Grillieren
Die Basler Parkanlagen sind beliebt und werden vielfältig genutzt. Damit andere Parkbesuchende nicht gestört und die Grünflächen nicht beschädigt werden, wurden die fünf Grill-Regeln eingeführt. Die Regeln zeigen auf, wie rücksichtsvolles und schadenfreies Grillen möglich ist.
Die fünf Grill-Regeln
- Vermeiden Sie Brandschäden. Kurzbeinige Grills und Einweggrills gehören auf befestigten, hitzeverträglichen Untergrund wie Steine oder Wege. Steht Ihr Grill auf Rasen oder Asphaltbelag, muss die Grillschale mindestens 30 cm vom Boden entfernt sein. Wenn Sie am Rheinbord grillen, achten Sie bitte darauf, dass Naturstein- und Asphaltbeläge durch die Hitzeeinwirkung nicht beschädigt und nicht durch Fett verschmutzt werden. Offene Feuer sind nicht erlaubt.
- Behalten Sie Ihren heissen Grill stets im Auge. Achten Sie auf spielende Kinder und Passanten. Platzieren Sie Ihren Grill so, dass Sie niemanden behindern.
- Halten Sie Abstand zu Bäumen und Sträuchern. Lassen Sie zwischen Grill und Bäumen sowie Sträuchern immer einen Abstand zur Seite und nach oben von mindestens 3 Meter.
- Lassen Sie die Asche erkalten. Lassen Sie die Glut auskühlen oder löschen Sie sie mit Wasser, bevor sie sie im Abfallkübel entsorgen.
- Denken Sie an die anderen. Denn Sie sind nicht alleine. Vermeiden Sie übermässigen Lärm und Rauch – gekonnt befeuerte Grills stinken weniger. Deponieren Sie Ihren Abfall in einem öffentlichen Abfalleimer und entsorgen Sie bitte Glas und Büchsen bei der nächsten Recycling-Station.
Richtig anfeuern im Freien
Tipps und Tricks, damit das Feuermachen gut gelingt.
Flyer zum Herunterladen
Sandra Lorenzini
Projektleitung Grünflächenschutz Veranstaltungen & Baumpatenschaften
+41 61 267 00 74sandra.lorenzini@bs.ch