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Lernfahrausweis beantragen

Sie möchten ein Auto oder Motorrad lenken und streben die Fahrprüfung an. Für die Zeit des Lernens benötigen Sie einen Lernfahrausweis. Hier finden Sie die Gesuchsformulare und wie Sie den Führerausweis erlangen.

Wann braucht es einen Lernfahrausweis?

Vor dem ersten Fahrversuch oder der ersten Fahrstunde müssen Sie im Besitz eines Lernfahrausweises der entsprechenden Fahrzeugart sein.

Überblick über die Ausweiskategorien

Welchen Führerausweis braucht es für welche Fahrzeugart? Unter www.fuehrerausweise.ch finden Sie zu allen Kategorien eine kurze Beschreibung plus die Voraussetzungen zum Erwerb des Führerausweises in der jeweiligen Kategorie. Ebenfalls hilfreiche Informationen bezüglich Motorradkategorien finden Sie unter www.motorradausweis.ch.

Wie gelange ich zu einem Lernfahrausweis und was ist zu beachten?

Wer einen Lernausweis beantragen möchte, muss zuerst einen Nothilfekurs absolvieren und das Sehvermögen prüfen lassen. Mit der Kursbestätigung und den Resultaten des Sehtests kann ein Gesuch für die Erteilung eines Lernfahrausweises gestellt werden.

Das Gesuch kann frühestens 6 Wochen vor Erreichen des Mindestalters eingereicht werden. 

Die Motorfahrzeugkontrolle bietet kein Lernmaterial an. Bitte informieren Sie sich über geeignete Literatur während den Fahrstunden, online oder im Fachhandel.

Informieren Sie sich für Lern- und Prüfungsfahrten über den Einsatz der elektrischen Handbremse.

Schritt für Schritt zum Lernfahrausweis

Hier finden Sie detaillierte Ausführungen zum Lernfahrausweis:

Nothilfekurs

Wer einen Lernausweis beantragen möchte, muss zuerst einen Nothilfekurs absolvieren. Der Nothilfekurs vermittelt Ihnen die Fähigkeiten und Kenntnisse, in kritischen Situationen lebensrettende Massnahmen zu ergreifen. 

Im Kurs werden durch eine Kombination aus Theorie und Praxis realistische Szenarien von Verkehrsunfällen und medizinischen Notfällen nachgestellt. Für die Teilnahme an einem Kurs sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Der Kurs erstreckt sich über insgesamt 10 Stunden.

Am Ende des Kurses erhalten die Teilnehmenden ein Kurszertifikat, das 6 Jahre gültig ist. 

Die Kurse werden von privaten Anbietern organisiert. Bitte achten Sie darauf, dass der Anbieter vom ASTRA anerkannt ist.

Sehtest

Um einen Lernfahrausweis zu beantragen, muss vorab das Sehvermögen (ohne Brille/Linsen) getestet werden. Lassen Sie Ihre Sehwerte durch in der Schweiz zugelassene Optiker, Optometristen oder Augenärzte überprüfen. Gehen Sie wie folgt vor:

  • Bringen Sie zum Sehtest das ausgefüllte und unterschriebene Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises (siehe oben) sowie die Identitätskarte, den Pass oder den Ausländerausweis – alles im Original – mit
  • Machen Sie den Sehtest. Wichtig sind die unkorrigierten Werte.  
  • Die Ergebnisse werden direkt auf dem Gesuchsformular vermerkt und vom Optiker respektive von der Optikerin, dem Optometrist respektive der Optometristin oder dem Augenarzt respektive der Augenärztin bestätigt

Die Kosten für den Sehtest tragen Sie selbst. Brillenpässe/-rezepte sind nicht als Sehtest anerkannt. Der Sehtest darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht mehr als 24 Monate zurückliegen. Sollten Sie bereits im Besitz eines schweizerischen gültigen Führer- oder Lernfahrausweises sein, entfällt der Sehtest.

