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Arbeitslosenentschädigung

Wir sorgen für einen angemessenen Erwerbsersatz während der Suche nach einer neuen Stelle. Die von Ihnen ausgewählte Arbeitslosenkasse richtet die Entschädigung in Form von Taggeldern aus. Dazu müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

Arbeitslos - was tun?

Abbildung von Pfeilen, welche den Ablauf von der Anmeldung beim RAV bis zur Auszahlung der Taggelder abbildet in Schritten eins bis fünf, welche im Text erklärt werden.
© AWA BS

Schritt 1: RAV-Anmeldung und Wahl der Arbeitslosenkasse

Melden Sie sich nach einer Kündigung so früh wie möglich, spätestens aber am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an. Die Taggelder werden frühestens ab dem Tag der Anmeldung beim RAV berechnet.


Schritt 2: Antrag auf Arbeitslosenentschädigung

Das RAV schickt Ihnen die Formulare, mit denen Sie bei der Arbeitslosenkasse einen Antrag auf Arbeitslosenentschädigung stellen können.

Füllen Sie bitte den Antrag auf Arbeitslosenentschädigung aus und reichen Sie diesen mit allen weiteren Unterlagen bei der Arbeitslosenkasse ein.

Reichen Sie den Antrag ein

Per Post

Öffentliche Arbeitslosenkasse Basel-Stadt Utengasse 36 Postfach 4002 Basel

Persönlich am Schalter

Utengasse 36 Postfach 4002 Basel

Die Arbeitslosenkasse informiert Sie, wenn Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

Alle Formulare finden Sie auch hier.


Schritt 3: Habe ich Anspruch? Wie viel bekomme ich ausbezahlt?

Sobald die Unterlagen vollständig sind, prüft die Arbeitslosenkasse Ihren Anspruch. Die Antwort bekommen Sie per Post. 

Mehr Informationen zur Höhe und Dauer des Anspruchs finden Sie hier.


Schritt 4: Monatliche Auszahlung

Reichen Sie das Formular «Angaben der versicherten Person» jeden Monat ein, damit wir den monatlichen Anspruch prüfen können. Dieses Formular wird für die gesamte Schweiz durch das SECO aus Bern verschickt. Sie bekommen es jeden Monat zwischen dem 20. und 25. per Post.

Wenn Sie das Formular online einreichen, kann die Arbeitslosenkasse Ihre Auszahlung schneller ausführen. Dafür brauchen Sie ein persönliches Login auf arbeit.swiss. Bei der Registrierung hilft Ihnen Ihre Personalberaterin oder Ihr Personalberater beim RAV gerne weiter.

Wenn Sie das Formular bis zum 25. des Monats nicht bekommen und keinen Online-Zugang haben, kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson beim RAV.

Hinweise für eine schnelle Auszahlung

Wichtig: Wenn die Unterlagen nicht vollständig sind, kann keine Abrechnung erfolgen.


Schritt 5: Abrechnung der Arbeitslosenentschädigung

Zu jeder Auszahlung erhalten Sie per Post eine Abrechnung.

Am Anfang jedes Jahres erhalten Sie zudem einen Lohnausweis über die Auszahlungen des letzten Jahres, den Sie für Ihre Steuererklärung benötigen.


Info-Filme Arbeitslosenentschädigung

Wann kann ich Arbeitslosenentschädigung bekommen?

© vak-acc

Wie wird meine Arbeitslosenentschädigung berechnet?

© vak-acc

Wie lange bekomme ich Arbeitslosenentschädigung?

© vak-acc

Was ist «Angaben der versicherten Person (AVP)»?

© vac-acc

Weitere Informationen & Rechtliche Grundlagen


Kontakt

Öffentliche Arbeitslosenkasse (OeAK)

Utengasse 36
4058 Basel

Für dieses Thema zuständig

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