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Bewilligungen in der Neuropsychologie

Hier finden Sie Informationen und die nötigen Formulare zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung und Zulassung zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) in der Neuropsychologie. Weiter finden Sie Informationen und Formulare zur Zulassung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), wenn Sie im Kanton Basel-Stadt eine Praxis für Neuropsychologie als Aktiengesellschaft oder GmbH führen wollen.

Berufsausübung und OKP-Zulassung

Wenn Sie in der Neuropsychologie fachlich eigenverantwortlich tätig sein möchten, ist keine Berufsausübungsbewilligung notwendig. 

Eine OKP-Zulassung als Neuropsychologin oder Neuropsychologe erhält, wer unter anderem:

  • über einen anerkannten Ausbildungsabschluss in Neuropsychologie sowie einen anerkannten Weiterbildungstitel in Neuropsychologie verfügt;
  • nachweisen kann, dass die Qualitätsanforderungen nach Art. 58g KVV erfüllt sind.

Im Gesuch finden Sie jeweils eine Übersicht der erforderlichen Dokumente. Bitte organisieren Sie diese und reichen Sie sie vollständig mit Ihrem Gesuch ein. 

Sobald das vollständige Gesuch mit allen Beilagen vorliegt, dauert das Prüfen in der Regel 8 Wochen. Reichen Sie deshalb Ihr Gesuch spätestens 2 Monate vor Tätigkeitsaufnahme vollständig ein. Bevor die gültige Zulassung erteilt ist, dürfen keine Leistungen über die Grundversicherung abgerechnet werden. Bevor die OKP-Zulassung erteilt ist, dürfen keine Leistungen über die Grundversicherung abgerechnet werden.

Gebühren

Die OKP-Zulassung ist aktuell kostenlos.

Betriebe und OKP-Zulassung

Wenn Sie eine Praxis in der Neuropsychologie im Namen und auf Rechnung einer juristischen Person (z.B. einer AG oder GmbH) führen und Leistungen erbringen möchten, ist keine Betriebsbewilligung nötig.

Die OKP-Zulassung wird erteilt, wenn unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sind und folgende Dokumente vorliegen:

  • Kopie des Handelsregisterauszugs
  • Betriebskonzept, aus dem Führungsorganisation, Verantwortlichkeiten sowie die medizinischen oder fachlichen Zielsetzungen hervorgehen
  • Stellenplan, der die Personalsituation mit Beschäftigungsgrad aufzeigt
  • Nachweis Räumlichkeiten, Einrichtungen und Ausrüstungen in der Praxis 
  • Nachweis eines angemessenen Qualitätssicherungssystems und Nachweis, dass die Qualitätsanforderungen gemäss Art. 58g KVV erfüllt sind.

Im Gesuch finden Sie jeweils eine Übersicht der erforderlichen Dokumente. Bitte organisieren Sie diese und reichen Sie sie vollständig mit Ihrem Gesuch ein. 

Sobald das vollständige Gesuch mit allen Beilagen vorliegt, dauert das Prüfen Ihres Gesuches in der Regel 8 Wochen. Reichen Sie deshalb Ihr Gesuch spätestens 2 Monate vor Tätigkeitsaufnahme vollständig ein. Bevor die gültige Zulassung erteilt ist, dürfen keine Leistungen über die Grundversicherung abgerechnet werden.

Gebühren

Die OKP-Zulassung ist aktuell kostenlos.

Anforderungen an die Qualitätssicherung

Damit Praxen die OKP-Zulassung erhalten, müssen sie zudem folgende Qualitätssicherungs-Massnahmen erfüllen: 

Anpassungen an einer bestehenden OKP-Zulassung

Sie haben bereits eine OKP-Zulassung für Ihre Berufsausübung oder Ihre Praxis, und es gibt beispielsweise eine Adressänderung? Gemäss Bewilligungsverordnung müssen Sie alle Änderungen den Medizinischen Diensten melden.

Im Falle einer Adressänderung (dem häufigsten Fall) benötigt es für die Anpassung der OKP-Zulassung folgende Informationen oder Unterlagen:

Anpassung der OKP-Zulassung für Ihre Berufsausübung

  • Angabe der Privatadresse
  • Angabe der neuen Praxisadresse mit Pensum

Anpassung der OKP-Zulassung für Ihren Betrieb

  • Angabe der neuen Praxisadresse
  • Beschrieb der Räumlichkeiten, z.B. anhand von Fotos, eines Grundrissplanes oder einer Beschreibung 

Bitte verwenden Sie für das Melden der Anpassung Ihrer OKP-Zulassung die Formulare gemäss obenstehenden Rubriken.

Gebühren

Die Gebühren für die Anpassung der OKP-Zulassung für Ihre Berufsausübung oder Ihren Betrieb sind aktuell kostenlos.

Rechtliche Grundlagen

Das Bewilligungswesen für die Gesundheitsberufe basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen. 

Kantonale Gesetze und Verordnungen:

Eidgenössische Gesetze und Verordnungen:

Kontakt und Zustellen der Gesuchsunterlagen

Füllen Sie das zutreffende Formular aus und stellen Sie es uns inklusive der nötigen Unterlagen per Mail oder per Post zu.

Medizinische Dienste des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt

Bewilligungen und Support
Postadresse: Malzgasse 30 4001 Basel

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