Bewilligungen in Apotheken
Auf dieser Seite finden Sie Informationen und die nötigen Formulare zur Berufsausübungsbewilligung in eigener fachlicher Verantwortung als Apothekerin oder Apotheker. Weiter finden Sie Informationen und Formulare zur Betriebsbewilligung, wenn Sie im Kanton Basel-Stadt eine Apotheke als Aktiengesellschaft oder GmbH führen wollen.
Berufsausübungsbewilligung und OKP-Zulassung
Wenn Sie in einer Apotheke fachlich eigenverantwortlich tätig sein möchten, benötigen Sie eine Berufsausübungsbewilligung.
Eine Berufsausübungsbewilligung mit OKP-Zulassung als Apothekerin oder Apotheker erhält, wer unter anderem:
- über ein anerkanntes Berufsdiplom und einen eidgenössischen Weiterbildungstitel FPH verfügt;
- nachweisen kann, dass die Qualitätsanforderungen nach Art. 58g KVV erfüllt sind.
Im Gesuch finden Sie jeweils eine Übersicht der erforderlichen Dokumente. Bitte organisieren Sie diese und reichen Sie sie vollständig mit Ihrem Gesuch ein.
- Gesuch Berufsausübungsbewilligung Apotheken (Startet einen Download)
- Gesuch um Verlängerung der Berufsausübung um 2 Jahre (Startet einen Download)
- Ärztliches Zeugnis um Verlängerung der Berufsausübung um 2 Jahre (Startet einen Download)
- Gesuch um Erteilung einer eingeschränkten Stellvertreterbewilligung (Startet einen Download)
- Merkblatt Zulassung OKP-Leistungserbringer (Startet einen Download)
Sobald das vollständige Gesuch mit allen Beilagen vorliegt, dauert das Prüfen in der Regel 8 Wochen. Reichen Sie deshalb Ihr Gesuch spätestens 2 Monate vor Tätigkeitsaufnahme vollständig ein. Sie dürfen die Berufstätigkeit nicht aufnehmen, bevor Sie die gültige Bewilligung der Medizinischen Dienste erhalten haben.
Gebühren
- Die Gebühr für das Erteilen einer Berufsausübungsbewilligung beträgt 700 Franken.
- Die OKP-Zulassung ist kostenlos.
- Bewilligungen für Binnenmarktfälle sind kostenlos.
Betriebsbewilligung und OKP-Zulassung
Wenn Sie eine Apotheke im Namen und auf Rechnung einer juristischen Person (zum Beispiel einer AG oder GmbH) führen und Leistungen erbringen möchten, ist eine Betriebsbewilligung nötig.
Die Betriebsbewilligung mit OKP-Zulassung wird erteilt, wenn unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sind und folgende Dokumente vorliegen:
- Kopie des Handelsregisterauszugs
- Betriebskonzept, aus dem Führungsorganisation, Verantwortlichkeiten sowie die medizinischen oder fachlichen Zielsetzungen hervorgehen
- Stellenplan, der die Personalsituation mit Beschäftigungsgrad aufzeigt
- Nachweis Räumlichkeiten, Einrichtungen und Ausrüstungen in der Apotheke
- Nachweis oder Deckungszusage einer Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis eines angemessenen Qualitätssicherungssystems und Nachweis, dass die Qualitätsanforderungen gemäss Art. 58g KVV erfüllt sind
- fachliche Leitung mit Weiterbildungstitel
Im Gesuch finden Sie jeweils eine Übersicht der erforderlichen Dokumente. Bitte organisieren Sie diese und reichen Sie sie vollständig mit Ihrem Gesuch ein.
Sobald das vollständige Gesuch mit allen Beilagen vorliegt, dauert das Prüfen Ihres Gesuches in der Regel 8 Wochen. Reichen Sie deshalb Ihr Gesuch spätestens 2 Monate vor Tätigkeitsaufnahme vollständig ein. Sie dürfen die Berufstätigkeit nicht aufnehmen, bevor Sie die gültige Bewilligung der Medizinischen Dienste erhalten haben.
Gebühren
- Die Gebühr für das Erteilen einer Betriebsbewilligung zum Führen einer Apotheke beträgt 700 Franken.
- Die OKP-Zulassung ist kostenlos.
Anforderungen an die Qualitätssicherung
Damit Praxen die Betriebsbewilligung erhalten, müssen sie Qualitätssicherungs-Massnahmen erfüllen.
