Einwohnerkontrolle
Zuzug in die Gemeinde Bettingen
Werden Sie künftig in Bettingen wohnen? Dann heissen wir Sie herzlich willkommen! Welche Unterlagen wir brauchen, um Ihre Anmeldung zu registrieren, ist von verschiedenen Faktoren (unter anderem Ihrer Nationalität) abhängig.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Bitte melden Sie sich mit folgenden Dokumenten an:
- Heimatschein oder Zivilstandsdokument (z. B. Heiratsurkunde, Familienausweis etc.), bei welchem das Ausstellungsdatum nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf
- Ausgefülltes Anmeldeformular für jede Person ab 18 Jahren
- Familienbüchlein/-ausweis, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde (nur bei Zuzug des Ehepartners resp. der Kinder)
- Bei Kindern, welche auch unter der elterlichen Sorge eines Elternteils stehen, das nicht mit nach Bettingen umzieht, benötigen wir das ausgefüllte Formular «Erklärung bei Kindern unter gemeinsamer elterlicher Sorge».
- Bei Untermiete resp. einer c/o-Angabe am Briefkasten ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Adressinhaberin resp. des Adressinhabers oder ein Untermietvertrag nötig.
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die aus der Schweiz zuziehen
Bitte melden Sie sich mit folgenden Unterlagen an:
- Anmeldeformular, ausgefüllt für jede erwachsene Person
- Vorstrafenerklärung für jede erwachsene Person
- Gültiger Reisepass oder Identitätskarte
- Mit Ehefrau/Ehemann: Heiratsurkunde
- Mit Kindern unter 21 Jahren: Familienbüchlein oder Geburtsschein
- Erklärung bei Kindern unter gemeinsamer elterlicher Sorge
- Bei c/o-Angabe schriftliche Einverständniserklärung der Adressinhaberin resp. des Adressinhabers oder ein Untermietvertrag
- Abmeldebescheinigung der Schweizer Gemeinde, in der Sie zuletzt Ihren Wohnsitz hatten
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die aus dem Ausland zuziehen
Bitte melden Sie sich mit folgenden Dokumenten an:
- Anmeldeformular, ausgefüllt für jede erwachsene Person
- Vorstrafenerklärung für jede erwachsene Person
- Gültiger Reisepass oder Identitätskarte pro Person
- Mit Ehefrau/Ehemann: Heiratsurkunde
- Mit Kindern unter 21 Jahren: Familienbüchlein oder Geburtsschein
- Erklärung bei Kindern unter gemeinsamer elterlicher Sorge
- Bei c/o-Angabe schriftliche Einverständniserklärung der Adressinhaberin resp. des Adressinhabers oder ein Untermietvertrag
- Studierende: gültige Immatrikulation
- Studierende: Existenzmittelnachweis von den Eltern oder Stipendienbescheinigung
Nicht EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
Für Ihre Anmeldung müssen Sie in Basel persönlich vorsprechen, damit Ihre biometrischen Daten erfasst werden können.
Gemeindeeigenes Kommunikationsnetz
Mit dem K-Netz, dem Telekommunikationsnetz der Gemeinden Riehen und Bettingen, bieten wir den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Bettingen zusammen mit der ImproWare AG einen zuverlässigen Service rund um Internet, TV, Festnetz- und Mobiltelefonie.
Besuchen Sie die Website des K-Netz Riehen und Bettingen um detaillierte Informationen zu erhalten.
Wohnungswechsel innerhalb des Kantons Basel-Stadt
Sie wollen innerhalb der Gemeinde Bettingen umziehen? Oder Sie ziehen nach Riehen oder Basel? Bitte teilen Sie uns Ihren Wohnungswechsel binnen 14 Tagen mit, indem Sie die E-Umzugs-Plattform des Einwohneramts Basel-Stadt nutzen. Für einen Wohnungswechsel an eine Adresse, bei welcher Sie zur Untermiete gemeldet sind, benötigen Sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Adressinhaberin resp. des Adressinhabers oder einen gültigen Untermietvertrag. Die Adressänderung innerhalb des Kantons Basel-Stadt ist gebührenfrei. Für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gibt es zusätzliche Auflagen betreffend den Ausländerausweis.
Wegzug ausserhalb des Kantons Basel-Stadt
Sie ziehen in einen anderen Kanton? Oder Sie verlassen die Schweiz? Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen schriftlich ab oder nutzen Sie die Möglichkeit des E-Umzugs. Die Gebühren werden online verrechnet. Die Abmeldebescheinigung wird Ihnen im Anschluss per Post zugestellt.
Wohnsitzbescheinigung bestellen
Die Wohnsitzbescheinigung bestätigt, dass Sie Ihren Wohnsitz momentan in der Gemeinde Bettingen haben. Benötigt wird Sie unter anderem für das Heiratsaufgebot beim Zivilstandsamt und für Bankgeschäfte. Bezogen werden kann sie entweder direkt bei uns am Schalter oder sie können sie mit dem untenstehenden Formular bei uns bestellen. Die Kosten dafür belaufen sich auf 20 Franken und müssen bar oder mit Karte am Schalter bezahlt werden.
Für Wohnsitzbescheinigungen zu Aufenthalten, welche bereits mehrere Jahrzehnte zurückliegen oder für die erweiterte Wohnsitzbescheinigung (falls es sich um mehrere Aufenthalte im Kanton Basel-Stadt handelt), ist das Einwohnermeldeamt Basel-Stadt zuständig, welches die Daten via Staatsarchiv recherchiert.
Rechtliche Grundlagen
SG 122.200 - Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (NAG)
Dauer für die Ausstellung
3 Werktage
Heimatausweis bestellen
Der Heimatausweis bescheinigt den Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt und wird für den Wochenaufenthalt in einem anderen Kanton innerhalb der Schweiz benötigt. Gerne stellen wir Ihnen einen Heimatausweis für einen Wochenaufenthalt in einem anderen Kanton aus. Die Kosten dafür belaufen sich auf 25 Franken, diese müssen bar oder mit Karte am Schalter bezahlt werden.
Rechtliche Grundlagen
SG 122.200 - Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (NAG)
Dauer für die Ausstellung
3 Werktage
Heimatschein bestellen
Der Heimatschein wird vom Zivilstandsamt Ihres Heimatortes ausgestellt. Wenn Sie Bürgerin oder Bürger von Bettingen, Basel oder Riehen sind, können Sie diesen beim Zivilstandsamt Basel-Stadt bestellen.
Lebensbescheinigung bestellen
Für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung müssen Sie persönlich bei uns am Schalter vorsprechen und ein gültiges Ausweisdokument vorweisen. Falls vorhanden, nehmen Sie bitte das dafür vorgesehene Formular zur Bestätigung mit. Wenn Sie über kein solches verfügen, können wir eines für Sie ausdrucken. Die Gebühr für das Ausstellen einer Lebensbescheinigung beträgt 10 Franken.
Falls es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, selbst bei uns vorbeizukommen, so teilen Sie uns dies bitte telefonisch oder schriftlich mit. Im Anschluss vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen und kommen bei Ihnen zu Hause vorbei.
Strafregisterauszug bestellen
Einen Strafregisterauszug, auch Leumundszeugnis genannt, können Sie entweder direkt beim Bundesamt für Justiz oder persönlich auf einer Postfiliale Ihrer Wahl beantragen.
Identitätskarte beantragen
Schweizerinnen und Schweizer mit gesetzlichem Wohnsitz in Bettingen können neue Identitätskarten (ID) bei der Gemeindekanzlei Bettingen beantragen. Bitte kommen Sie während unseren Schalteröffnungszeiten persönlich vorbei oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
- Bringen Sie die bestehende ID-Karte mit.
- Senden Sie uns ein aktuelles Foto, auf dem Sie gerade in die Kamera blicken und den Mund geschlossen halten. Das Foto kann mit der Handy- oder Fotokamera vor einem neutralen, hellen Hintergrund aufgenommen und an folgende E-Mail-Adresse gesandt werden: susanne.bucher@bettingen.ch
- Babyfotos können Sie selber aus der Vogelperspektive aufnehmen. Dafür platzieren Sie Ihr Kind am besten auf einem weissen Leintuch (o. Ä.). Alternativ können wir das Foto in der Gemeindeverwaltung aufnehmen.
- Kinder ab 7 Jahren müssen persönlich erscheinen und unterschreiben.
- Falls Ihnen die Identitätskarte gestohlen wurde, benötigen wir eine Verlustmeldung, um eine neue auszustellen. Bitte beantragen Sie deshalb vorgängig eine solche bei einer Polizeidienststelle.
- Die Gebühr für die Ausstellung der ID können Sie entweder bar oder mit Karte bezahlen. Sie beträgt 70 Franken für Erwachsene und 35 Franken für Kinder bis 18 Jahre.
Falls Sie einen neuen Schweizer Pass benötigen oder vom Kombi-Angebot (ID und Pass) profitieren wollen, erhalten Sie beim Passamt Basel-Stadt weitere Informationen dazu.
Weiterführende Informationen
Hier werden Sie zum Polizeiposten Bettingen sowie zum Passamt Basel-Stadt weitergeleitet.
Passamt Basel-Stadt
Einwohnergemeinde Bettingen
Öffnungszeiten
Schalteröffnungszeiten:
Montag und Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr
Telefonzeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr