Aufgaben und Kompetenzen des Regierungsrates
Rechtliche Grundlagen
Gemäss dem Gesetz betreffend die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt (Organisationsgesetz, OG) ist der Regierungsrat die oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons. Nach dessen § 2 stehen ihm folgende Aufgaben zu:
- Besorgung der Regierungsobliegenheiten
- Leitung der kantonalen Öffentlichen Dienste
- Mitwirkung an der kantonalen und eidgenössischen Rechtssetzung
- Gesetzesvollzug und Verwaltungsrechtspflege
- Verbindung der Behörden mit der Öffentlichkeit
Der Regierungsrat legt die Ziele des staatlichen Handelns fest. Er beobachtet laufend Entwicklungen, beurteilt sie und trifft gegebenenfalls Vorkehrungen. Der Planung und Koordination der staatlichen Tätigkeit kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu. Nicht zuletzt vertritt der Regierungsrat den Kanton nach innen und aussen.
Schweizerische Regierungskonferenzen
Der Regierungsmitglieder nehmen Einsitz in folgenden Regierungskonferenzen:
- BPUK: Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren-Konferenz www.bpuk.ch
- EDK: Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren: www.edk.ch
- FDK: Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren: www.fdk-cdf.ch
- GDK: Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren: www.gdk-cds.ch
- KDK: Konferenz der Kantonsregierungen (KdK): www.kdk.ch
- KKJPD: Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren: www.kkjpd.ch
- KKS: Konferenz der kantonalen Sportbeauftragten: www.edk.ch
- KÖV: Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs: www.koev.ch
- SODK: Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren:www.sodk.ch
- Nordwestschweizer Regierungskonferenz: NWRK
Gremien mit staatlichen Delegierten
Der Regierungsrat entsendet Delegierte in folgende Gremien:
Institutionen mit staatlichen Delegierten
Durch den Regierungsrat bestellte Kommissionen der Departemente
Siehe Staatskalender unter den einzelnen Departementen: