Import und Export von Fahrzeugen
Sie wollen ein Fahrzeug importieren oder für den Export einlösen? Auf dieser Seite erhalten Sie alle relevanten Informationen.
Import eines Fahrzeugs
Der folgende Link verweist auf die Internetseite der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel.
Die wichtigsten Informationen finden Sie im untenstehenden Flyer.
Broschüre "Import – Der Weg zum schweizerischen Kontrollschild"
Broschüre "Import" (Startet einen Download)Export eines Fahrzeugs
Damit Sie Exportschilder beziehen können, sollten Sie im Kanton Basel-Stadt angemeldet sein. Personen die nicht im Kanton Basel-Stadt wohnhaft sind, können in Begleitung einer Kontaktperson, welche im Kanton Basel-Stadt angemeldet ist (Pass oder Identitätskarte mitbringen) ein Fahrzeug für den Export einlösen.
Sie benötigen dazu ein Gesuchsformular, sowie die dazugehörenden Ausweise (Führerausweis, Pass oder Identitätskarte).
Unterlagen
Fahrzeugpapiere: Für den Fahrzeugexport ist die Einhaltung der Frist über die periodische Prüfung erforderlich. Ist ein Fahrzeug nicht mehr in der Zeitperiode geprüft, verlangen wir eine Bestätigung über die Betriebssicherheit eines Fahrzeuges, welche nur von einer Garage mit Selbstabnahmeberechtigung ausgefüllt und unterschrieben sein darf.
Gültigkeit
Exportschilder sind immer bis Ende des laufenden Monats gültig. Bei Monatsende kann ein Exportschild bis Ende des nächsten Monats, jedoch höchstens für 35 Tage (wovon max. 4 Tage im alten Monat liegen dürfen) eingelöst werden.
Die Gebühren von 52.– Franken für den Fahrzeugausweis, 30.– bzw. 60.– Franken für das/die Kontrollschild/er und Steuern sind bar zu entrichten.
Zusätzlich beträgt die Prämie der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung:
- 1/2 Monat (gültig für den laufenden Monat, Einlösung ab 16. des Monats)
73.– Franken - 1 Monat (gültig nur für den laufenden Monat, Einlösung bis 15. des Monats)
145.– Franken - 1 Monat + 4 Tage (gültig für maximal 4 Tage im laufenden Monat und den ganzen folgenden Monat
161.– Franken
Kontakt
Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte nachstehendes Kontaktformular.
Das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Schalter- und Telefonöffnungszeiten. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein.
Verkehrszulassungen
Öffnungszeiten
Telefonöffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 09:00 Uhr - 11:00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schalteröffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr