Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Kantonale Beiträge an die Krankenversicherungsprämien

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung werden in Basel-Stadt im kommenden Jahr deutlich steigen. Der Regierungsrat hat beschlossen die Prämienbeiträge des Kantons per 1. Januar 2010 massgeblich zu erhöhen um die Belastung der Versicherten mit bescheidenen Einkommen zu mildern.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am Donnerstag über die Prämien 2010 für die ganze Schweiz informiert. In Basel-Stadt kann der Prämienanstieg 2010 durch den teilweisen Abbau vorhandener Reserven der Krankenversicherer gedämpft werden. Das BAG hat daher für Basel-Stadt für alle drei Kategorien (Kinder, junge Erwachsene und Erwachsene) im gesamtschweizerischen Vergleich einen leicht unterdurchschnittlichen Prämienanstieg bekannt gegeben.

Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Prämienbeiträge. Diese werden vom Regierungsrat festgesetzt und jährlich im Licht der Prämienentwicklung überprüft. Der Regierungsrat hat beschlossen, die kantonalen Prämienbeiträge per 1. Januar 2010 deutlich zu erhöhen, um den Prämienanstieg für Versicherte mit bescheidenen Einkommen zu dämpfen (siehe Beilage mit den Prämienbeiträgen 2010). Kinder und junge Erwachsene, die Anspruch auf Prämienverbilligung haben, erhalten mindestens die Hälfte der kantonalen Richtprämie. Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV oder IV wird wie bisher die durchschnittliche kantonale Krankenversicherungsprämie vergütet.

Gesamthaft wird in Basel-Stadt für 2010 mit Leistungen im Bereich der Prämienverbilligung (einschliesslich der Prämienbeiträge an Bezügerinnen und Bezüger von EL und Sozialhilfe) im Umfang von fast 140 Millionen Franken gerechnet. Das entspricht rund einem Fünftel des Prämienvolumens in Basel-Stadt im Bereich der Grundversicherung. Der Bund beteiligt sich mit rund 50 Millionen Franken daran.

Die Beiträge an die Krankenversicherungsprämien werden auf Antrag vom Amt für Sozialbeiträge (ASB) ausgerichtet. Unabhängig von der Einkommenshöhe haben die Versicherten die Möglichkeit, ihre obligatorische Krankenpflegeversicherung zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln oder ihre Prämienbelastung durch Beitritt zu einer besonderen Versicherungsform wie beispielsweise einem Hausarztmodell zu reduzieren. Bereits heute sind mehr als ein Fünftel der Basler Bevölkerung einer besonderen Versicherungs¬form angeschlossen.

Hinweise

Weitere Informationen, Merkblätter und Antragsformulare sind auf der Homepage des ASB unter www.asb.bs.ch abrufbar.

Weitere Auskünfte

Sarah Thönen, Telefon +41 (0)61 267 69 04 Stv. Leiterin Amt für Sozialbeiträge Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt