Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Chauffeurzulassung

Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer, die Personen oder Güter transportieren, unterstehen der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV).

Chauffeurzulassungsverordnung CZV

Fahrer und Fahrerinnen der Kategorien C/C1 und D/D1 müssen zusätzlich zum Führerausweis einen Fähigkeitsausweis für den Güter- bzw. den Personenverkehr erwerben. Es wird eine separate Karte ausgestellt, dessen Nummer mit jener des Führerausweises übereinstimmen muss. Der Fähigkeitsausweis ist fünf Jahre gültig und die Inhaber bzw. Inhaberinnen unterstehen einer Weiterbildungspflicht.

Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter asa setzt die Verordnung um.

CZV-Prüfung

Wer den Fähigkeitsausweis erwerben möchte, muss bei der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel (MFP) die CZV-Prüfung ablegen. 

5 CZV-Teilprüfungen

Nach der schriftlichen Zusatztheorieprüfung und der Prüfungsfahrt, die für den Erhalt des Führerausweises erforderlich sind, müssen für den Fähigkeitsausweis fünf Teilprüfungen bestanden werden.

Informationen zur CZV-Prüfung Merkblätter, Richtlinien und Grundlagen CZV

Anmeldung CZV-Prüfungen

Damit Sie sich für die mündliche und praktische Prüfung bei der Prüfungsorganisation CZV anmelden können, müssen Sie sich im Prüfungsverwaltungssystem (PVS) registrieren. Anschliessend können Sie sich direkt im Prüfungsverwaltungssystem anmelden.

Kontakt

Bei Fragen oder für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel.

Für dieses Thema zuständig

Inhalt aktualisiert