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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem...

  • eine neue Verordnung betreffend Personalausschüsse in den Departementen und Betrieben des Kantons Basel-Stadt erlassen. Die Neuregelung orientiert sich am Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben. Aufgenommen wird unter anderem eine Bestimmung bezüglich der Anrechnung der Mitarbeit in Personalausschüssen als Arbeitszeit. Sofern es die betrieblichen Verhältnisse zulassen, sollen für die Mitwirkung in Personalausschüssen maximal 2 Tage bezahlter Urlaub gewährt werden. (Auskunft: Andrea Wiedemann, Leiterin Zentraler Personaldienst, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 40)

  • aufgrund der Schulgesetzänderungen betreffend die Teilautonomie und Leitungen an der Volksschule sowie die Kommunalisierung der Primarschule verschiedene Erlasse angepasst. (Auskunft: Pierre Felder, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)

  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Volksinitiative „zur Überprüfung der öffentlichen Aufgaben des Kantons Basel-Stadt“ (GAP-Initiative) zur Berichterstattung zu überweisen. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass die Initiative berechtigte Anliegen aufgreift. Er möchte mögliche Formen der Umsetzung vertieft prüfen und dem Grossen Rat nachher einen entsprechenden Antrag stellen. Generell ist festzuhalten, dass die Initiative materiell nicht neues verlangt, sie fordert aber einen konkreten Umsetzungsplan in einem Ausführungsgesetz. Schreiben des RR (Auskunft: Kaspar Sutter, Generalsekretär, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 62)

  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Initiative „für ein griffiges Finanzreferendum“ zur Berichterstattung zu überweisen. Nach Auffassung des Regierungsrates sind die heutigen Instrumente mit verwaltungsinterner Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Finanzhaushaltsgesetz, der Bewilligung durch den Grossen Rat und dem fakultativen Finanzreferendum stark genug, um neue Ausgaben des Kantons sowohl verwaltungsintern, im Parlament als auch direkt durch das Volk überprüfen zu lassen. Der Regierungsrat möchte die Auswirkungen und Kosten der Initiative vertiefter abklären und das Anliegen mit Instrumenten in anderen Kantonen und beim Bund vergleichen. Schreiben des RR (Auskunft: Kaspar Sutter, Generalsekretär, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 62)

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Annemarie von Bidder, EVP/DSP) „Mit vergessenen Freizügigkeitsguthaben Sozialausgaben einsparen“ als erledigt abzuschreiben. Es wurden auf Ebene Bund und Kanton verschiedene Massnahmen getroffen, um vergessene Guthaben wieder aufzufinden. Insgesamt dürfte das Problem der vergessenen Guthaben gegenüber früheren Jahren entschärft sein. Schreiben des RR (Auskunft: Susanne Rodewald, Akademische Mitarbeiterin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 60)

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Karin Haeberli Leugger, Grünes Bündnis) betreffend „die Verbesserung der Situation von Sans-Papiers“ als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat teilt weiterhin die Haltung des Bundesrates, welcher die Amnestie für illegale Einwanderer ausschliesst. Das Beispiel anderer Länder zeigt, dass solche Amnestien nicht zum gewünschten Resultat führen. Es entsteht vielmehr eine Sogwirkung auf weitere Einwanderungswillige, die ihr Ziel auf illegalem Weg zu erreichen versuchen. Der Regierungsrat hat allerdings beschlossen, in einem Pilotprojekt die Erwerbstätigkeit von Sans-Papiers, die von den kantonalen Behörden als Härtefall taxiert werden, unter bestimmten Voraussetzungen zu tolerieren. Der Kanton Basel-Stadt gehört zu denjenigen Kantonen, die dem Bundesamt für Migration eine vergleichsweise hohe Zahl an Härtefallgesuchen zur Anerkennung unterbreiten. Der endgültige Entscheid liegt aber immer beim Bund. Schreiben des RR (Auskunft: Dr. Lukas Huber, Leiter Bevölkerungsdienste und Migaration, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 74 42)

  • dem Grossen Rat im Zusammenhang mit der neuen Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) die Vorlage zu einem Einführungsgesetz zur StPO sowie zu Änderungen des Gerichtsorganisationsgesetzes unterbreitet. Als Folge der Justizreform des Bundes wird sich in Zukunft das Strafverfahren in der ganzen Schweiz nach der neuen StPO richten. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2011 vorgesehen. Ratschlag des RR (Auskunft: Dr. Davide Donati, Leiter Bereich Recht, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 70 03)

  • dem Grossen Rat den Ratschlag betreffend Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Rechnung 2008 der Gebäudeversicherung des Kantons Basel-Stadt überwiesen. Schreiben des RR (Auskunft: Dr. Peter Blumer, Direktor Gebäudeversicherung des Kantons Basel-Stadt, Tel. 061 205 30 70)

  • den Geschäftsbericht 2008 der Einwohnergemeinde Riehen zur Kenntnis genommen.

  • den Nutzungsplan/Linien- und Erschliessungsplan Nr. 5661 des Tiefbauamts betreffend Änderung der Bau- und Strassenlinien an der Missionsstrasse 70, 80, 82 und 84 genehmigt. Die geltenden Bau- und Strassenlinien in diesem Bereich liegen hinter den Parzellengrenzen der Liegenschaften. Neu sollen sie auf die Parzellengrenzen und damit auf die Gebäudefassaden zu liegen kommen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen und der an das Projekt anstossenden Liegenschaften werden über den Regierungsratsbeschluss separat informiert. (Auskunft: Beat Zahno, Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 69)

  • den Baurechtsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Basel und der Landi Reba AG betreffend die Baurechtsparzelle im Gewerbegebiet Aesch-Nord genehmigt. Das Landi-Projekt bedarf auch noch eines Quartierplanverfahrens. (Auskunft: Dr. Barbara Neidhart, Leiterin Kommunikation und Marketing, Immobilien Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. 061 267 46 27)

  • für bauliche Anpassungen bei den Privatabteilungen der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel Ausgaben in der Höhe von insgesamt 6,3 Millionen Franken zum Vollzug freigegeben. Die Ermächtigung für die Budgetrate 2009 ff. erfolgt unter dem Vorbehalt der entsprechenden Budgetvorlagen durch den Grossen Rat. (Auskunft: Willy Nützi, Hochbau- und Planungsamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 94 58)

  • der IG Wohnen für die soziale Wohnungsvermittlung in den Jahren 2010 – 2013 eine jährliche Subvention von maximal 70'000 Franken und der Kontaktstelle für Arbeitslose für die Jahre 2010 – 2014 eine jährliche Subvention von 18'000 Franken bewilligt. (Auskunft: Jacqueline Lätsch, Leiterin Stab, Sozialhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 685 16 93)

  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zu Handen des EJPD die vorgesehene Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verbreitet werden, grundsätzlich begrüsst. Gleichzeitig wurden auch einige Präzisierungen angeregt. Antwort des RR (Auskunft: Dr. Davide Donati, Leiter Rechtsabteilung, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 70 03)

  • 60 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.

  • 3 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.