Wohnschutz
Der Kanton Basel-Stadt ist der erste Deutschschweizer Kanton, der bei Wohnungsnot (Wohnungsleerstand von 1,5 Prozent oder weniger) besondere Bestimmungen zum Schutz des bestehenden Wohnraums eingeführt hat.
Am 10. Juni 2018 sagen die Basler Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Ja zu vier Wohninitiativen. Am 28. November 2021 nehmen sie die Initiative "Ja zum ECHTEN Wohnschutz" an. Sie verlangt eine zusätzliche Bewilligungspflicht, wenn ein Gebäude saniert, umgebaut oder abgebrochen wird. Die Wohnschutzkommission legt nach diesen Eingriffen die Mieten fest. Die Mieten unterliegen während fünf Jahren einer Mietzinskontrolle.
Seit dem 28. Mai 2022 sind die neuen Bestimmungen in Kraft. Von der Bewilligungspflicht und Mietzinskontrolle ausgenommen sind jedoch Liegenschaften mit drei oder weniger Wohnungen, Genossenschaftswohnungen sowie Liegenschaften mit ausschliesslich Luxuswohnungen oder Wohnungen zur Kurzzeitmiete von max. 3 Monaten.
Verordnung über den Wohnraumschutz (Wohnraumschutzverordnung WRSchV)
In der neuen Wohnraumschutzverordnung sind die detaillierten Bestimmungen zum Wohnschutz festgehalten.
Kantons- und Stadtentwicklung
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