Bewerbung für den Basler Weihnachtsmarkt
Die offiziellen Bewerbungsformulare für einen Stand am Basler Weihnachtsmarkt können ab dem 24. Dezember hier online ausgefüllt werden. Der Anmeldeschluss ist jeweils am letzten Februartag des Jahres, in dem der Basler Weihnachtsmarkt stattfindet.
Das zeichnet den Basler Weihnachtsmarkt aus
Der Basler Weihnachtsmarkt ist seit mehr als 40 Jahren das Herzstück der Weihnachtsstadt Basel. Auf dem Barfüsserplatz und dem Münsterplatz werden jedes Jahr während rund drei Wochen 150 ausgesuchte Waren- und Verpflegungsbuden und -stände mit viel Liebe zum Detail aufgebaut und individuell dekoriert. Eine Bewerbung ist in den drei Kategorien «Verpflegungsgeschäft», «Süsswarengeschäft» und «Handels- und Handwerksgeschäft» möglich.
Bewerbung für 2024
Die Bewerbungsfrist für den Basler Weihnachtsmarkt 2024 ist beendet. Bewerbungen wurden bis am 29.2.2024 entgegengenommen.
Ab dem 24.12.2024 wird das Bewerbungsformular für den Basler Weihnachtmarkt 2025 hier aufgeschaltet.
Arbeitsschritte
Vorbedingungen | Keine |
Dauer | Der Basler Weihnachtsmarkt 2024 dauert vom 28. November bis 23. Dezember 2024. |
Bewerbung | Jeweils vom 24. Dezember bis Ende Februar können Sie sich über das Online-Formular auf dieser Seite für einen Stand am Basler Weihnachtsmarkt bewerben. Es werden keine ausgedruckten Bewerbungen entgegengenommen. |
Kategorien | «Verpflegungsgeschäft», «Süsswarengeschäft», «Handels- und Handwerksgeschäft» |
Erforderliche Dokumente | Für Ihre Bewerbung brauchen Sie ein Foto Ihres Geschäftes, eine Grundriss-Skizze ihres Geschäftes, Ihre Angebotsliste |
Ablauf | Die Zu- und Absagen erfolgen in der Regel im Juni. Im Falle einer Zusage erhalten Sie die Rechnung für die Standplatzgebühren (Zahlungsfrist bis Ende September) mit weiteren relevanten Unterlagen für den Basler Weihnachtsmarkt. Absagen werden per A+ Brief an die im Formular angegebene Adresse gesandt. |
E-Rechnung | Nicht möglich |
Gebühren | |
Weiteres |
Rechtliche Grundlagen
Gemäss § 6 Abs. 2 der Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel besteht kein Anspruch auf Zuteilung eines Standplatzes oder eines bestimmten Standplatzes; auch nicht für Personen, denen früher eine Standplatzbewilligung erteilt worden ist. Der Bewilligungsgeber erteilt ausschliesslich eine Bewilligung für das angemeldete Geschäft.
Bezugs- und Nutzungsbedingungen
Der/die Gesuchsteller/-in stimmt im Falle der Bewilligung der Weitergabe der Standort-, Geschäfts- und Personendaten an Dritte aus werbetechnischen Gründen zu.
Die Abteilung Aussenbeziehungen und Standortmarketing des Präsidialdepartementes ist berechtigt, die erteilte Standplatzbewilligung jederzeit zu entziehen, wenn sich herausstellt, dass ein Geschäft nicht den im Bewerbungsformular gemachten Angaben entspricht.
Die Abteilung Aussenbeziehungen und Standortmarketing behält sich eine umfassende Überprüfung der gemachten Angaben vor. Die auf den folgenden Seiten aufgeführten Informationen zum Bewilligungsverfahren und zu den Standplatzzuteilungskriterien wurden vom Gesuchsteller oder der Gesuchstellerin zur Kenntnis genommen.
- Gebührenverordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel vom 11. August 2009 (SG BS 562.350)
- Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel vom 16. Juni 2009 (SG BS 562.320)
- Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden vom 23. März 2001 (SR 943.1)
- Verordnung über das Gewerbe der Reisenden vom 4. September 2002 (SR 943.11)
- Umweltschutzgesetz Basel-Stadt vom 13. März 1991, Stand 28. Dezember 2014Stand 1. Juli 2020 (SG BS 780.100 §20)
- Antrag für Schausteller oder für Zirkusbetreiber (PDF, nicht barrierefrei)
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
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