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Ärztinnen- und Ärzteparkkarte

Zum Bezug von Ärztinnen- und Ärzteparkkarten berechtigt sind praktizierende Ärztinnen und Ärzte, die regelmässig Pikettdienste oder Hausbesuche bei im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Patientinnen oder Patienten vornehmen.

Ärztinnen- und Ärzteparkkarte beantragen

Die Ärztinnen- und Ärzteparkkarte gilt nur für ein auf den Namen und die Adresse der Ärztin oder des Arztes bzw. auf die Praxis eingelöstes Fahrzeug und darf nur von der Ärztin oder dem Arzt im Pikettdienst oder während des Hausbesuches am Einsatzort verwendet werden.

Der Gültigkeitsbeginn (Kalendertag) kann frei gewählt werden. Die Bearbeitungszeit und der Erhalt der Parkkarte betragen etwa 3 bis 5 Arbeitstage.

Parkmöglichkeit mit der Ärztinnen- und Ärzteparkkarte

Während des Pikettdienstes sowie für die Dauer eines Patientinnen- oder Patientenbesuches ausserhalb der eigenen Arztpraxis ist das Parkieren mit einer Ärztinnen- und Ärzteparkkarte im ganzen Kantonsgebiet wie folgt erlaubt, wobei der Beginn der Parkzeit in allen Fällen mit der Parkscheibe anzuzeigen ist:

  • in allen blauen Zonen für maximal zwei Stunden
  • auf gebührenfreien signalisierten oder markierten Parkflächen, welche ein Parkieren von 90 Minuten und länger zulassen, für maximal zwei Stunden
  • auf Parkflächen für das Parkieren gegen Gebühr, welche ein Parkieren von 90 Minuten und länger zulassen, für maximal zwei Stunden
  • in Parkverbotszonen, in denen das Parkieren nicht aufgrund bundesrechtlicher Vorschriften verboten ist, für maximal eine Stunde.

Gültigkeit

Die Ärztinnen- und Ärzteparkkarte ist maximal ein Jahr gültig. Sie kann auch für eine kürzere Zeit erworben werden.

Der Starttag kann frei gewählt werden. Bestellen Sie die Karte online, dauert die Bearbeitung und Lieferung etwa 3 bis 5 Arbeitstage. Die Gültigkeit beginnt automatisch angepasst an das Bestelldatum.

Auch bei der Verlängerung einer Jahreskarte beträgt die Bearbeitungszeit etwa 3 bis 5 Arbeitstage.

Gebühren

Die Ärztinnen- und Ärzteparkkarte kann sowohl für ein Jahr als auch monatlich bezogen werden.

Jahresgebühr

Die Jahresgebühr beträgt Fr. 200.–.

Monatsgebühr

Die Monatsgebühr beträgt

  • Fr. 35.– für den ersten Monat*
  • Fr. 15.– für jeden Folgemonat

Für jede neu ausgestellte Ärztinnen- und Ärzteparkkarte  wird eine Bearbeitungsgebühr von 20.– Franken erhoben.

Korrektes Anbringen der Parkkarte

Die Parkkarte muss gut sichtbar hinter der Frontscheibe angebracht werden.

Bei Verlust der Parkkarte kann der Fahrzeughalter respektive die Fahrzeughalterin mit einer Verlusterklärung ein Duplikat beantragen.

Rückgabe/Umtausch der Parkkarte

Bei Rückgabe der Parkkarte wird die Nutzungsgebühr für ganze, nicht beanspruchte Monate abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20.– Franken zurückerstattet. Massgebend für die Berechnung ist das Rückgabedatum der Parkkarte.

Kontakt

Bei Fragen oder für weitere Informationen steht Ihnen das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt während der Schalter- und Telefonöffnungszeiten persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei einer persönlichen Abgabe mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.

Schalteröffnungszeiten: Montag und Mittwoch 8.00 – 12.00 und 13.30 – 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag 8.00 – 13.00 Uhr, Donnerstag 13.30 – 16.00 Uhr
Telefonöffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 9.00 – 11.00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14.00 – 16.00 Uhr

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Kantonspolizei Basel-Stadt

Motorfahrzeugkontrolle
Clarastrasse 38
Postfach
4005 Basel

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