Arbeitslosenentschädigung
Wir sorgen für einen angemessenen Erwerbsersatz während der Suche nach einer neuen Stelle. Die von Ihnen ausgewählte Arbeitslosenkasse richtet die Entschädigung in Form von Taggeldern aus. Dazu müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
Tage der Offenen Tür: 4. und 5. April
Bitte beachten Sie, dass wir am 4. und 5. April 2025 die Tage der Offenen Tür feiern. Sie sind herzlich eingeladen hinter die Kulissen des AWA zu blicken. An diesen Tagen findet kein Regelbetrieb statt. Am 7. April sind wir wieder für Ihre Anliegen da.
Sie sind herzlich eingeladen! Am 4. und 5. April öffnet das AWA seine Türen für Sie. Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich von unserem frisch renovierten Gebäude an der Utengasse 36 im Kleinbasel begeistern. Kulinarische Köstlichkeiten sind erhältlich. Erhalten Sie einen exklusiven Blick hinter die Kulissen des Arbeitsamts und nehmen Sie an Führungen durch das Gebäude teil. Nutzen Sie zudem die Gelegenheit für einen „Bewerbungscheck“ und bringen Sie Ihre aktuellen Bewerbungsunterlagen mit. Wir freuen uns auf Ihren Besuch., basic_html
Arbeitslos - was tun?

Schritt 1: RAV-Anmeldung und Wahl der Arbeitslosenkasse
Melden Sie sich nach einer Kündigung so früh wie möglich, spätestens aber am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an. Die Taggelder werden frühestens ab dem Tag der Anmeldung beim RAV berechnet.
Schritt 2: Antrag auf Arbeitslosenentschädigung
Das RAV schickt Ihnen die Formulare, mit denen Sie bei der Arbeitslosenkasse einen Antrag auf Arbeitslosenentschädigung stellen können.
Antrag auf Arbeitslosenentschädigung
Antrag auf Arbeitslosenentschädigung (Startet einen Download)Füllen Sie bitte den Antrag auf Arbeitslosenentschädigung aus und reichen Sie diesen mit allen weiteren Unterlagen bei der Arbeitslosenkasse ein.
Reichen Sie den Antrag ein
Per Mail
Per Post
Persönlich am Schalter
Die Arbeitslosenkasse informiert Sie, wenn Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Alle Formulare finden Sie auch hier.
Schritt 3: Habe ich Anspruch? Wie viel bekomme ich ausbezahlt?
Sobald die Unterlagen vollständig sind, prüft die Arbeitslosenkasse Ihren Anspruch. Die Antwort bekommen Sie per Post.
Mehr Informationen zur Höhe und Dauer des Anspruchs finden Sie hier.
Schritt 4: Monatliche Auszahlung
Reichen Sie das Formular «Angaben der versicherten Person» jeden Monat ein, damit wir den monatlichen Anspruch prüfen können. Dieses Formular wird für die gesamte Schweiz durch das SECO aus Bern verschickt. Sie bekommen es jeden Monat zwischen dem 20. und 25. per Post.
Wenn Sie das Formular online einreichen, kann die Arbeitslosenkasse Ihre Auszahlung schneller ausführen. Dafür brauchen Sie ein persönliches Login auf arbeit.swiss. Bei der Registrierung hilft Ihnen Ihre Personalberaterin oder Ihr Personalberater beim RAV gerne weiter.
Wenn Sie das Formular bis zum 25. des Monats nicht bekommen und keinen Online-Zugang haben, kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson beim RAV.
Wichtig: Wenn die Unterlagen nicht vollständig sind, kann keine Abrechnung erfolgen.
Schritt 5: Abrechnung der Arbeitslosenentschädigung
Zu jeder Auszahlung erhalten Sie per Post eine Abrechnung.
Am Anfang jedes Jahres erhalten Sie zudem einen Lohnausweis über die Auszahlungen des letzten Jahres, den Sie für Ihre Steuererklärung benötigen.