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Zufahrt Innenstadt

Die Kernzone der Innenstadt von Basel ist motorfahrzeugfrei. Sie umfasst Fussgängerzonen, Begegnungszonen sowie Achsen des öffentlichen Verkehrs mit Tempo 30. In der Kernzone sind das Parkieren von Motorfahrzeugen sowie reine Durchfahrten nicht erlaubt. Die Zufahrt in die Kernzone ist für den Motorfahrzeug-Verkehr eingeschränkt. Auf dieser Seite erhalten Personen, die in die Kernzone fahren müssen (z.B. Anwohnende, Gütertransporte) alle Informationen zu den geltenden Regeln.

Regeln für die Zufahrt zur Kernzone Innenstadt

Der Güterumschlag ist von Montag bis Samstag von 5.00 Uhr bis 11.00 Uhr für alle Personen möglich. Das bedeutet, dass Lieferungen und andere Arten von Gütertransporten in diesem Zeitraum ohne Bewilligung durchgeführt werden können.

Ausserhalb der Güterumschlagszeiten gelten folgende Ausnahmen für die bewilligungsfreie Zufahrt:

  • Öffentliche Dienste: Diese können im Rahmen ihres Auftrages die Kernzone befahren.
  • Taxis: Sie dürfen zum Bringen und Abholen von Fahrgästen im Rahmen von Bestellfahrten in die Kernzone fahren. Ebenso dürfen sie zu den Taxistandplätzen in der Kernzone fahren. 
  • Hotels: Übernachtungsgäste können jederzeit zu den Hotels in der Kernzone fahren.
  • Personen mit einer Behinderten-Parkkarte: Personen mit einer entsprechenden Parkkarte dürfen zu den Behinderten-Parkplätzen in der Kernzone fahren und dort parkieren.
  • Bringen und Abholen von Personen: Das Bringen und Abholen von gebrechlichen oder gehbehinderten Personen sowie Kleinkindern (0-5 Jahre) ist erlaubt.
  • Offizielle Einladung der Staatskanzlei: Bei einer offiziellen Einladung durch die Staatskanzlei darf die Kernzone befahren werden.
  • Bewilligung gemäss Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel: Besitzer dieser Bewilligung dürfen die Kernzone befahren.

Anwohnerschaft

Für Personen und Unternehmen, die in der Kernzohne wohnhaft oder geschäftstätig sind, gelten folgende Ausnahmen vom Fahrverbot zum Güterumschlag sowie zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen:

  • Montag bis Freitag: 20.00 Uhr bis 11.00 Uhr des folgenden Tages
  • Samstag, 20.00 Uhr bis Montag, 11.00 Uhr 

Personen, die in der Kernzone wohnen, erhalten für Zufahrten zum Güterumschlag ausserhalb der oben aufgeführten Zeiten eine gebührenfreie Dauerberechtigung für die Dauer von höchstens zwölf Monaten. 

Unternehmen ohne privaten Abstellplatz erhalten für regelmässige Zufahrten zum Bringen und Abholen von rasch verderblichen Waren eine gebührenfreie Dauerberechtigung für die Dauer von höchstens zwölf Monaten. 

Zufahrtsbewilligungen

Alle weiteren Zufahrten sind bewilligungspflichtig. Es werden Dauer- und Kurzbewilligungen erteilt. 

Geltungsbereich

Auf der Karte zeigt die orange Markierung, welche Strassen die Kernzone Innenstadt umfasst. Die blauen Markierungen kennzeichnen Fussgängerzonen.

Kontakt

Bei Fragen oder für weitere Informationen steht Ihnen das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt während der Schalter- und Telefonöffnungszeiten persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei einer persönlichen Abgabe mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.

Schalteröffnungszeiten: Montag und Mittwoch 8.00 – 12.00 und 13.30 – 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag 8.00 – 13.00 Uhr, Donnerstag 13.30 – 16.00 Uhr
Telefonöffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 9.00 – 11.00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14.00 – 16.00 Uhr

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Kantonspolizei Basel-Stadt

Motorfahrzeugkontrolle
Clarastrasse 38
Postfach
4005 Basel

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