Bewilligungen für medizinische Ferndienstleistungen
Hier finden Sie Informationen und die nötigen Formulare für Berufsausübungsbewilligungen für medizinische Ferndienstleistungen im Kanton Basel-Stadt. Weiter finden Sie Informationen und Formulare zur Betriebsbewilligung, wenn Sie im Kanton Basel-Stadt eine Praxis für medizinische Ferndienstleistungen als Aktiengesellschaft oder GmbH führen wollen.
Berufsausübungsbewilligung und OKP-Zulassung
Wenn Sie für medizinische Ferndienstleistungen fachlich eigenverantwortlich tätig sein möchten, benötigen Sie eine Berufsausübungsbewilligung.
Eine Berufsausübungsbewilligung mit OKP-Zulassung in den medizinischen Ferndienstleistungen erhält, wer unter anderem:
- über ein anerkanntes Berufsdiplom verfügt;
- die je nach Berufsart erforderliche praktische Tätigkeit nachweist:
- nachweisen kann, dass die Qualitätsanforderungen nach Art. 58g KVV erfüllt sind.
Im Gesuch finden Sie eine Übersicht der erforderlichen Dokumente. Bitte organisieren Sie diese und reichen Sie sie vollständig mit Ihrem Gesuch ein.
Sobald das vollständige Gesuch mit allen Beilagen vorliegt, dauert das Prüfen in der Regel 8 Wochen. Reichen Sie deshalb Ihr Gesuch spätestens 2 Monate vor Tätigkeitsaufnahme vollständig ein. Sie dürfen die Berufstätigkeit nicht aufnehmen, bevor Sie die gültige Bewilligung der Medizinischen Dienste erhalten haben.
Gebühren
- Die Gebühren für das Erteilen einer Berufsausübungsbewilligung betragen je nach Berufsgruppe zwischen 400 und 700 Franken.
- Die OKP-Zulassung ist kostenlos.
- Bewilligungen für Binnenmarktfälle sind kostenlos.
Betriebsbewilligung und OKP-Zulassung
Wenn Sie in der medizinischen Ferndienstleistung im Namen und auf Rechnung einer juristischen Person (zum Beispiel einer AG oder GmbH) führen und Leistungen erbringen möchten, ist eine Betriebsbewilligung nötig.
Die Betriebsbewilligung wird erteilt, wenn unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sind und folgende Dokumente vorliegen:
- Kopie des Handelsregisterauszugs
- Betriebskonzept, aus dem Führungsorganisation, Verantwortlichkeiten sowie die medizinischen oder fachlichen Zielsetzungen hervorgehen
- Stellenplan, der die Personalsituation mit Beschäftigungsgrad aufzeigt
- Nachweis Räumlichkeiten, Einrichtungen und Ausrüstungen in der medizinische Ferndienstleistung
- Nachweis oder Deckungszusage einer Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis eines angemessenen Qualitätssicherungssystems und Nachweis, dass die Qualitätsanforderungen gemäss Art. 58g KVV erfüllt sind.
Im Gesuch finden Sie eine Übersicht der erforderlichen Dokumente. Bitte organisieren Sie diese und reichen Sie sie vollständig mit Ihrem Gesuch ein.
Gebühren
- Die Gebühren für das Erteilen einer Betriebsbewilligung zum Führen einer Praxis für medizinische Ferndienstleistungen betragen je nach Betriebsgrösse zwischen 400 und 3'500 Franken. Sie sind abhängig von der Anzahl der angestellten Personen:
- Gesundheitsberufe:
- 1 bis 3 Personen: 400 Franken
- 4 bis 10 Personen: 1'000 Franken
- ab 11 Personen: 2'000 Franken
- Universitäre Medizinalberufe /
psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten:- 1 bis 3 Personen: 700 Franken
- 4 bis 10 Personen: 1'750 Franken
- ab 11 Personen: 3'500 Franken
- Gesundheitsberufe:
- Die OKP-Zulassung ist kostenlos.
Anforderungen an die Qualitätssicherung
Damit Praxen die Betriebsbewilligung erhalten, müssen sie folgende Qualitätssicherungs-Massnahmen erfüllen:
Anpassungen an einer bestehenden Bewilligung
Sie haben bereits eine Berufsausübungsbewilligung und es gibt beispielsweise eine Adressänderung? Gemäss Bewilligungsverordnung müssen Sie alle Änderungen den Medizinischen Diensten melden.
Im Falle einer Adressänderung (dem häufigsten Fall) benötigt es für die Anpassung der Bewilligung folgende Informationen oder Unterlagen:
Anpassung der Berufsausübungsbewilligung
- Angabe der Privatadresse
- Angabe der neuen Praxisadresse mit Pensum
- Beschrieb der Räumlichkeiten, zum Beispiel anhand von Fotos, eines Grundrissplanes oder einer Beschreibung
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (nur bei Aufnahme einer neuen Selbständigkeit)
- Nachweis Qualitätssicherungssystem (nur bei Aufnahme einer neuen Selbständigkeit)
Anpassung der Betriebsbewilligung
- Angabe der neuen Laboradresse
- Beschrieb der Räumlichkeiten, zum Beispiel anhand von Fotos, eines Grundrissplanes oder einer Beschreibung
Bitte verwenden Sie für das Melden der Anpassung Ihrer Bewilligung die Formulare gemäss obenstehenden Rubriken.
Für das Melden einer Anpassung Ihrer Bewilligung schreiben Sie bitte ein E-Mail an bewilligungen-bs@hin.ch.
Gebühren
- Die Gebühr für die Anpassung der Berufsausübungsbewilligung beträgt 200 Franken.
- Die Gebühren für die Anpassung der Betriebsbewilligung betragen je nach Berufsgruppe 200 bis 350 Franken.
Meldeformulare
Gewisse Tätigkeiten sind nicht bewilligungspflichtig, jedoch meldepflichtig. Sie müssen uns zum Beispiel eine fachliche Leitung oder eine Stellvertretung für Ihre Betriebsbewilligung melden.
Im Formular der Meldung finden Sie eine Übersicht der erforderlichen Dokumente. Bitte organisieren Sie diese vorab und reichen Sie sie vollständig mit Ihrer Meldung ein.
Gebühren
- Fachliche Leitung: Die Meldung einer neuen fachlichen Leitung ist in den Gebühren bei der Neuerteilung sowie der Anpassung der Betriebsbewilligung inbegriffen.
- Stellvertretung: Die Meldung einer neuen Stellvertretung ist in den Gebühren bei Neuerteilung und der Anpassung der Betriebsbewilligung inbegriffen.
Rechtliche Grundlagen
Kantonale Gesetze und Verordnungen:
Eidgenössische Gesetze und Verordnungen:
Kontakt und Zustellen der Gesuchsunterlagen
Füllen Sie das zutreffende Formular aus und stellen Sie es uns inklusive der nötigen Unterlagen per E-Mail oder per Post zu.