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Bewilligungen in der psychologischen Psychotherapie

Hier finden Sie Informationen und die nötigen Formulare zur Berufsausübungsbewilligung in eigener fachlicher Verantwortung in der psychologischen Psychotherapie. Weiter finden Sie Informationen und Formulare zur Betriebsbewilligung, wenn Sie im Kanton Basel-Stadt eine Praxis für psychologische Psychotherapie als Aktiengesellschaft oder GmbH führen wollen.

Berufsausübungsbewilligung und OKP-Zulassung

Wenn Sie in der psychologischen Psychotherapie fachlich eigenverantwortlich tätig sein möchten, benötigen Sie eine Berufsausübungsbewilligung. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie diese Tätigkeit selbstständig erwerbend oder im Anstellungsverhältnis (zum Beispiel bei einer AG oder GmbH) ausführen. 

Eine Berufsausübungsbewilligung mit OKP-Zulassung als psychologische Psychotherapeutin oder psychologischer Psychotherapeut erhält, wer unter anderem:

  • über einen anerkannten Hochschulabschluss in Psychologie sowie einen anerkannten Weiterbildungstitel in psychologischer Psychotherapie verfügt;
  • einen Nachweis einer 3-jährigen klinischen Erfahrung, davon mindestens 12 Monate in psychotherapeutisch-psychiatrischen Einrichtungen erbringt, die über eine der folgenden Anerkennungen des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) verfügen:

    1. ambulante oder stationäre Weiterbildungsstätte der Kategorie A oder der Kategorie B nach dem Weiterbildungsprogramm «Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie» vom 1. Juli 2009 in der Fassung vom 15. Dezember 2016;
    2. Weiterbildungsstätte der Kategorien A, B oder C nach dem Weiterbildungsprogramm «Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie» vom 1. Juli 2006 in der Fassung vom 20. Dezember 2018. (vgl. Art. 50c KVV).

    Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 23. Juni 2021 KVV: Psychologische Psychotherapeuten und psychologische Psychotherapeutinnen, die beim Inkrafttreten der Änderung vom 23. Juni 2021 (KVV) über eine psychotherapeutische Berufserfahrung in der psychotherapeutisch-psychiatrischen Versorgung von mindestens 3 Jahren verfügen, die von einer qualifizierten Supervision begleitet wurde, werden zugelassen, auch wenn diese Berufserfahrung die Voraussetzungen nach Artikel 50c Buchstabe b nicht erfüllt. Bei einer Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Mindestdauer entsprechend.

  • den Nachweis erbringen kann von einer psychotherapeutischen Berufserfahrung in der psychotherapeutisch-psychiatrischen Versorgung von mindestens 3 Jahren, die von einer qualifizierten Supervision begleitet wurde.
  • nachweisen kann, dass die Qualitätsanforderungen nach Art. 58g KVV erfüllt sind.

Im Gesuch finden Sie eine Übersicht der erforderlichen Dokumente. Bitte organisieren Sie diese und reichen Sie sie vollständig mit Ihrem Gesuch ein. 

Sobald das vollständige Gesuch mit allen Beilagen vorliegt, dauert das Prüfen in der Regel 8 Wochen. Reichen Sie deshalb Ihr Gesuch spätestens 2 Monate vor Tätigkeitsaufnahme vollständig ein. Sie dürfen die Berufstätigkeit nicht aufnehmen, bevor Sie die gültige Bewilligung der Medizinischen Dienste erhalten haben.

Gebühren

  • Die Gebühr für das Erteilen einer Berufsausübungsbewilligung beträgt 700 Franken. 
  • Die OKP-Zulassung ist kostenlos.
  • Bewilligungen für Binnenmarktfälle sind kostenlos.

Betriebsbewilligung und OKP-Zulassung

Wenn Sie eine Praxis in der psychologischen Psychotherapie im Namen und auf Rechnung einer juristischen Person (zum Beispiel einer AG oder GmbH) führen und Leistungen erbringen möchten, ist eine Betriebsbewilligung nötig.

Die Betriebsbewilligung mit OKP-Zulassung wird erteilt, wenn unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sind und folgende Dokumente vorliegen:

  • Kopie des Handelsregisterauszugs
  • Betriebskonzept, aus dem Führungsorganisation, Verantwortlichkeiten sowie die medizinischen oder fachlichen Zielsetzungen hervorgehen
  • Stellenplan, der die Personalsituation mit Beschäftigungsgrad aufzeigt
  • Nachweis Räumlichkeiten, Einrichtungen und Ausrüstungen in der Praxis 
  • Nachweis oder Deckungszusage einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Nachweis eines angemessenen Qualitätssicherungssystems und Nachweis, dass die Qualitätsanforderungen gemäss Art. 58g KVV erfüllt sind.

