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Kantonale Museen

Fünf kantonale Museen gehören zur Abteilung Kultur. Sie sind im Rahmen ihres Bildungs- und Kulturauftrags frei. Die Leistungsziele und Budgets werden durch den Grossen Rat verabschiedet. Für die Realisation der Ausstellungen und Programme zugunsten des Publikums sind sie auf die Unterstützung Privater angewiesen.

Reihe von weissen Säulen.

Fünf kantonale Museen als eigenständige Dienststellen

Die fünf staatlichen Museen sind Dienststellen der Abteilung Kultur und gehen auf den Ankauf des privaten Amerbach-Kabinetts im Jahr 1661 durch die Stadt und Universität zurück. Thematisch bilden ihre Sammlungen eine Bandbreite von kunst- und kulturgeschichtlichen, ethnologischen, technischen und naturwissenschaftlichen Bereichen ab.


Museumsgesetz

2023 hat der Grosse Rat das Museumsgesetz teilrevidiert. Es verbessert die betrieblichen Rahmenbedingungen der Museen und klärt die Aufgaben und Kompetenzen der Führung und Aufsicht. Das Museumsgesetz tritt zusammen mit der totalrevidierten Museumsverordnung auf 1. Februar 2025 in Kraft. 


Museumsstrategie

Mit der Museumsstrategie setzte der Regierungsrat 2017 die grundsätzlichen Leitplanken und Ziele für die fünf staatlichen Museen im Kanton Basel-Stadt und gab sich selbst Richtlinien, wie er die privaten Museen unterstützen will. Die Museumsstrategie setzt die kulturpolitischen Rahmenbedingungen, die als Voraussetzung für ein gutes Funktionieren der Museen gelten sollen. In der Folge wurden in allen kantonalen Museen Betriebsanalysen durchgeführt und daraus Massnahmen abgeleitet. 


Betriebsanalysen


Kontakt

Anna Roser
Sekretariat und Sachbearbeiterin Museen und kulturelles Erbe
+41 61 267 84 01anna-sophie.roser@bs.ch

Abteilung Kultur

Karte von Basel-Stadt
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Münzgasse 16
4001 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 12.00h / 13.30 bis 17.00h
Freitag, 8.30 bis 12.00h / 13.30 bis 16.00h

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