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Bewilligungen in Apotheken

Auf dieser Seite finden Sie Informationen und die nötigen Formulare zur Berufsausübungsbewilligung in eigener fachlicher Verantwortung als Apothekerin oder Apotheker. Weiter finden Sie Informationen und Formulare zur Betriebsbewilligung, wenn Sie im Kanton Basel-Stadt eine Apotheke als Aktiengesellschaft oder GmbH führen wollen.

Berufsausübungsbewilligung und OKP-Zulassung

Wenn Sie in einer Apotheke fachlich eigenverantwortlich tätig sein möchten, benötigen Sie eine Berufsausübungsbewilligung.  

Eine Berufsausübungsbewilligung mit OKP-Zulassung als Apothekerin oder Apotheker erhält, wer unter anderem:

  • über ein anerkanntes Berufsdiplom und einen eidgenössischen Weiterbildungstitel FPH verfügt;
  • nachweisen kann, dass die Qualitätsanforderungen nach Art. 58g KVV erfüllt sind.

Im Gesuch finden Sie jeweils eine Übersicht der erforderlichen Dokumente. Bitte organisieren Sie diese und reichen Sie sie vollständig mit Ihrem Gesuch ein. 

Sobald das vollständige Gesuch mit allen Beilagen vorliegt, dauert das Prüfen in der Regel 8 Wochen. Reichen Sie deshalb Ihr Gesuch spätestens 2 Monate vor Tätigkeitsaufnahme vollständig ein. Sie dürfen die Berufstätigkeit nicht aufnehmen, bevor Sie die gültige Bewilligung der Medizinischen Dienste erhalten haben.

Gebühren

Die Gebühren für das Erteilen einer Berufsausübungsbewilligung betragen 700 Franken. 

Die OKP-Zulassung ist aktuell kostenlos.

Bewilligungen für Binnenmarktfälle sind kostenlos.

Betriebsbewilligung und OKP-Zulassung

Wenn Sie eine Apotheke im Namen und auf Rechnung einer juristischen Person (z.B. einer AG oder GmbH) führen und Leistungen erbringen möchten, ist eine Betriebsbewilligung nötig.

Die Betriebsbewilligung mit OKP-Zulassung wird erteilt, wenn unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sind und folgende Dokumente vorliegen:

  • Kopie des Handelsregisterauszugs
  • Betriebskonzept, aus dem Führungsorganisation, Verantwortlichkeiten sowie die medizinischen oder fachlichen Zielsetzungen hervorgehen
  • Stellenplan, der die Personalsituation mit Beschäftigungsgrad aufzeigt
  • Nachweis Räumlichkeiten, Einrichtungen und Ausrüstungen in der Apotheke
  • Nachweis oder Deckungszusage einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Nachweis eines angemessenen Qualitätssicherungssystems und Nachweis, dass die Qualitätsanforderungen gemäss Art. 58g KVV erfüllt sind
  • fachliche Leitung mit Weiterbildungstitel

Im Gesuch finden Sie jeweils eine Übersicht der erforderlichen Dokumente. Bitte organisieren Sie diese und reichen Sie sie vollständig mit Ihrem Gesuch ein. 

Sobald das vollständige Gesuch mit allen Beilagen vorliegt, dauert das Prüfen Ihres Gesuches in der Regel 8 Wochen. Reichen Sie deshalb Ihr Gesuch spätestens 2 Monate vor Tätigkeitsaufnahme vollständig ein. Sie dürfen die Berufstätigkeit nicht aufnehmen, bevor Sie die gültige Bewilligung der Medizinischen Dienste erhalten haben.

Gebühren

Die Gebühren für das Erteilen einer Betriebsbewilligung zum Führen einer Apotheke betragen 700 Franken.

Die OKP-Zulassung ist aktuell kostenlos.

Anforderungen an die Qualitätssicherung

Damit Praxen die Betriebsbewilligung erhalten, müssen sie zudem folgende Qualitätssicherungs-Massnahmen erfüllen: 

Anpassungen an einer bestehenden Bewilligung

Sie haben bereits eine Berufsausübungsbewilligung oder eine Betriebsbewilligung, und es gibt beispielsweise eine Adressänderung? Gemäss Bewilligungsverordnung müssen Sie alle Änderungen den Medizinischen Diensten melden.

Im Falle einer Adressänderung (dem häufigsten Fall) benötigt es für die Anpassung der Bewilligung folgende Informationen oder Unterlagen:

Anpassung der Berufsausübungsbewilligung

  • Angabe der Privatadresse
  • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (nur bei Aufnahme einer neuen Selbständigkeit)
  • Nachweis Qualitätssicherungssystem (nur bei Aufnahme einer neuen Selbständigkeit)

Anpassung der Betriebsbewilligung

  • Angabe der neuen Praxisadresse
  • Beschrieb der Räumlichkeiten, z.B. anhand von Fotos, eines Grundrissplanes oder einer Beschreibung 
  • neue fachliche Leitung

Bitte verwenden Sie für das Melden der Anpassung Ihrer Bewilligung die Formulare gemäss obenstehenden Rubriken.

Gebühren

Die Gebühren für die Anpassung der Berufsausübungsbewilligung oder der Betriebsbewilligung betragen 500 Franken.

Meldeformulare

Gewisse Tätigkeiten sind nicht bewilligungspflichtig, jedoch meldepflichtig. Sie müssen uns zum Beispiel eine fachliche Leitung oder eine Stellvertretung für Ihre Betriebsbewilligung melden. 

Im Formular der Meldung finden Sie jeweils eine Übersicht der erforderlichen Dokumente. Bitte organisieren Sie diese vorab und reichen Sie sie vollständig mit Ihrer Meldung ein. 

Gebühren

Fachliche Leitung: Die Meldung einer neuen fachlichen Leitung ist in den Gebühren bei der Neuerteilung sowie der Anpassung der Betriebsbewilligung inbegriffen

Stellvertretung: Die Meldung einer neuen Stellvertretung ist in den Gebühren bei Neuerteilung und der Anpassung der Betriebsbewilligung inbegriffen

Meldung Stellvertretung: 100 Franken
Meldung für eingeschränkte Stellvertretung: 150 Franken

Rechtliche Grundlagen

Das Bewilligungswesen für die Gesundheitsberufe basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen. 

Kantonale Gesetze und Verordnungen:

Eidgenössische Gesetze und Verordnungen:

Weitere Informationen

Gebühren

Die 90-Tage-Bestätigung ist kostenlos.

Kontakt und Zustellen der Gesuchsunterlagen

Füllen Sie das zutreffende Formular aus und stellen Sie es uns inklusive der nötigen Unterlagen per Mail oder per Post zu.

Medizinische Dienste des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt

Bewilligungen und Support
Postadresse: Malzgasse 30 4001 Basel

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