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Entsendungen von EU/EFTA-Unternehmen

Sie sind ein Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EFTA-Staat und möchten Angestellte in die Schweiz entsenden? Hier finden Sie die nötigen Informationen.

Entsendungen bis zu 8 Einsatztagen

Einsätze sind in den ersten 8 Tage pro Kalenderjahr nicht melde- oder bewilligungspflichtig. Die 8 Tage gelten pro Unternehmen und pro Person.

Achtung bei Einsätzen in den Branchen:

  • Bauhaupt- und Baunebengewerbe
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Gastgewerbe (inkl. Hotelgewerbe)
  • Reinigungsgewerbe in Betrieben und Haushalten
  • Überwachungs- und Sicherheitsdienst
  • Reisendengewerbe (Ausnahme: Messen und Zirkusse)
  • Erotikgewerbe

gelten andere Regeln. Siehe untenstehende Links:


Entsendungen von 9 bis zu 90 Tagen

Der Einsatz ist auf maximal 90 Tage befristet? Dann braucht es keine Bewilligung. Es besteht lediglich eine Meldepflicht der Arbeitgebenden.

Achtung

Drittstaatsangehörige, die nicht seit mindestens 12 Monaten im EU/EFTA-Arbeitsmarkt integriert sind.

Entsendungen Drittstaatsangehörige


Entsendungen über 90 Tagen

Der Einsatz dauert länger als 90 Tage? Dann braucht es eine Bewilligung.


Rechtliche Grundlagen


Kontakt

Arbeitsbeziehungen Meldeverfahren

Telefonische Beratung: 9.00 - 11.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr


Arbeitsbeziehungen Arbeitsbewilligungen

Telefonische Beratung: 9.00 - 11.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr

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