Arbeiten bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Möchten Sie gerne Teil der Kindes-und Erwachsenenschutzbehörde werden? Wir freuen uns auf Sie!
Jobs bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Die Kindes-und Erwachsenenschutzbehörde gehört zum Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt. Sie ist als Dienstleistungsorganisation und Notfalldienst zuständig für den Schutz von gefährdeten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, für Kindesbelange bei Elternkonflikten und für ausgewählte Bereiche der eigenen Vorsorge und der gesetzlichen Vertretung. Insbesondere unterstützt sie mit ihren Möglichkeiten und Massnahmen Personen, die aus psychischen oder physischen Gründen nicht in der Lage sind, ihre persönlichen und/oder finanziellen Angelegenheiten selbstständig wahrzunehmen, und deren Umfeld sie nicht ausreichend dabei unterstützen kann.
Um diese wichtigen Aufgaben wahrzunehmen, suchen wir kompetente Personen für unterschiedliche Positionen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über die Stellenausschreibungen des Kantons Basel-Stadt!
Die Kindes-und Erwachsenenschutzbehörde als Arbeitgebende
Als Kindes-und Erwachsenenschutzbehörde wollen wir unseren Mitarbeitenden stets ein gutes Arbeitsumfeld ermöglichen. Deshalb bieten wir:
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- Soziale Verantwortung
- Berufliche Vorsorge
- Vielseitige Entwicklungsmöglichkeiten
- Besondere Familienfreundlichkeit
- Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit
- Zentraler Arbeitsort
- Chancengleichheit und Vielfalt
Volontariat und Praktikum
Bei der Kindes-und Erwachsenenschutzbehörde freuen wir uns über Volontärinnen und Volontäre, Praktikantinnen und Praktikanten, sowie Lernende für folgende Wirkungsbereiche:
- Volontariat (Recht und Psychologie, idR mit Master)
(derzeit können wir juristische Volontariate per August und Oktober 2026 anbieten) - Praktika soziale Arbeit
- Praktika Psychologie
- Praktika FMS
- Lehrstellen (KV)
Ebenso bieten wir individuell vereinbarte Schnuppertage und Schnupperwochen an. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Privatbeistandsperson werden
Als Privatbeistandsperson, auch bekannt als private Mandatstragende (kurz PriMa), werden Personen bezeichnet, welche sich freiwillig für das Amt einer Beistandsperson zur Verfügung stellen. In erster Linie werden Angehörige oder andere nahestehende Personen als Privatbeistandspersonen eingesetzt. Wird im näheren Bekanntenkreis keine Beistandsperson gefunden, können ehrenamtliche Privatbeistandspersonen eingesetzt werden.
Als von der Kindes-und Erwachsenenschutzbehörde ernannte Privatbeistandsperson übernimmt man Verantwortungsbereiche im Interesse der betroffenen Person und nimmt dabei Rücksicht auf ihren Willen, ihre Wertevorstellungen und ihre Lebensumstände. Die Verantwortungsbereiche können von Person zu Person abweichen und sind in der Regel das Wohnen, die Gesundheit, die Erledigung der administrativen und finanziellen Angelegenheiten, das Einkommens-und die Vermögensverwaltung, sowie der Rechtsverkehr.
Haben Sie Interesse, eine private Beistandschaft zu führen? Gerne beraten wir Sie und stellen Ihnen weitere Informationen zur Verfügung.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Öffnungszeiten
08.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr