Kulturgüterschutz
Ein wirksamer Schutz von Kulturgütern bedingt eine eingespielte Zusammenarbeit von privaten und öffentlichen Eigentümerinnen und Eigentümer mit den Kultur- und Gedächtnisinstitutionen sowie dem Zivilschutz. Bei der Abteilung Kultur ist die Fachstelle für Kulturgüterschutz angesiedelt. Diese übernimmt die Koordination.
Kulturgüterschutz
Der Kanton Basel-Stadt verfügt über eine eindrückliche Dichte an materiellen und immateriellen Kulturgütern. Die Fachstelle Kulturgüterschutz sorgt dafür, dass die Kulturgüter für kommende Generationen erhalten bleiben und ist für das Inventar schützenswerter Kulturgüter und Sicherstellungsdokumentationen zuständig.
In Koordination mit den Dienststellen der Abteilung Kultur, der kantonalen Denkmalpflege Basel-Stadt, der Rettung Basel-Stadt plant und veranlasst sie Massnahmen zur Sicherung der Kulturgüter. Sie berät und unterstützt staatliche wie private Eigentümer von Kulturgütern und vertritt den Kanton Basel-Stadt in der internationaler Zusammenarbeit zum Schutz von Kulturgut auf der ganzen Welt.
Gestützt auf internationale Abkommen ist die Fachstelle Kulturgüterschutz zuständig für den Vollzug sowohl der kantonalen Gesetzgebung als auch der Bundesgesetzgebung über den Schutz von Kulturgütern im Kanton Basel-Stadt.
Weitere Rechtsgrundlagen
Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten Zweites Protokoll zum Haager Abkommen von 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen (KGSG) Verordnung vom 29. Oktober 2014 über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen (KGSV) Verordnung des VBS vom 5. April 2016 über Sicherstellungsdokumentationen und fotografische Sicherheitskopien (VSFS)Lebendige Traditionen Basel-Stadt
Der Kanton Basel-Stadt weist vielfältige lebendige Traditionen auf. Diese haben häufig eine regionale, im Fall etwa der Basler Fasnacht eine nationale oder gar internationale Ausstrahlung.
Lebendige Traditionen sind unser immaterielles Kulturerbe. Darunter werden Traditionen und Praktiken verstanden, die von Generation zu Generation weitergegeben werden und uns ein Gefühl von Identität und Kontinuität vermitteln. Das Bundesamt für Kultur gibt eine Liste der lebendigen Traditionen der Schweiz heraus, die es in Zusammenarbeit mit den Kantonen erstellt.
Kontakt
Abteilung Kultur
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 12.00h / 13.30 bis 17.00h
Freitag, 8.30 bis 12.00h / 13.30 bis 16.00h