Jahresbericht Opferhilfe 2023
Amt für Sozialbeiträge (ASB)

Das erste Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten vom 4. Oktober 1991 (aOHG) trat am 1. Januar 1993 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sich der Staat um Opfer von Straftaten wenig gekümmert. Zu seinen Aufgaben nach einer Straftat gehörte die Verfolgung, Bestrafung und Resozialisierung des Täters. Die Opferhilfe blieb weitgehend privaten Initiativen und Institutionen überlassen. Am 1. Januar 2009 ist das revidierte Opferhilfegesetz (OHG) in Kraft getreten. Seit dem 1. Januar 2011 sind die Bestimmungen über den Schutz und die besonderen Rechte des Opfers im Strafverfahren in der Schweizerischen Strafprozessordnung integriert.
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