Steuerperiode
Eingaben Die Werte sind ohne Tausendertrennzeichen einzugeben.
+ Verkaufspreis CHF

Verkaufskosten CHF

= Veräusserungserlös CHF

Einstandswert CHF

Bauinvestitionen  * CHF

 
= Grundstückgewinn CHF

Erwerbsdatum (Grundbucheintrag)

 
Veräusserungsdatum (Grundbucheintrag)

 
Besitzesdauer

0 Jahre 0 Monate 0 Tage

Selbstgenutzte Wohnliegenschaft  **
(Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung)

ja    nein  
Steuerberechnung Die Steuerbeträge werden auf CHF ohne Rappen gerundet.
Steuerbarer Grundstückgewinn CHF

Steuerbarer Grundstückgewinn gerundet CHF

Steuersatz Ordentlich %

Reduktion Bauinvestitionen %

(maximal 30%)

Abzug Besitzesdauer %

(maximal 60%)
Effektive Steuerbelastung
(nach Anrechnung des Besitzdauerabzuges
und des Steuersatzes
%

Steuerbetrag CHF

Die Steuerberechnung erfolgt ohne Gewähr und hat keine Rechtswirkung.
Der Kanton Basel-Stadt erhebt bei Grundstücken und Liegenschaften, die in den Einwohnergemeinden Bettingen und Riehen gelegen sind 50 Prozent der Grundstückgewinnsteuer. Der Steuerfuss für die kommunale Grundstückgewinnsteuer für Grundstücke in den Einwohnergemeinden beträgt für Bettingen 40 Prozent und für Riehen 50 Prozent.
*

Bei Bauinvestitionen wird der Steuersatz verhältnismässig reduziert. Der Steuersatz ermässigt sich durch Bauinvestitionen höchstens auf 30 Prozent.

**

Bei Gewinnen aus selbstgenutzten Wohnliegenschaften wie Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen beträgt der Steuersatz unabhängig von der Besitzesdauer 30 Prozent.

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