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Selbstgenutzte Wohnliegenschaft **(Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung)
(maximal 30%)
Bei Bauinvestitionen wird der Steuersatz verhältnismässig reduziert. Der Steuersatz ermässigt sich durch Bauinvestitionen höchstens auf 30 Prozent.
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Bei Gewinnen aus selbstgenutzten Wohnliegenschaften wie Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen beträgt der Steuersatz unabhängig von der Besitzesdauer 30 Prozent.