Umtausch Papierführerausweis (blau)
Am 1. November 2024 verlor der blaue Führerausweise aus Papier seine Gültigkeit, neu sind nur noch Führerausweise im Kreditkartenformat (FAK) zulässig. Informieren Sie sich hier über den einfachen Umtauschprozess.
Warum den Papierausweis in einen Führerausweis im Kreditkartenformat wandeln?
Seit 1. November 2024 ist der blaue Papier-Führerausweise in der ganzen Schweiz nicht mehr gültig und werden im Ausland nicht mehr anerkannt. Zulässig sind nur noch die Führerausweise im Kreditkartenformat (FAK). Wer mit einem blauen Papier-Führerausweis von der Polizei kontrolliert wird, riskiert eine Busse.
Der Umtausch der Papierführerausweise ist weiterhin möglich.
Gesetzliche Grundlage
Die alten Führerausweise mit ihren zum Teil stark von den heutigen Kategorien abweichenden Inhalten verursachen erhebliche Kosten und Mehraufwände in den Datensystemen und entsprechen nicht mehr den heutigen Sicherheits- und Fälschungsstandards, deshalb wurden sie abgelöst. Inhaber und Inhaberinnen von blauen Papier-Führerausweisen hatten bis Ende Oktober 2024 die Pflicht, diesen gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat umzutauschen. Am 1. November 2024 verlor der Papierführerausweis als «Legitimationsdokument» seine Wirkung, nicht aber die Fahrberechtigung selber.
Was ist beim Führerausweis im Kreditkartenformat besser?
Es sprechen mehrere Gründe für einen Wechsel zum Führerschein im Kreditkartenformat:
- aktuelles Foto
- kein Adressevermerk
- zeitgemässe Identifikations- und Sicherheitsmerkmale
- Führerkategorien sind mit der EU harmonisiert
- Autovermieter akzeptieren den Führerausweis im Kreditkartenformat (europäischer Standard)
- Bei Reisen in Europa ist grundsätzlich kein internationaler Führerausweis notwendig
- Datenschutz (kein integrierter Chip)
- Bestmögliche Sicherheit vor Fälschungen
- praktisches Format
Erforderliche Unterlagen
- Ein aktuelles, farbiges Passfoto in der Grösse 35 x 45 mm; nicht älter als 1 Jahr und im Hochformat; frontale Aufnahme ohne Kopfbedeckung und mit neutralem Hintergrund
- Original Papierführerausweis (blau) oder eine Verlustmeldung, falls dieser nicht mehr vorhanden ist.
Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten
Fotomustertafel des Bundesamtes für PolizeiUnterlagen einreichen
Sie können die Formulare sowie die erforderlichen Unterlagen entweder online einstellen und den Führerausweis im Original per Post zukommen lassen oder uns als Originale per Post schicken.
Online-Bestellung
Wenn Sie im Kanton Basel-Stadt wohnen und im Besitz eines schweizerischen Führerausweises im Papierform sind, können Sie einen Führerausweis im Kreditkartenformat online bestellen. Bitte retournieren Sie uns den Original-Papierführerausweis per Post.
Bestellung per Postweg
Falls Sie den Umtausch des Führerausweises auf dem Postweg erledigen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Füllen Sie das Formular "Umwandlung des Führerausweises im Papierformat" aus. Sie erhalten es hier via Download.
- Reichen Sie das ausgefüllte Formular mit den nötigen Unterlagen per Post ein.
Bearbeitungsdauer
Der Umtausch dauert ab Eingang aller notwendigen Unterlagen 10 - 20 Arbeitstage. Bei dieser Zeitangabe handelt es sich lediglich um einen Richtwert. Während der Bearbeitungszeit können Sie problemlos in der Schweiz Auto fahren. Fahrten ins Ausland sollten nicht durchgeführt werden und erfolgen auf eigenes Risiko.
Gebühr
75.– Franken
Änderungen vorbehalten. Die Bezahlung erfolgt über eine Rechnung, die wir Ihnen im Anschluss zustellen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
FAQ und News
Antworten auf häufige Fragen der MFKNoch etwas unklar? Hier die Antworten auf häufige Fragen.
Wichtigste Gesetzesänderungen/NewsAls Fahrzeuglenker/in sollten Sie stets über die wichtigsten Gesetzesanpassungen informiert sein. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen und News, die Sie als Fahrzeuglenker/in beachten sollten.
Kontakt
Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte nachstehendes Kontaktformular.
Das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Schalter- und Telefonöffnungszeiten. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein. Ausserhalb unserer Öffnungszeiten können Sie uns auch ein Couvert mit den erforderlichen Unterlagen in den Briefkasten werfen.
Verkehrszulassungen
Öffnungszeiten
Telefonöffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 09:00 Uhr - 11:00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schalteröffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr