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Jahresbericht Opferhilfe 2023

Amt für Sozialbeiträge (ASB)

Deckblatt des Jahresberichts 2023 des Amts für Sozialbeiträge Basel-Stadt.

Das erste Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten vom 4. Oktober 1991 (aOHG) trat am 1. Januar 1993 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sich der Staat um Opfer von Straftaten wenig gekümmert. Zu seinen Aufgaben nach einer Straftat gehörte die Verfolgung, Bestrafung und Resozialisierung des Täters. Die Opferhilfe blieb weitgehend privaten Initiativen und Institutionen überlassen. Am 1. Januar 2009 ist das revidierte Opferhilfegesetz (OHG) in Kraft getreten. Seit dem 1. Januar 2011 sind die Bestimmungen über den Schutz und die besonderen Rechte des Opfers im Strafverfahren in der Schweizerischen Strafprozessordnung integriert.

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Jahresbericht Opferhilfe 2023
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2023
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Amt für Sozialbeiträge (ASB)

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