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Ihre Pflichten beim RAV

Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) begleitet Sie bei der Stellensuche. Damit das gut gelingen kann, gibt es Regeln, an die Sie sich halten müssen.

Wenn Sie Geld von der Arbeitslosenkasse beziehen, kann es sein, dass Sie weniger oder kein Geld ausbezahlt bekommen, wenn Sie diese Regeln nicht einhalten.

Arbeitsbemühungen

Wenn Sie beim RAV angemeldet sind, müssen Sie eine neue Stelle suchen. Das ist Ihre Hauptpflicht. Den Umfang und die Art Ihrer Stellensuche machen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater beim RAV ab.

Personen, die Geld von der Arbeitslosenkasse bekommen (Arbeitslosenentschädigung), müssen die Stellensuche schon drei Monate vor der Anmeldung beim RAV oder ab dem Zeitpunkt der Kündigung starten. Es gibt Ausnahmefälle, in denen Sie keine Stelle suchen müssen: 

  • Krankheit / Unfall (wenn Sie ein Arztzeugnis haben)
  • Mutterschaft (zwei Monate, bevor Sie ein Kind bekommen, und 14 Wochen nach der Geburt)
  • AHV-Rente (sechs Monate vor der ordentlichen Pensionierung) 
  • Ausbildungsende (solange Sie die Prüfungsergebnisse Ihrer Abschlussprüfungen noch nicht haben) - wenn Sie sich vor den Prüfungen anmelden, müssen Sie ab Anmeldungsdatum mit der Suche beginnen. Wenn Sie die obligatorische Schulzeit beenden, müssen Sie ab dem letzten Schultag nach Stellen suchen.

--> Während Ferien oder einem Zwischenverdienst müssen Sie weiter nach einer Stelle suchen (ausser es sind Ferien, die Sie mit dem RAV vereinbart haben, das heisst "kontrollfreie Tage").

Bewerben Sie sich oft. Schreiben Sie diese Bewerbungen für das RAV auf. Sie können sich zum Beispiel so bewerben: 

  • Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Motivationsschreiben (per Post, per E-Mail oder persönlich abgeben) auf ausgeschriebene Stellen
  • Bewerbungen bei Unternehmen, die gerade keine Stellen ausgeschrieben haben (Initiativbewerbung)
  • Vorstellungsgespräche
  • Treffen mit Personen, die Ihnen helfen können, eine Stelle zu erhalten (Netzwerken)

--> Schriftliche Bewerbungen mit individuellen Motivationsschreiben werden viel höher gewichtet als kurze Telefonate.

Wichtig: Schreiben Sie immer auf, wann, wo und wie Sie sich bewerben. Das machen Sie mit dem Formular "Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen". Dieses Formular müssen Sie immer bis spätestens am fünften Tag des Folgemonats beim RAV einreichen. Das Formular können Sie hier herunterladen.

Auf dem Portal Job-Room können Sie Arbeitsbemühungen online erfassen und dem RAV schicken - Ihr Personalberater oder Ihre Personalberaterin wird das mit Ihnen besprechen. 

Bewahren Sie schriftliche und elektronische Unterlagen wie z.B. Kopien von Bewerbungsschreiben oder Absagebriefe unbedingt auf, damit Sie diese dem RAV bei Bedarf einreichen können.

Beratungsgespräche

Das erste Beratungsgespräch findet spätestens zwölf Tage nach Ihrer Anmeldung beim RAV statt. In dieser Zeit müssen Sie verfügbar sein.

Die weiteren Beratungsgespräche finden mindestens alle zwei Monate statt. Ihren individuellen Rhythmus macht Ihre Beraterin oder Ihr Berater mit Ihnen ab. Ziel ist, Sie bei Ihrer Stellensuche zu begleiten und sicherzustellen, dass Sie sich um Arbeit bemühen. 

Wichtig: Die Termine beim RAV sind obligatorisch (verbindlich). Melden Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Personalberater oder Ihrer Personalberaterin, wenn Sie einen Termin aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können.

Erreichbarkeit

Stellen Sie sicher, dass Sie innerhalb eines Tages vom RAV per Telefon, E-Mail oder Post erreicht werden können.

Auskunft- und Meldepflicht

Melden Sie unaufgefordert alle Änderungen, die Ihre persönliche oder berufliche Situation betreffen. Dies gilt insbesondere für Folgendes:

Kontakt

Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)

Hochstrasse 37
4002 Basel

Öffnungszeiten

08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

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