen Definition der Vergewaltigung ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. 

Im Zentrum der Gesetzesänderung steht die Ausdehnung der geltenden Tatbestände der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung. Gemäss altem Recht lag eine Vergewaltigung oder eine sexuelle Nötigung erst dann vor, wenn das Opfer zu sexuellen Handlungen genötigt wurde, das heisst, wenn der Täter es bedroht oder Gewalt ausgeübt hat. Neu ist diese Voraussetzung nicht mehr notwendig.

Nein heisst Nein

Eine Vergewaltigung oder ein sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung liegt neu bereits dann vor, wenn das Opfer dem Täter durch Worte oder Gesten zeigt, dass es mit der sexuellen Handlung nicht einverstanden ist, und dieser sich vorsätzlich über den geäusserten Willen des Opfers hinwegsetzt. Damit wird die sogenannte Ablehnungslösung ("Nein-heisst-Nein"-Lösung) umgesetzt. Als Zeichen der Ablehnung wird neben Worten oder Gesten auch der Schockzustand des Opfers, das sogenannte Freezing, gewertet. Erstarrt das Opfer vor Furcht und kann es sich deshalb nicht ablehnend äussern oder zur Wehr setzen, wird der Täter in Zukunft ebenfalls wegen Vergewaltigung oder sexuellem Übergriff und sexueller Nötigung bestraft, wenn er diesen Schockzustand erkannt hat.

Überdies umfasst der Tatbestand der Vergewaltigung nicht mehr nur den Beischlaf, sondern auch beischlafsähnliche Handlungen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind. Der Tatbestand der Vergewaltigung wurde neu geschlechtsneutral formuliert, so dass Personen jeglichen Geschlechts Opfer einer Vergewaltigung sein können.

Im neuen Sexualstrafrecht kann auch "Stealthing" bestraft werden. Stealthing liegt vor, wenn die sexuelle Handlung zwar einvernehmlich ist, eine Person aber heimlich und ohne vorgängiges Einverständnis der anderen Person das Kondom abstreift oder von Anfang an keines benutzt.

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