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Entwicklungszusammenarbeit

Der Kanton Basel-Stadt engagiert sich für die Verbesserung der Lebensumstände in den ärmsten Ländern und Regionen der Welt. Erfahren Sie, welche Projekte bisher unterstützt wurden und wie Sie Fördergelder für Ihr Projekt beantragen können.

Laborantin untersucht Blutprobe.
Die Entwicklungszusammenarbeit ermöglicht zum Beispiel den Aufbau wichtiger medizinischer Einrichtungen.
© Aussenbeziehungen und Standortmarketing

Fokus der Förderung

Der Kanton Basel-Stadt unterstützt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit jährlich zwei Millionen Franken Projekte im Ausland. Ziel ist, mit den finanziellen Beiträgen die Entwicklungschancen der Bevölkerung in den ärmsten Ländern der Welt oder in speziell benachteiligten Regionen nachhaltig zu verbessern. Dabei stehen thematische Schwerpunkte im Vordergrund, wie zum Beispiel medizinische Versorgung, Landwirtschaft, Bildung oder Beschäftigung.


Projektanträge

Die Kommission für Entwicklungszusammenarbeit beurteilt zwei Mal jährlich die Projektanträge anhand ausgewählter Kriterien und unterbreitet diese dem Regierungsrat. Kriterien für die Auswahl sind die Qualität des Projektantrags, die Relevanz, die Wirkung, die Nachhaltigkeit, die Transparenz der Finanzierung sowie ethische Aspekte der eingereichten Projekte.

Auf Empfehlung der Kommission entscheidet der Regierungsrat ungefähr 3 bis 4 Monate nach dem Eingabetermin über die Vergabe der Projektbeiträge. Die Regierungsratsbeschlüsse werden online publiziert: Regierungsratsbeschlüsse (Stichwort: Entwicklungszusammenarbeit). Die antragstellenden Organisationen werden in jedem Fall schriftlich über den Entscheid benachrichtigt. 

Formelle Anforderungen

Die folgenden formellen Anforderungen müssen zwingend erfüllt sein, damit wir Ihren Projektantrag zur materiellen Beurteilung an die Kommission für Entwicklungszusammenarbeit weiterleiten können.

Anforderung
Beschreibung
Förderberechtigung
Förderberechtigt sind Projekte von Organisationen mit Sitz in der Schweiz. Pro Kalenderjahr darf jede Organisation nur ein Projekt einreichen.
Eingabefristen
Die nächsten Eingabefristen sind der 1. April 2025 und 1. September 2025.
Projektantrag
Projektanträge können auf Deutsch, Englisch oder Französisch verfasst werden. Bitte verwenden Sie diese Vorlage für Ihren Antrag: Deutsch, Français, English
Einreichen des Projektantrages
Der Projektantrag muss elektronisch über das Online-Formular mit Angabe der folgenden Informationen eingereicht werden: Kontaktangaben, Angaben zum Projekt, Bankverbindung sowie als Beilage: Projektantrag (bitte verwenden Sie die Vorlage), Projektbudget und Finanzierungsplan (im Excel-Format). Projektanträge, die uns per Email erreichen, werden nicht berücksichtigt. 
Förderentscheid
Der Förderentscheid erfolgt schriftlich, jeweils 3 bis 4 Monate nach dem Eingabetermin.

Hinweise

Folgendes ist von der Förderung ausgenommen:

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die finanzielle Unterstützung.


Berichterstattung

Die begünstigten Organisationen müssen innerhalb von drei Monaten nach Ende der unterstützten Projektphase in einem Rechenschaftsbericht darlegen, wie sie die Fördermittel verwendet haben. Erst nach dieser Berichterstattung kann ein neuer Projektantrag gestellt werden.

Formelle Anforderungen

Die folgenden formellen Anforderungen müssen bei der Berichterstattung zwingend erfüllt sein:

Anforderung
Beschreibung
Eingabefrist
Drei Monate nach Ende der vom Kanton Basel-Stadt unterstützten Projektphase.
Rechenschaftsbericht
Rechenschaftsberichte können auf Deutsch, Englisch oder Französisch verfasst werden. Bitte verwenden Sie diese Vorlage für Ihren Bericht: DeutschFrançaisEnglish.
Einreichen des Rechenschaftsberichts
Der Rechenschaftsbericht muss elektronisch über das Online-Formular  mit Angabe der folgenden Informationen eingereicht werden: Kontaktangaben, Angaben zum Projekt sowie als Beilage: Rechenschaftsbericht (bitte verwenden Sie die Vorlage), detaillierte Übersicht über budgetierte und tatsächliche Kosten und Finanzierung (im Excel-Format). Rechenschaftsberichte, die uns per Email erreichen, werden nicht berücksichtigt.

Kommission für Entwicklungszusammenarbeit

Präsidium

Person
Wahljahr
Institutionelle Anbindung
Lucy Koechlin, Dr.
2006
Dozentin, Institut für Ethnologie, Universität Basel

Mitglieder

Person
Wahljahr
Institutionelle Anbindung
Nadezhda Amar-Sliwa
2015
Gymnasium Münchenstein, Department of Environmental Sciences
Bettina Bühler
2022
Geschäftsführerin Stiftung Frauenhaus beider Basel
Martin Leschhorn Strebel
2017
Geschäftsführer Netzwerk Medicus Mundi Schweiz
Matthias Nabholz
2022
Amtsleiter Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt
Maya Natarajan
2019
Projektleiterin Soziales, Christoph-Merian Stiftung
Fabian Waldmeier
2021
Leiter Internationale Zusammenarbeit Max Havelaar-Stiftung (Schweiz), Stv. Geschäftsleiter
Monika Winet, Dr.
1997
Leiterin Stab Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

FAQ – häufig gestellte Fragen

Sie haben weitere Fragen zur Entwicklungszusammenarbeit des Kantons Basel-Stadt? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Kontakt

Tandiwe Erlmann

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Julia Gentsch

Mitarbeiterin Stab

Aussenbeziehungen und Standortmarketing

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Marktplatz 30a
4001 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8 bis 12 Uhr
14 bis 17 Uhr

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