Das Gesuch richtig ausfüllen

  • Füllen Sie Ihre Personalien im Gesuchsformular ein. Sie können dies handschriftlich tun oder das Gesuchsformular online ausfüllen und dann ausdrucken.
  • Kreuzen Sie die gewünschte Führerausweiskategorie an.
  • Sämtliche Gesundheitsfragen sind vollständig und wahrheitsgetreu (einzeln ankreuzen) zu beantworten. Dies gilt auch für die Fragen zu den bisherigen (schweizerischen und ausländischen) Ausweisen und Massnahmen sowie Minderjährigkeit und Beistandschaft (inkl. Personalien und Unterschrift). Personen ab dem 75. Altersjahr müssen sich einer verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung der Stufe 3 unterziehen. 
  • Lassen Sie Ihre Sehwerte durch eine/n in der Schweiz zugelassenen Optiker/in, Optometrist/in oder Augenarzt/-ärztin überprüfen. Wichtig sind die unkorrigierten Werte.
  • Unterschreiben Sie im dafür vorgesehenen Unterschriftsfeld. Achten Sie darauf, dass die Aussenlinien nicht berührt oder überschritten werden, da Ihre Unterschrift eingescannt und auf Ihrem zukünftigen Führerausweis abgedruckt wird.
  • Unterschreiben Sie zusätzlich am Ende des Formulars und bestätigen Sie damit die Richtigkeit aller gemachten Angaben.
  • Möchten Sie die Fahrprüfung in einem anderen Kanton ablegen, finden Sie hier das Gesuch für die ausserkantonale Bewilligung.

Das Gesuch einreichen

Wird das Gesuch erstmals eingereicht, müssen Sie persönlich bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt in der Clarastrasse 38 im 2. Stock am Schalter vorsprechen. 

Wer bereits im Besitz eines Lernfahr- oder Führerausweises ist und eine weitere Kategorie erwerben möchte, kann das Lernfahrgesuch online (Verlinkung zum Gesuch) ausfüllen oder per Post zustellen.

Erforderliche Unterlagen:

  • ID/Pass/Aufenthaltsbewilligung (bis zum Erhalt des Schweizer Führerausweises sind neue Bewilligungen unaufgefordert an die MFK zu senden)
  • vollständig und richtig ausgefüllte Gesuchsformular um Erteilung eines Lernfahrausweises (inkl. Bestätigung Sehtest – soweit erforderlich)
  • Ein aktuelles, farbiges Passfoto in der Grösse 35x45 mm; frontale Aufnahme ohne Kopfbedeckung und mit neutralem Hintergrund (keine digitalen Daten)
  • Ihr offizieller Ausweis (Identitätskarte/Pass/Ausländerausweis) im Original 
  • Original-Nothelferausweis (nicht älter als 6 Jahre)

Gebühren

50.– Franken für die Gesuchseröffnung

40.– Franken pro Lernfahrausweis

75.– Franken für den ersten Führerausweis im Kreditkartenformat (danach sowie Kategorie M: 40.– Franken)

Änderungen vorbehalten. Die Bezahlung erfolgt über eine Rechnung, die wir Ihnen im Anschluss zustellen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Persönliches Vorsprechen bei Erstgesuch

Bringen Sie das Gesuch inklusive allen erforderlichen Unterlagen beim ersten Mal persönlich an den Schaltern der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt in der Clarastrasse 38 im 2. Stock. Beim zweiten Gesuch sollte das Gesuch per Post eingereicht werden.

Das Team der Motorfahrzeugkontrolle ist während der Schalteröffnungszeiten von Montag und Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und Donnerstag von 13.30 bis 16.00 Uhr für Sie da. Bitte beachten Sie, dass bei einer persönlichen Abgabe mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Kantonspolizei Basel-Stadt

Motorfahrzeugkontrolle
Clarastrasse 38
Postfach
4005 Basel

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