Behindertenparkkarte
Die Behindertenparkkarte bietet gehbehinderten Personen wesentliche Erleichterungen bei der Parkplatzsuche. Sie stellt spezielle Parkmöglichkeiten und flexible Parkzeiten in der gesamten Stadt Basel und darüber hinaus bereit.
Berechtigung für eine Behindertenparkkarte
Die Behindertenparkkarte steht Personen mit einer Gehbehinderung zur Verfügung und erlaubt das Parkieren auf Behinderten-Parkfeldern.
Eine erhebliche Gehbehinderung bedeutet, dass eine Person dauerhaft oder vorübergehend für mindestens 6 Monate nur bis zu 200 Meter zu Fuss gehen kann oder Hilfe durch eine Begleitperson oder spezielle Hilfsmittel benötigt. Diese Behinderung kann durch Probleme im Bewegungsapparat der Beine (direkte Gehbehinderung) oder im Atem- und Kreislaufsystem (indirekte Gehbehinderung) verursacht sein. Der Arzt muss die Art der Gehbehinderung mit einem speziellen Fragebogen bestätigen. Die Behörde kann zusätzlich ein ärztliches Zeugnis eines Vertrauensarztes verlangen.
Die Fahrfähigkeit von behinderten Fahrerinnen und Fahrern kann von der Verkehrszulassungsbehörde überprüft werden.
Gültigkeit
Die Parkkarte ist für ein Jahr gültig. Bei schwerbehinderten Personen mit einem konstanten Beschwerdebild kann sie bis zu 5 Jahre gültig sein. Die Karte wird auf Antrag erneuert.
Die Parkkarte wird auf eine Person oder auf eine Organisation ausgestellt und ist nicht übertragbar.
Einsatz der Parkkarte
Die Parkierungserleichterungen gelten nur, wenn in zumutbarer Gehdistanz keine freien Parkplätze zur allgemeinen Nutzung verfügbar sind, auch wenn diese gebührenpflichtig sind. Die Bedürfnisse des Güterumschlags sind bei der Nutzung der Erleichterungen zu berücksichtigen.
Merkblatt zur Behindertenparkkarte
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt für Inhaber und Inhaberinnen einer Sonderparkbewilligung für gehbehinderte Personen.
Bewilligungsverfahren
Für gehbehinderte Personen: Das Gesuch und der Fragebogen für den Arzt können bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt angefordert werden. Die Bearbeitung kostet 30.– Franken. Für die Erneuerung der Bewilligung ist ein neues schriftliches Gesuch erforderlich. Bei Inhabern eines Führerausweises kann die Fahreignung überprüft werden, was kostenpflichtig ist und zu Einschränkungen des Führerausweises führen kann. Bei einer temporären Behinderung muss dem Gesuch ein Arztzeugnis beigefügt werden, das nicht älter als 4 Wochen ist. Der Anspruch besteht ab einer Behinderung von mindestens 6 Monaten.
Für Organisationen: Das Gesuch kann bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt angefordert und schriftlich mit dem Nachweis des häufigen Transports gehbehinderter Personen eingereicht werden. Die jährliche Erneuerung der Bewilligung erfordert ein neues Gesuch.
Geografische Gültigkeit
Die Parkkarte gilt in der ganzen Schweiz und in den Ländern, die der Empfehlung der Europäischen Transportministerkonferenz (CEMT) angeschlossen sind. Die Anerkennung der Parkkarten von Organisationen, die gehbehinderte Personen transportieren, obliegt im Ausland der Beurteilung des jeweiligen Staates.
Sanktionen
Der Missbrauch der Parkkarte sowie die Missachtung der Richtlinien kann je nach Schwere des Falles zu einer Geldstrafe, Verwarnung oder dem Entzug der Parkkarte führen. Verwarnungen und Entzüge werden von der ausstellenden Behörde aufgrund eigener Feststellungen oder eines Rapports der Kontrollorgane ausgesprochen. Eine neue Karte kann frühestens nach einem Jahr auf dieselbe Person ausgestellt werden.
Standorte Behindertenparkfelder in Basel
Auf dem Stadtplan von Basel können Sie die verfügbaren Behindertenparkplätze anzeigen lassen.
Kontakt
Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte nachstehendes Kontaktformular.
Das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen während der Schalter- und Telefonöffnungszeiten auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein.
Verkehrszulassungen
Öffnungszeiten
Telefonöffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 09:00 Uhr - 11:00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schalteröffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr