So will der Kanton die Natur schützen und die Biodiversität fördern
MedienmitteilungRegierungsrat
Um die Artenvielfalt im Kanton Basel-Stadt zu erhalten und zu fördern, hat der Regierungsrat den «Entwurf der kantonalen Biodiversitätsstrategie» verabschiedet. Darin enthalten ist ein Aktionsplan, der geplante oder bereits lancierten Bestrebungen des Kantons für mehr Biodiversität vereinigt. Die so aufeinander abgestimmten konkreten Massnahmen schützen und fördern die Natur im Wald, in der Landwirtschaft, in und an Gewässern sowie im Siedlungsgebiet. Die Bevölkerung hat bis zum 29. Juli 2022 die Möglichkeit, sich im Rahmen einer öffentlichen Vernehmlassung zum Vorhaben des Kantons zu äussern.
Die aktuelle Biodiversität in der Schweiz ist unbefriedigend – die Hälfte der Lebensräume und ein Drittel der Arten sind bedroht. Darum hat der Bundesrat im Jahr 2017 einen «Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz» ausformuliert und den Kantonen bei der Durchführung von Massnahmen in den Bereichen Naturschutz und Waldbiodiversität Unterstützung zugesichert. Vor diesem Hintergrund hat das Bau- und Verkehrsdepartement zusammen mit dem Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt und weiteren Ämtern anderer Departemente sowie der Gemeinden Riehen und Bettingen eine «kantonale Biodiversitätsstrategie» inklusive Aktionsplan mit 27 Handlungsvorschlägen erarbeitet. Basel-Stadt nimmt damit eine Vorreiterrolle ein. Nach den Kantonen St. Gallen und Genf sieht Basel-Stadt konkrete Massnahmen vor.
Arten erhalten und fördern
Tiere und Pflanzen von nationaler oder kantonaler Bedeutung gilt es zu erhalten und zu fördern. Spezielle Massnahmen für einzelne Arten sichern langfristig die Bestände. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln soll weiter reduziert werden. Die Stadtgärtnerei wertet ausserdem Parks und Grünanlagen der Stadt ökologisch auf. Das heisst, sie gestaltet und pflegt die Basler Grünflächen so, dass die zu fördernden Tiere und Pflanzen einen für sie geeigneten Lebensraum vorfinden.
Biotope verbinden
Damit Arten sich fortpflanzen und überleben, muss ein Austausch unter den einzelnen Biotopen stattfinden. Dies ist in einer Stadt schwierig. Das Biotopverbundkonzept definiert – wie der Name sagt – die Voraussetzungen, wie Biotope miteinander verbunden werden können, damit der Austausch funktioniert. Es zeigt auf, wo dies heute noch nicht der Fall ist und wie bestehende Vernetzungsachsen qualitativ aufgewertet werden müssen. So sollen beispielsweise ökologische Korridore bauliche Barrieren überwinden helfen und Waldränder sowie Fliessgewässer für Tiere und Pflanzen noch durchlässiger werden.
Wissen vermitteln
Der Kanton will die Bevölkerung vermehrt für Naturthemen sensibilisieren. Er möchte Grundwissen vermitteln und Zusammenhänge in der Natur aufzeigen – Voraussetzungen, dass biologische Vielfalt gesehen und der Schutz sowie eine nachhaltige Nutzung der Natur möglich werden. Zukünftig möchten die Departemente häufiger über Relevantes und Spannendes aus der Natur berichten und mit Führungen und öffentlichen Veranstaltungen Naturwissen vermitteln. Um mit gutem Beispiel voranzugehen, werden Mitarbeitende aller Departemente laufend mit geeigneten Kursen aus- und weitergebildet, so dass der Aspekt der Biodiversität wenn immer möglich in die tägliche Arbeit einfliesst.
Neobiota zurückdrängen
Neobiota umfasst durch Menschen eingeschleppte Organismen, die sich bei uns so verbreitet haben, dass sie heimische Pflanzen und Tiere verdrängen. Der seit 2010 in Kraft stehende und seit 2015 unbefristet verlängerte kantonale Massnahmenplan Neobiota behält seine Gültigkeit und wird weiterhin umgesetzt. Neben der Erfassung der Problemflächen sollen so genannte invasive Pflanzen und Tiere in Naturschutzgebieten zurückgedrängt werden, um so die Artenvielfalt zu erhalten. Der Kanton kontrolliert die Wirkung der Massnahmen wie bis anhin regelmässig.
Öffentliche Vernehmlassung
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass es mit der jetzt vorliegenden Strategie und dem Massnahmenpaket gelingt, in den nächsten Jahren die Biodiversität im Kanton Basel-Stadt spürbar zu verbessern und die Artenvielfalt zu sichern und zu fördern. Naturschutzorganisationen und Interessierte Personen und Organisationen sind aufgerufen, sich vom 13. April bis 29. Juli 2022 im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung zum Entwurf zu äussern. Die Vernehmlassungsunterlagen stehen unter http://www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/vernehmlassungen.html zur Verfügung.
Hinweise
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Webseite des Regierungsrates zu finden:
http://www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/vernehmlassungen.html
Bilder:
Beispielhafte Orte - ein Aktionsplan mit 27 Handlungsvorschlägen zur Förderung der Biodiversität und zum Schutz der Natur