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Prämienverbilligung beantragen

Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen. Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden mit Prämienverbilligung unterstützt.

Wie können Sie sich anmelden?

Die Anmeldung für Prämienverbilligung machen Sie grundsätzlich in dem Kanton, in dem Sie ihren Wohnsitz am 01. Januar des Jahres haben. Wenn Ihr Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt ist, sind Sie bei uns am Amt für Sozialbeiträge an der richtigen Stelle.

Ihre Anmeldung in 4 Schritten

  1. Laden Sie das Antragsformular herunter.
     
  2. Füllen Sie das Formular online am PC aus oder drucken Sie es aus, um Ihren Antrag auf Papier zu stellen.
     
  3. Legen Sie für Ihren Antrag zur Prämienverbilligung die im "Merkblatt Prämienverbilligung" aufgeführten Unterlagen bei.
  4. Drucken Sie das Gesuch aus und unterschreiben Sie es. Senden Sie die ausgefüllte Anmeldung mit den Kopien Ihrer Unterlagen an folgende Adresse:

    Amt für Sozialbeiträge
    Leistungen / Prämienverbilligung
    Grenzacherstrasse 62  
    Postfach
    4005 Basel

Alle Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. 

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen? 

Brauchen Sie Hilfe für die Anmeldung oder haben Sie keinen Drucker oder Internetzugang? Melden Sie sich gerne bei uns!

Was passiert mit Ihrer Antrag?

  • Eine Fachperson des Amtes für Sozialbeiträge prüft den Antrag, sobald dieser eingegangen ist.
  • Sind die beigelegten Unterlagen vollständig, beträgt die Bearbeitungszeit ca. 2 Monate.
  • Fehlen Unterlagen, kontaktieren wir Sie. 
  • Nach dem Entscheid erhalten Sie eine schriftliche Zusage oder Absage.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Um sich für die Prämienverbilligung anzumelden, müssen Sie über Ihre finanzielle Situation Auskunft geben und Belege dazu einreichen:

  1. Höhe der Krankenkassenprämie: 
    Versicherungspolicen aller Personen der wirtschaftlichen Haushaltseinheiten
  2. Angaben über das Einkommen: 
    Arbeitsvertrag, Lohn-/Taggeldabrechnungen der letzten 3 Monate, Rentenbescheide, Unterlagen zu Vermögenserträgen und andere
  3. Angaben über Ihr Vermögen: 
    Bank-/Postkontoauszüge / Wertschriften, Liegenschaften usw.
  4. Falls Sie Kinder bis zum Alter von 25 Jahren in Erstausbildung haben: 
    Ausbildungsnachweis für Kinder im Alter von 18 bis 25 Jahren in Erstausbildung, Stipendienbelege und andere
  5. Falls eine Trennung/Scheidung bei Ihnen besteht: Unterhaltsvereinbarung und Zahlungsbelege, Regelung des Sorgerechts

Alle Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. 

Wichtig zu wissen

  • Grundsätzlich nutzen wir Ihre letzte Steuerveranlagung als Berechnungsgrundlage zu Ihrem Antrag.
  • Weicht Ihr aktuelles Einkommen oder Vermögen um mindestens 20% von den Beträgen in der letzten Steuerveranlagung ab, legen Sie dem Antrag zusätzlich aktuelle Einkommensnachweise bei.

Zusage: was tun?

  • Nach etwa 2 Monaten erhalten Sie eine schriftliche Zusage mit dem Betrag Ihrer Prämienverbilligung. Die Verfügung gilt ab dem Folgemonat der Antragsstellung.
  • Der Betrag der Prämienverbilligung wird direkt an Ihre Krankenversicherung ausgezahlt und von ihrer Prämienrechnung abgezogen.
  • Sie brauchen in den folgenden Jahren keinen weiteren Antrag zu stellen.
  • Änderungen an Ihrer finanziellen Situation +/- 20% sowie Krankenkassenwechsel melden Sie uns bitte sofort.
    • Sinkt Ihr Haushaltseinkommen um 20% während mindestens 3 Monaten, haben Sie ab dem vierten Monat (seit der Veränderung) Anspruch auf eine höhere Prämienverbilligung.
    • Steigen Ihre Einkünfte um mehr als 20% und die Meldung erfolgt zu spät (Verletzung der Meldepflicht) müssen Sie Prämienbeiträge zurückzahlen und es wird eine Gebühr erhoben.

Melden Sie Ihre aktuelle Situation bitte schriftlich per E-Mail oder per Brief. Legen Sie allfällige Nachweise in Kopie bei.

Wichtig zu wissen

Als Beziehende von Prämienverbilligungen haben Sie automatisch Anspruch auf weitere Vergünstigungen rund um

  • Schule & Betreuung,
  • Freizeit & Bildung sowie
  • Leistungen von Gesundheitsdiensten.
Liste Vergünstigungen für Prämienverbilligungsbezüger:Innen (Startet einen Download)

Absage: wie weiter?

Wird Ihr Antrag abgelehnt, kann es an mehreren Gründen liegen:

  • Ihr Haushalts-Einkommen inkl. Zuschlag aufgrund Ihres Vermögens ist zu hoch.
  • Sie gehören rechnerisch noch zum Haushalt Ihrer Eltern.
  • Sie sind im laufenden Jahr erst in den Kanton Basel-Stadt gezogen. Stellen Sie Ihren Antrag erneut im November/Dezember für das Folgejahr. 

Sparmöglichkeit / Sparpotential

Auch ohne Prämienverbilligung können Sie Ihre Krankenkassenprämien tief halten.

  • Vergleich der Versicherungsprämien bis 18%
  • Ausschluss der Unfalldeckung (Nicht-Berufs-Unfall) für Erwerbstätige mit UVG-Versicherung bis 8%
  • Wahl einer erhöhten Franchise bis 1'540 Franken
  • HMO/Hausarztmodell bis 20%

Vergleichen Sie verschiedene Krankenkassen

Ein Prämienvergleich zwischen den verschiedenen Krankenversicherern lohnt sich. In der Grundversicherung decken alle Anbieter die gleichen Leistungen ab, auch wenn die Prämien unterschiedlich sind.

Nutzen Sie dazu den Prämienrechner des BAG.

Bei der bestehenden Krankenkasse sparen

Die Franchise ist ein fester Beitrag, den eine versicherte Person an allfällige Behandlungskosten dazu zahlt. Sind Sie weitgehend gesund, können Sie mit einer hohen Franchise viel Geld sparen. Legen Sie sich bei der Arztwahl mit einem HMO- oder Hausarztmodell stärker fest, senken die Krankenversicherer ebenfalls Ihre Prämien. Prüfen Sie auch, ob Sie eine Unfalldeckung bei Ihrer Krankenkasse überhaupt benötigen. Allenfalls sind Sie bereits über Ihren Arbeitgeber versichert. (> 8 Arbeitsstunden pro Woche).


Wir sind für Sie da.

Uns ist es ein Anliegen, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Sie dürfen sich gerne mit Ihren Fragen bei uns melden. 

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns oder kommen Sie vorbei.

Amt für Sozialbeiträge

Öffnungszeiten Montag, Mittwoch, Freitag: 08:30 - 11:30 Uhr | 14:00 - 16:30 Uhr Dienstag: 08:30 - 11:30 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 11:30 Uhr | 14:00 - 17:30 Uhr
Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Amt für Sozialbeiträge

Prämienverbilligung
Grenzacherstrasse 62
4058 Basel

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