Im Gesuch finden Sie eine Übersicht der erforderlichen Dokumente. Bitte organisieren Sie diese und reichen Sie sie vollständig mit Ihrem Gesuch ein. 

Sobald das vollständige Gesuch mit allen Beilagen vorliegt, dauert das Prüfen Ihres Gesuches in der Regel acht Wochen. Reichen Sie deshalb Ihr Gesuch spätestens 2 Monate vor Tätigkeitsaufnahme vollständig ein. Sie dürfen die Berufstätigkeit nicht aufnehmen, bevor Sie die gültige Bewilligung der Medizinischen Dienste erhalten haben.

Gebühren

  • Die Gebühren für das Erteilen einer Betriebsbewilligung zum Führen einer Praxis für Physiotherapie betragen je nach Betriebsgrösse zwischen 700 und 3'500 Franken. Sie sind abhängig von der Anzahl der angestellten Personen:
    • 1 bis 3 Personen: 700 Franken
    • 4 bis 10 Personen: 1'750 Franken
    • ab 11 Personen: 3'500 Franken
  • Die OKP-Zulassung ist aktuell kostenlos.

Anforderungen an die Qualitätssicherung

Damit Praxen die Betriebsbewilligung erhalten, müssen sie folgende Qualitätssicherungs-Massnahmen erfüllen: 

Anpassungen an einer bestehenden Bewilligung

Sie haben bereits eine Berufsausübungsbewilligung oder eine Betriebsbewilligung, und es gibt beispielsweise eine Adressänderung? Gemäss Bewilligungsverordnung müssen Sie alle Änderungen den Medizinischen Diensten melden.

Im Falle einer Adressänderung (dem häufigsten Fall) benötigt es für die Anpassung der Bewilligung folgende Informationen oder Unterlagen:

Anpassung der Berufsausübungsbewilligung

  • Angabe der Privatadresse
  • Angabe der neuen Praxisadresse mit Pensum
  • Beschrieb der Räumlichkeiten, zum Beispiel anhand von Fotos, eines Grundrissplanes oder einer Beschreibung
  • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (nur bei Aufnahme einer neuen Selbständigkeit)
  • Nachweis Qualitätssicherungssystem (nur bei Aufnahme einer neuen Selbständigkeit)

Anpassung der Betriebsbewilligung

  • Angabe der neuen Praxisadresse
  • Beschrieb der Räumlichkeiten, zum Beispiel anhand von Fotos, eines Grundrissplanes oder einer Beschreibung 

Bitte verwenden Sie für das Melden der Anpassung Ihrer Bewilligung die Formulare gemäss obenstehenden Rubriken.

Gebühren

  • Die Gebühr für die Anpassung der Berufsausübungsbewilligung beträgt 200 Franken.
  • Die Gebühren für die Anpassung der Betriebsbewilligung beträgt 350 Franken.

Meldeformulare

Gewisse Tätigkeiten sind nicht bewilligungspflichtig, jedoch meldepflichtig. Sie müssen uns zum Beispiel eine fachliche Leitung oder eine Stellvertretung für Ihre Betriebsbewilligung melden. 

Im Formular der Meldung finden Sie jeweils eine Übersicht der erforderlichen Dokumente. Bitte organisieren Sie diese vorab und reichen Sie sie vollständig mit Ihrer Meldung ein. 

Gebühren

  • Fachliche Leitung: Die Meldung einer neuen fachlichen Leitung ist in den Gebühren bei der Neuerteilung sowie der Anpassung der Betriebsbewilligung inbegriffen.
  • Stellvertretung: Die Meldung einer neuen Stellvertretung kostet 100 Franken.
  • Assistenz: Die Gebühr für das Melden einer Assistenz liegt bei 100 Franken.

Rechtliche Grundlagen

Das Bewilligungswesen für die Gesundheitsberufe basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen. 

Kantonale Gesetze und Verordnungen:

Eidgenössische Gesetze und Verordnungen:

Weitere Informationen

Gebühren

Die 90-Tage-Bestätigung ist kostenlos.

Kontakt und Zustellen der Gesuchsunterlagen

Füllen Sie das zutreffende Formular aus und stellen Sie es uns inklusive der nötigen Unterlagen per E-Mail oder per Post zu.

Medizinische Dienste des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt

Bewilligungen und Support
Postadresse: Malzgasse 30 4001 Basel

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