Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Brillentragpflicht im Führerausweis eintragen/aufheben

Wenn Sie zum Lenken eines Autos oder Motorrads eine Sehhilfe benötigen, muss dies im Führerausweis vermerkt werden. Und umgekehrt müssen Sie eine eingetragene Sehhilfe, die Sie nicht mehr benötigen, aufheben lassen.

Brillentragpflicht eintragen oder aufheben lassen

Wer die für motorisierte Fahrten vorgeschriebenen Sehschärfewerte nur mit einer Sehhilfe erreicht, muss diese während der Fahrt tragen. Im Führerausweis weist der Code 01 darauf hin. Wer umgekehrt die Mindestsehwerte ohne Hilfsmittel wieder erfüllt, hat das Recht, den oben erwähnten Eintrag auf seinem Führerausweis wieder aufheben zu lassen. 

Gesetzliche Grundlage

Dieses Vorgabe basiert auf der Verkehrszulassungsverordnung, Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV, SR 741.51).

Verkehrszulassungsverordnung, VZV

Wie gehe ich vor?

Mit dem Formular «Brillentragpflicht eintragen/aufheben» können Sie einen Eintrag oder eine Aufhebung der Brillentragpflicht beantragen.

  1. Füllen Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  2. Lassen Sie sich Ihre Sehfähigkeit von einem/einer anerkannten Optiker/in, einem/einer Optometristen/-in oder einem/einer Augenärzten/-in bestätigen.
  3. Reichen Sie das Gesuchsformular inkl. aktuellem Passfoto und der Bestätigung des Sehtests ein. Brillenpässe/-rezepte sind nicht als Sehtest anerkannt.

Sehtest

Lassen Sie Ihre Sehwerte durch eine/n in der Schweiz zugelassene/n Optiker/-in oder eine/n Augenarzt/-ärztin überprüfen. Die Kosten für den Sehtest tragen Sie selbst. Brillenpässe/-rezepte sind nicht als Sehtest anerkannt. 

Wann muss ich die Änderung eintragen lassen?

Während der Eintrag der Beschränkung obligatorisch innert 14 Tagen erledigt werden muss, kann die Aufhebung jederzeit unter Vorlage eines aktuellen Sehtests beantragt werden. Der Sehtest darf nicht älter als drei Monate sein.

Gebühr

40.– Franken, Änderungen vorbehalten. Die Bezahlung erfolgt über eine Rechnung, die wir Ihnen im Anschluss zustellen.

Kontakt

Bei Fragen oder für weitere Informationen steht Ihnen das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt während der Schalter- und Telefonöffnungszeiten persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei einer persönlichen Abgabe mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.

Schalteröffnungszeiten: 
Montag und Mittwoch         8.00 – 12.00 und 13.30 – 16.00 Uhr
Dienstag und Freitag           8.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag                         13.30 – 16.00 Uhr

Telefonöffnungszeiten: 
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag       9.00 – 11.00 Uhr 
Montag, Mittwoch und Donnerstag        14.00 – 16.00 Uhr

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Kantonspolizei Basel-Stadt

Motorfahrzeugkontrolle
Clarastrasse 38
Postfach
4005 Basel

Für dieses Thema zuständig

Inhalt aktualisiert