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Prämienverbilligungsbericht 2016

Amt für Sozialbeiträge (ASB)

Titelblatt des Prämienverbilligungsberichts des Amts für Sozialbeiträge Basel-Stadt.",

Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben gemäss Art. 65 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sowie gemäss §17 des Gesetzes über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (GKV) Anspruch auf Prämienbeiträge.

Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) berichtet jährlich über die aktuellen Entwicklungen in der Prämienverbilligung (PV) und beantragt dem Regierungsrat gegebenenfalls Änderungen für das folgende Jahr. Diese Berichterstattung erfolgt in zeitlicher Abstimmung mit der jährlichen Prämiengenehmigung durch das Bundesamt für Gesundheit jeweils Ende September oder Anfang Oktober.

Preis
Jahr
Prämienverbilligungsbericht 2016
Gratis
2016
Übersicht über Publikation und Preis

Amt für Sozialbeiträge (ASB)

Amt für Sozialbeiträge (ASB)

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