Praktika
Praktika von Angehörigen eines EU/EFTA-Staates
Sie treten ein Praktikum bei einem Unternehmen in der Schweiz an? Dafür benötigen Sie eine Arbeitsbewilligung. Die nötigen Informationen finden Sie hier:
Sie treten ein Praktikum bei einem Unternehmen in der EU/EFTA an und sollen in die Schweiz entsandt werden? Bitte beachten Sie die weiterführenden Informationen:
Praktika von Angehörigen eines Drittstaates
Wenn Sie die Nationalität eines Drittstaats haben (nicht EU/EFTA), brauchen Sie eine Arbeitsbewilligung. Arbeitsbewilligungen sind nur für konzerninterne oder universitäre Pflichtpraktika möglich. Der Antrag erfolgt durch eine der beiden Studierendenorganisationen IAESTE oder AIESEC, die Links finden Sie in der Infobox.
Weitere Informationen
Weitere Informationen und Formulare
Grundlagen zur Arbeitsmarktzulassung (SECO) Mehr Informationen zu Einreise und AufenthaltFür die Einreise und den Aufenthalt in der Schweiz gibt es aus migrationsrechtlicher Sicht ein paar allgemeine Grundsätze, je nach Zweck des Aufenthaltes und der Staatsangehörigkeit gibt es jedoch unterschiedliche Regeln. Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen und spezifische Regelungen.
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