Anpassungen an einer bestehenden Bewilligung
Sie haben bereits eine Berufsausübungsbewilligung oder eine Betriebsbewilligung und es gibt beispielsweise eine Adressänderung? Gemäss Bewilligungsverordnung müssen Sie alle Änderungen den Medizinischen Diensten melden.
Im Falle einer Adressänderung (dem häufigsten Fall) benötigt es für die Anpassung der Bewilligung folgende Informationen oder Unterlagen:
Anpassung der Berufsausübungsbewilligung
- Angabe der Privatadresse
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (nur bei Aufnahme einer neuen Selbständigkeit)
- Nachweis Qualitätssicherungssystem (nur bei Aufnahme einer neuen Selbständigkeit)
Anpassung der Betriebsbewilligung
- Angabe der neuen Praxisadresse
- Beschrieb der Räumlichkeiten, zum Beispiel anhand von Fotos, eines Grundrissplanes oder einer Beschreibung
- neue fachliche Leitung
Bitte verwenden Sie für das Melden der Anpassung Ihrer Bewilligung die Formulare gemäss obenstehenden Rubriken.
Für das Melden einer Anpassung Ihrer Bewilligung schreiben Sie bitte ein E-Mail an bewilligungen-bs@hin.ch.
Gebühren
Die Gebühr für die Anpassung der Berufsausübungsbewilligung oder der Betriebsbewilligung beträgt 500 Franken.
Meldeformulare
Gewisse Tätigkeiten sind nicht bewilligungspflichtig, jedoch meldepflichtig. Sie müssen uns zum Beispiel eine fachliche Leitung oder eine Stellvertretung für Ihre Betriebsbewilligung melden.
Im Formular der Meldung finden Sie jeweils eine Übersicht der erforderlichen Dokumente. Bitte organisieren Sie diese vorab und reichen Sie sie vollständig mit Ihrer Meldung ein.
- Meldung einer fachlichen Leitung zum Führen einer Apotheke (Startet einen Download)
- Meldung einer Stellvertretung in einer Apotheke (Startet einen Download)
- Meldung Bestand Personal in Apotheken (Startet einen Download)
- Meldung Öffnungszeiten von Apotheken (Startet einen Download)
- Meldung Durchführung von Impfungen durch Apotheken (Startet einen Download)
- Meldung Grosshandelstätigkeit von Apotheken (Startet einen Download)
- Meldung Pharmazeutische Betreuung/Belieferung von Heimen und Institutionen (Startet einen Download)
- Lieferschein Betäubungsmittel, die zur Vernichtung durch den Pharmazeutischen Dienst vorgesehen sind (Startet einen Download)
Gebühren
- Fachliche Leitung: Die Meldung einer neuen fachlichen Leitung ist in den Gebühren bei der Neuerteilung sowie der Anpassung der Betriebsbewilligung inbegriffen.
- Stellvertretung: Die Meldung einer neuen Stellvertretung ist in den Gebühren bei Neuerteilung und der Anpassung der Betriebsbewilligung inbegriffen
- Das Melden einer Stellvertretung kostet 100 Franken, für eingeschränkte Stellvertretung 150 Franken
Rechtliche Grundlagen
Das Bewilligungswesen für die Gesundheitsberufe basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen.
Kantonale Gesetze und Verordnungen:
Eidgenössische Gesetze und Verordnungen:
Weitere Informationen
- Apothekenliste Basel-Stadt
Die Apotheken helfen bei leichten Beschwerden und allgemeinen Gesundheitsfragen weiter. Sie geben Auskünfte und können auch beurteilen, ob eine Konsultation in einer Arztpraxis nötig ist. Beratung bietet auch die «24 Stunden Apotheke» Basel.
- Merkblatt: Impfen in Apotheken (Startet einen Download)
- Ergänzende Weisungen betr. Impfungen durch Apothekerinnen und Apotheker 2023 (Startet einen Download)
- Inspektionsprotokoll Apotheken (Startet einen Download)
- Meldeverfahren für Dienstleistungserbringende in reglementierten Berufen aus der EU/EFTA
Gebühren
Die 90-Tage-Bestätigung ist kostenlos.
Kontakt und Zustellen der Gesuchsunterlagen
Füllen Sie das zutreffende Formular aus und stellen Sie es uns inklusive der nötigen Unterlagen per E-Mail oder per Post zu.