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P170595

Geschäft

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Präsidial-Nr.P170595
TitelAusführungsbestimmungen zum Nachrichtendienstgesetz: Verordnung über die Aufsicht über nachrichtendienstliche Tätigkeiten (VAND); Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
FederführungJSD
ParlamentarischNein

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Sitzung vom30.05.2017
TraktandenAusführungsbestimmungen zum Nachrichtendienstgesetz: Verordnung über die Aufsicht über nachrichtendienstliche Tätigkeiten (VAND); Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
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