Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Spitexparkkarte

Die Spitexparkkarte erleichtert das Parken für Angestellte von spitalexternen Pflege-, Betreuungs- und Haushaltsunterstützungsdiensten während des Pikettdienstes.

Berechtigung für eine Spitexparkkarte

Die Spitexparkkarte gilt nur für einen auf den Namen und die Adresse der Dienstleisterin, des Dienstleisters oder der Institution eingelöstes Fahrzeug und darf nur während des Pikettdienstes oder Hausbesuches am Einsatzort verwendet werden.

Zum Bezug von Spitexparkkarten berechtigt sind:

  • Spitalexterne Pflege-, Betreuungs- und Haushaltsunterstützungsdienste für ihr Fachpersonal mit regelmässigen Dienstleistungen im Kanton Basel-Stadt 
  • Freiberufliche Spitexdienstleisterinnen bzw. -dienstleister (mit Berufsbewilligung und Konkordatsnummer) für regelmässige Dienstleistungen im Kanton Basel-Stadt 
  • Pflege-, betreuungs- oder unterstützungsbedürftige Personen, die polizeilich im Kanton Basel-Stadt gemeldet sind, für ihr von der Invalidenversicherung oder Krankenkasse bzw. einer öffentlichen Amtsstelle bezahltes Personal
  • Freiberufliche Geburtshelferinnen bzw. -helfer (Hebammen mit Berufsbewilligung), die regelmässig im Kanton Basel-Stadt bei Hausgeburten und der Wochenbettnachsorge Hilfe leisten

Parkmöglichkeiten mit der Spitexparkkarte

Während des Pikettdienstes sowie für die Dauer des Dienstleistungseinsatzes ist das Parken mit einer Spitexparkkarte im gesamten Kantonsgebiet erlaubt:

  • In allen blauen Zonen 
  • Auf gebührenfreien, signalisierten oder markierten Parkflächen, die ein Parken von 90 Minuten und länger erlauben
  • Auf gebührenpflichtigen Parkflächen, die ein Parken von 90 Minuten und länger erlauben
  • In Parkverbotszonen, in denen das Parken nicht aufgrund bundesrechtlicher Vorschriften verboten ist, für maximal vier Stunden. Der Beginn der Parkzeit muss mit der Parkscheibe angezeigt werden.

Der Starttag der Bewilligung kann frei gewählt werden. Die Bearbeitungszeit und der Erhalt der Parkkarte betragen etwa 3 bis 5 Arbeitstage.

Gültigkeit

Die Spitexparkkarte ist maximal ein Jahr gültig. Sie kann auch für eine kürzere Zeit erworben werden.

Der Starttag kann frei gewählt werden. Bestellen Sie die Karte online, dauert die Bearbeitung und Lieferung etwa 3 bis 5 Arbeitstage. Die Gültigkeit beginnt automatisch angepasst an das Bestelldatum.

Auch bei der Verlängerung einer Jahreskarte beträgt die Bearbeitungszeit etwa 3 bis 5 Arbeitstage.

Gebühren

Die Spitexparkkarte kann sowohl für ein Jahr als auch monatlich bezogen werden.

Jahresgebühr

  • Fr. 200.–

Monatsgebühr

  • Fr. 35.– für den ersten Monat
  • Fr. 15.– für jeden Folgemonat

Für jede neu ausgestellte Spitexparkkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von 20.– Franken erhoben.

Korrektes Anbringen der Parkkarte

Die Parkkarte muss gut sichtbar hinter der Frontscheibe angebracht werden.

Bei Verlust der Parkkarte kann der Fahrzeughalter respektive die Fahrzeughalterin mit einer Verlusterklärung ein Duplikat beantragen.

Rückgabe/Umtausch der Parkkarte

Bei Rückgabe der Parkkarte wird die Nutzungsgebühr für ganze, nicht beanspruchte Monate abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20.– Franken zurückerstattet. Massgebend für die Berechnung ist das Rückgabedatum der Parkkarte.

Übertragung einer Spitexparkkarte für Ersatzfahrzeug

Sollten Sie das Fahrzeug, für welches eine Spitexparkkarte ausgestellt ist, infolge Reparatur oder Servicearbeiten nicht nutzen können, können Sie die Karte für maximal 10 Tage auf ein Ersatzfahrzeug übertragen

Formular Ersatzfahrzeug Spitexparkkarte (Startet einen Download)

Kontakt

Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte nachstehendes Kontaktformular. 

Das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen während der Schalter- und Telefonöffnungszeiten auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein.

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Verkehrszulassungen

Clarastrasse 38
4058 Basel

Öffnungszeiten

Telefonöffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 09:00 Uhr - 11:00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Schalteröffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Für dieses Thema zuständig

Inhalt aktualisiert

Nicht was Sie suchen?