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Mietzinserleichterungen für technologieorientierte Startups

Erfahren Sie mehr zum Programm und unter welchen Voraussetzungen Ihr Unternehmen einen Antrag auf Mietzinserleichterungen einreichen kann.

Die Entstehung und die erfolgreiche Entwicklung von Startups spielen eine bedeutsame Rolle für die Innovationsfähigkeit des Standorts Basel. Insbesondere in städtischen Gebieten können hohe Mieten und begrenzte Platzverhältnisse dazu führen, dass Startups ihr Innovationspotenzial nicht vollständig ausschöpfen können. Um diesem Problem entgegenzuwirken, bietet der Kanton Basel-Stadt seit 2004 Startups mit speziellen Anforderungen an ihre Mietflächen das Instrument der Mietzinserleichterungen (MZE) an.

Mit der Genehmigung des Ratschlags «Stärkung der Innovationsförderung Basel-Stadt 2023/24 bis 2030» hat der Regierungsrat die finanzielle Basis für eine Verlängerung und inhaltliche Weiterentwicklung des MZE-Programms sowie acht weiteren Innovationsförderprogrammen gelegt.

Neues Konzept

Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU)  unterstützt nach klar definierten Kriterien technologieorientierte Startups in den drei strategischen Innovationsfeldern des Kantons Basel-Stadt:

  • Innovation in Life Sciences
  • Digitale Innovation
  • Nachhaltige Wirtschaft

Mit dem neuen Konzept können Startups ab 2024 während drei Jahren MZE von maximal 50% der Mietkosten mit einem Kostendach von 30'000 Franken pro Unternehmen und Jahr beantragen.

Bedingungen für den Erhalt von Mietzinserleichterungen

  • Unternehmen mit spezifischen Anforderungen an Mietflächen (insbesondere Labors, Reinräume, Flächen für Pilotproduktionen oder Hochtechnologieproduktion, spezifische, grossflächige IT- bzw. Serverräumlichkeiten).
  • Das Unternehmen muss einem der folgenden strategischen Innovationsfelder zuzuordnen sein: «Innovation in Life Sciences», «Digitale Innovation» oder «Nachhaltige Wirtschaft».
  • Das Unternehmen ist verpflichtet, seinen Sitz und seine tatsächliche Verwaltung im Kanton Basel-Stadt zu haben (Handelsregistereintrag). Die massgebliche wirtschaftliche Aktivität muss auf Kantonsgebiet liegen. 
  • Das Unternehmen ist gemäss Handelsregistereintrag des Kantons Basel-Stadt nicht länger als fünf Jahre im Kanton Basel-Stadt domiziliert.
  • Beiträge werden nur auf Basis von unterschriebenen Mietverträgen ausgerichtet.
  • Nimmt ein Unternehmen gleichzeitig eine andere immobilienbezogene Förderung des Kantons in Anspruch, so reduziert sich der Anspruch auf MZE um 25%.
  • Es besteht nach der letzten Auszahlung einer MZE eine ununterbrochene Verweildauerpflicht von mindestens zwei Jahren (24 Monate) im Kanton Basel-Stadt, ansonsten müssen erhaltene Beträge an den Kanton zurückerstattet werden.

Folgende Unternehmen/Flächen werden nicht unterstützt:

  • Steuerbefreite Unternehmen sind vom Programm ausgeschlossen
  • Flächen ausserhalb des Kantons Basel-Stadt werden nicht unterstützt

Beurteilung von Anträgen

Die Koordination und Evaluation von Förderanträgen liegt beim WSU. Die Beurteilung findet durch Mitarbeitende der Abteilungen Unternehmenspflege und Innovationsförderung des Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA) statt. Die Antragstellenden müssen zudem neu – neben dem formellen Antrag – im Rahmen eines vorgängigen persönlichen Gesprächs einem oder einer Mitarbeitenden des AWA das Unternehmen vorstellen und deren Entwicklungspotenzial überzeugend darlegen.

Über die einzelne Förderung entscheidet der Regierungsrat, basierend auf einem jeweiligen Antrag des WSU. Bei einer Förderung wird mit dem Unternehmen ein Vertrag abgeschlossen, in dem die Leistungen des Kantons und die Verpflichtungen des Unternehmens festgehalten werden. In diesem Vertrag verpflichtet sich das Unternehmen neu zu einer Verweildauerpflicht im Kanton Basel-Stadt von mindestens zwei Jahren nach Ende der Förderung und zu einer Reportingpflicht bis zum Ende der Verweildauerpflicht.

Einreichen von Anträgen

Für das Einreichen von Anträgen gibt es pro Jahr zwei Stichtage (Ende Oktober und Ende April). Es besteht die Option, dass Beiträge rückwirkend gesprochen werden können (ab dem Folgemonat der Antragstellung).

Vorgehen beim Antrag auf Mietzinserleichterung:

  • Antrag elektronisch vollständig auf Deutsch ausgefüllt an das AWA Basel-Stadt (mze@bs.ch) senden.
  • Businessplan inkl. Finanzplanung und Darlegung der geplanten Anzahl Arbeitsplätzen sowie der geplanten Investitionen im Kanton Basel-Stadt in den nächsten drei bis fünf Jahren (max. 10 Seiten).
  • Kopie des bestehenden Mietvertrags (Entwurf, wenn noch in Verhandlung) oder unterschriebene Version.
  • Zusammenfassung zum Zweck/Ziel des Unternehmens (für Nicht-Fachleute verständlich) mit max. 1'500 Zeichen (auf Deutsch).

Antragsformular für Mietzinserleichterungen

Interaktives Formular MZE 2024.pdf (Startet einen Download)

Kontakt

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich an 061 267 66 99. Falls Sie bereits Teilnehmer oder Teilnehmerin des laufenden Programms sind, wenden Sie sich bitte per E-Mail (mze@bs.ch) direkt an uns.

Für dieses Thema zuständig

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Kontakt

Julian Kamasa
Verantwortlicher Wirtschaftsflächen