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Arbeitnehmende im Asylverfahren

Sie möchten eine Person in der Schweiz anstellen, die Asyl sucht? Oder Sie sind selbst eine asylsuchende Person und möchten in der Schweiz arbeiten? Hier finden Sie die nötigen Informationen.

Asylsuchende (Ausweis N)

Als asylsuchende Person mit Ausweis N können Sie im Kanton Basel-Stadt eine Arbeit antreten, sobald Sie dem Kanton Basel-Stadt zugewiesen sind. Die Erwerbstätigkeit ist bewilligungspflichtig.


Vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F)

Als vorläufig aufgenommene Person dürfen Sie im Kanton Basel-Stadt arbeiten, müssen es aber melden.


Schutzbedürftige (Status S)

Als Person mit Schutzstatus S können Sie im Kanton Basel-Stadt eine Arbeit antreten, sobald Sie dem Kanton Basel-Stadt zugewiesen sind. Die Erwerbstätigkeit ist bewilligungspflichtig.


Weitere Informationen & Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen


Kontakt

Arbeitsbeziehungen

Arbeitsbewilligungen
Telefonische Beratung: 9.00 - 11.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr

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